Die ursprünglich für den internationalen Warenverkehr entwickelten, heute aber auch im nationalen Bereich eingesetzten, standardisierten Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), kurz Incoterms, werden regelmäßig im Abstand von 10 Jahren überarbeitet. Ab 1.1.2020 werden daher aus den bisher geltenden Incoterms 2010 die Incoterms 2020.mehr
Der Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten das Unternehmen in einem günstigen Licht darzustellen. Doch längst nicht alle Unternehmen müssen einen Lagebericht erstellen – kleine Unternehmen nicht. Kürzlich wurden durch das BilRUG wichtige Schwellenwerte angehoben, weshalb künftig mehr Unternehmen keinen Lagebericht erstellen müssen.mehr
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Compliance ist eines der Themen der letzten Jahre und wird es auch künftig bleiben. Für große Unternehmen ist Compliance-Management fast schon zum Alltag geworden. Doch wie sieht das Compliance-Verhalten der Lieferanten aus?mehr
Controlling-Experten zeigen an Beispielen Grundsätze und Konzepte zur Optimierung von Einkauf und Lieferantenmanagement auf, damit Sie sowohl Kosten- und Nutzenpotenziale als auch Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und aktiv steuern.mehr
Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rechtsverkehr zwischen deutschen Unternehmern genügt es, wenn auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den anderen Vertragsteil bestand. Befindet sich der Kunde oder Lieferant jedoch im Ausland, muss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden. Außerdem sollten die AGB (nachweislich) übergeben worden sein.mehr
Die Erstellung des Lageberichts als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, das Unternehmen gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten in einem günstigen Licht darzustellen.mehr
Ist in einem Produkt mehr als 0,1 % eines Stoffes der REACH-Kandidatenliste enthalten, besteht eine Informations- und Mitteilungspflicht. Doch die 0,1-%-Bezugsgröße wird in Deutschland anders berechnet als bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA.mehr