Incoterms sind in internationalen Lieferverträgen nicht mehr wegzudenken. Seit 1. Januar 2020 gelten die Incoterms 2020, die aktuelle Version der von der ICC herausgegebenen internationalen Handelsklauseln. Welche Änderungen gibt es in den Incoterms 2020 gegenüber der Vorgängerversion, den Incoterms 2010? Und was sollte man bei der Verwendung von Incoterms beachten?mehr
Im internationalen Handel sind Lieferverträge, an denen Hersteller, Lieferanten und Auftraggeber aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gängige Praxis. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, stellt sich die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Häufig wird nicht beachtet, dass im Rahmen der Bestimmung der Zuständigkeit nach der EuGVVO neben Gerichtsstandsvereinbarungen auch der vereinbarte Lieferort entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts sein kann. Werden Incoterms als standardisierte Lieferklauseln vereinbart, ist zu berücksichtigen, ob der jeweilige Incoterm einen Lieferort und damit Erfüllungsort festlegt. Haben die Parteien in einer Gerichtsstandsvereinbarung keinen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart, wird die Zuständigkeit der Gerichte des Erfüllungsorts nach Art. 7 EuGVVO relevant.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das für die Personalabteilung wichtige Compliance-Aufgaben mit sich bringt. Denn das LkSG schreibt deutschen Unternehmen ein verantwortliches Management ihrer Lieferketten vor – auch und gerade unter HR-Gesichtspunkten. Aktuelle Umfragen zeigen, dass viele Unternehmen trotz drohender Strafen nicht richtig darauf vorbereitet sind.mehr
Fast alle Unternehmen aus Handwerk, Produktion und Handel berichten aktuell über Materialknappheit, Lieferengpässe und kurzfristige, teils erhebliche Preissteigerungen. Wie sollte das Working Capital Management damit umgehen? Neben neuen Prioritäten in der Einkaufspolitik gibt es ein Dutzend praktischer Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen.mehr
Die ursprünglich für den internationalen Warenverkehr entwickelten, heute aber auch im nationalen Bereich eingesetzten, standardisierten Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), kurz Incoterms, werden regelmäßig im Abstand von 10 Jahren überarbeitet. Ab 1.1.2020 werden daher aus den bisher geltenden Incoterms 2010 die Incoterms 2020.mehr
Der Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten das Unternehmen in einem günstigen Licht darzustellen. Doch längst nicht alle Unternehmen müssen einen Lagebericht erstellen – kleine Unternehmen nicht. Kürzlich wurden durch das BilRUG wichtige Schwellenwerte angehoben, weshalb künftig mehr Unternehmen keinen Lagebericht erstellen müssen.mehr
Controlling-Experten zeigen an Beispielen Grundsätze und Konzepte zur Optimierung von Einkauf und Lieferantenmanagement auf, damit Sie sowohl Kosten- und Nutzenpotenziale als auch Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und aktiv steuern.mehr
Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rechtsverkehr zwischen deutschen Unternehmern genügt es, wenn auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den anderen Vertragsteil bestand. Befindet sich der Kunde oder Lieferant jedoch im Ausland, muss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden. Außerdem sollten die AGB (nachweislich) übergeben worden sein.mehr
Die Erstellung des Lageberichts als Teil des Jahresabschlusses ist bei vielen Unternehmen eine ungeliebte Pflichtübung. Dabei wird vergessen, dass der Lagebericht eine Chance bietet, das Unternehmen gegenüber Eigentümern, Banken oder Lieferanten in einem günstigen Licht darzustellen.mehr
Ist in einem Produkt mehr als 0,1 % eines Stoffes der REACH-Kandidatenliste enthalten, besteht eine Informations- und Mitteilungspflicht. Doch die 0,1-%-Bezugsgröße wird in Deutschland anders berechnet als bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA.mehr