Nachhaltigkeitsberichterstattung

Internationale Entwicklungen zur Regulierungslandschaft um Umweltschutz und Klimawandel


Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Auch wenn für deutsche Anwender der Fokus derzeit auf der nationalen Umsetzung der CSRD und den Entwicklungen rund um Simplified ESRS und VSME liegt, nimmt auch die globale Regulierungslandschaft weiter Fahrt auf – mit Folgen für alle, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

GRI analysiert Angaben zur Umweltverschmutzung und veröffentlicht Leitfaden zur Biodiversitäts-Berichterstattung

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat den Bericht The air pollution reporting gap veröffentlicht, in dem die Praktiken von 1.000 börsennotierten Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen hinsichtlich der Angabe von Umweltverschmutzung analysiert werden. Der 25-seitige Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die meisten Unternehmen in ihren Berichten auf Luftverschmutzung eingehen, messbare Emissionsdaten und Informationen zu einzelnen Schadstoffen jedoch uneinheitlich sind oder fehlen. Hier dürfte künftig ESRS E2 einen großen Beitrag zu einer Erhöhung der Vergleichbarkeit leisten. Die Analyse zeigt daher auch bereits auch Anzeichen für Fortschritte, da einige Unternehmen den Umfang der von ihnen erfassten Schadstoffe im Laufe der Zeit erweitert haben.

GRI hat außerdem den Decoding biodiversity impacts Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen bei der Berichterstattung zum Thema Biodiversität unterstützen soll. Der Leitfaden vereint Expertenwissen zur Anwendung von GRI 101: Biodiversität, der auch seinen Niederschlag in ESRS E4 gefunden hat, und verweist auf verfügbare Ressourcen und Unterstützungsangebote. Der Leitfaden enthält außerdem vier Fallstudien von Mitgliedern der GRI-Mitgliedschaft.

Studie zum ersten Jahr der Berichtspflicht gemäß der ISSB-aligned Turkish Sustainability Reporting Standards

Corporate Disclosures hat die Studie Mandatory Sustainability (ISSB) Reporting: Early Evidence from Türkiye über das erste Jahr der Berichtspflicht gemäß den ISSB-konformen türkischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Standards formal weitgehend eingehalten werden, jedoch in mehreren Bereichen Abweichungen bestehen, darunter Wesentlichkeitsbewertungen, Klimaszenarien, Emissionsmessgrenzen und Pläne zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass diese Unterschiede auf die Flexibilität der Standards zurückzuführen sind. Ihre Ergebnisse werfen Fragen darüber auf, inwieweit die Flexibilität der ISSB-Standards die Vergleichbarkeit zwischen Berichten einschränken kann, zumindest in der Anfangsphase der Anwendung.

Leitlinien zum Enforcement von Nachhaltigkeitsinformationen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Übersicht Guidelines on Enforcement of Sustainability Information veröffentlicht, aus der hervorgeht, welche zuständigen Behörden die ursprünglich im Juli 2024 veröffentlichten Leitlinien zum Enforcement von Nachhaltigkeitsinformationen (GLESI) einhalten, einzuhalten beabsichtigen oder nicht einhalten.
Im Juni 2025 gab ESMA bekannt, dass die Anwendung der GLESI in den ersten Jahren aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der ESRS, der uneinheitlichen Umsetzung der CSRD und des Omnibus-Gesetzgebungsverfahrens verhältnismäßig und realistisch sein muss. Künftig werden die Anforderungen aber denen der Finanzberichterstattung angepasst. 

Accountancy Europe fordert Überarbeitung der EU-Taxonomie-FAQs

Accountancy Europe hat die EU-Kommission aufgefordert, ihre FAQs zur EU-Taxonomieverordnung zu überarbeiten. FAQs sollen Finanz- und Nichtfinanzunternehmen bei der Umsetzung der Regeln unterstützen und sind im Allgemeinen hilfreich. Einige FAQs scheinen jedoch nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer über die rechtlichen Anforderungen hinauszugehen oder ihnen sogar zu widersprechen. Da FAQs nicht rechtsverbindlich sind, können sie bei den Beteiligten Rechtsunsicherheit hervorrufen. Unternehmen und Wirtschaftsprüfer müssen diese Unsicherheit in ihren Berichts- und Prüfungsprozessen berücksichtigen, was den Verwaltungsaufwand erhöhen kann.

Wenn beispielsweise berichtspflichtige Unternehmen die verbindlichen Rechtsvorschriften einheitlich und kohärent auslegen – selbst wenn diese Auslegung von der in den FAQs der EU-Kommission dargestellten Auffassung abweicht – besteht für die Abschlussprüfer kein zwingender Grund, einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die FAQs geben zwar die beabsichtigte Auslegung des Gesetzes wieder, können aber aufgrund ihrer fehlenden Rechtsgrundlage keine Grundlage für einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk bilden.

Um eine effektive und einheitliche Anwendung der Regeln zu gewährleisten und zur Rechtssicherheit beizutragen, fordert Accountancy Europe die EU-Kommission auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um:

  • die bestehenden FAQ-Listen zu überprüfen und zu optimieren, um etwaige Unstimmigkeiten zu beseitigen;
  • die FAQs in einem einzigen, leicht zugänglichen Dokument zusammenzufassen;
  • zu erwägen, die EU-Taxonomieverordnung und/oder ihre delegierten Rechtsakte anzupassen, um jene in den FAQs aufgeführten Punkte zu berücksichtigen, die kritisch sind oder auf in den Rechtstexten festgestellten Mängeln beruhen;
  • eine konsolidierten Fassung aller delegierten Rechtsakte in einem einzigen Dokument zu ermöglichen;
  • den Zeitpunkt der Veröffentlichung von FAQs mit den Berichtszyklen abzustimmen, um Konflikte bei Projekten zu vermeiden.

In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:

DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS

Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen

EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter


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