Liefer­ketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG)

Zum 1. Januar 2023 tritt das Liefer­ketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG) in Kraft, das für die Personalabteilung wichtige Compliance-Aufgaben mit sich bringt. Denn das LkSG schreibt deutschen Unternehmen ein verantwortliches Management ihrer Lieferketten vor – auch und gerade unter HR-Gesichtspunkten. Aktuelle Umfragen zeigen, dass viele Unternehmen trotz drohender Strafen nicht richtig darauf vorbereitet sind.

Wie brisant Lieferketten aus der Sicht der Menschenrechts-Compliance sind, mussten bislang vor allem prominente Einzelfälle erfahren. Der Textildiscounter Kik wurde wegen des Brands in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karachi verklagt, die Bürgerrechtsorganisation ECCHR warf einem anderen bekannten Discounter vor, über einen chinesischen Zulieferer Textilprodukte von uigurischen Zwangsarbeitern zu beziehen. Gegen Verantwortliche bei im (M)Dax notierten Sportartikel- und Modeherstellern wurden wegen ähnlicher Vorwürfe Strafanzeigen erstattet. Bei solchen Einzelfällen wird es nicht bleiben.

Durch das LkSG sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihre weltweite Lieferkette auf solche Risiken zu überprüfen und dazu beizutragen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vermieden und Verletzungen minimiert bzw. beendet werden. Die "Lieferkette" umfasst dabei alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und ...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 4/2022

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Schlagworte zum Thema:  Lieferkette, Lieferant, Compliance