Die Bundesregierung will u. a. durch Commercial Courts die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit stärken. Damit sollen internationale Wirtschaftsverfahren in englischer Sprache möglich werden.mehr
Im internationalen Handel sind Lieferverträge, an denen Hersteller, Lieferanten und Auftraggeber aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gängige Praxis. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, stellt sich die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Häufig wird nicht beachtet, dass im Rahmen der Bestimmung der Zuständigkeit nach der EuGVVO neben Gerichtsstandsvereinbarungen auch der vereinbarte Lieferort entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts sein kann. Werden Incoterms als standardisierte Lieferklauseln vereinbart, ist zu berücksichtigen, ob der jeweilige Incoterm einen Lieferort und damit Erfüllungsort festlegt. Haben die Parteien in einer Gerichtsstandsvereinbarung keinen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart, wird die Zuständigkeit der Gerichte des Erfüllungsorts nach Art. 7 EuGVVO relevant.mehr
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Schließt eine deutsche Personengesellschaft eine Gerichtsstandsvereinbarung und ist an der Personengesellschaft mindestens ein persönlicher haftender Gesellschafter mit Sitz im Ausland beteiligt, so richtet sich die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 Brüssel-Ia-VO.mehr
Der Spruch einer arbeitsrechtlichen Einigungsstelle wird durch Nutzung des Videokonferenzdienstes Cisco Webex nicht unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn mit der Videokonferenz ein Verstoß gegen die DSGVO verbunden war.mehr
Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig.mehr
Wird ein Kind außer Landes gebracht, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht bezüglich einer Rückführung. Das Gericht des Mitgliedstaates, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, bevor es widerrechtlich in einen Drittstaat verbracht wurde, bleibt im Rechtsstreit über die elterliche Verantwortung zeitlich unbegrenzt zuständig – so die Schlussanträge des Generalanwalts, denen der EuGH in aller Regel folgt.mehr
In Fällen, in denen keine formwirksame Schiedsabrede getroffen wird, sondern Schiedsklauseln bspw. in AGB integriert sind, kommt es auf die wirksame Einbeziehung der AGB an.mehr
Ab dem 1. November 2020 können größere, internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in Baden-Württemberg vor hierauf spezialisierten „Commercial Courts“ ausgetragen werden. Den Akteuren des Wirtschaftslebens wird dadurch eine weitere Facette gerichtlicher Streitbeilegung eröffnet.mehr
In der Schule muss, jedenfalls in Sachsen-Anhalt, nicht mehr der 1,5 m Abstand eingehalten werden. Laut OVG Magdeburg ist die Entscheidung der Landesregierung zur schrittweisen Rückkehr zum Normalunterricht nicht zu beanstanden, denn das Land hält sich damit innerhalb seines Einschätzungs- und Prognosespielraums. mehr
Für eine Klage auf Rückzahlung zu viel gezahlter Provisionsvorschüsse gegen einen Versicherungsvertreter sind die Arbeitsgerichte nur zuständig, wenn der Versicherungsvertreter als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist. Ist er selbständiger Handelsvertreter, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Entscheidend für die Abgrenzung ist das Gesamtbild unter Berücksichtigung der vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Verhältnisse.mehr
Die Klageerhebung vor einem US-Gericht kann einen vertraglichen, verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch in Höhe der zweckentsprechenden Rechtsverteidigungskosten begründen, sofern die Parteien einen ausschließlichen inländischen Gerichtsstand vereinbart hatten, das US-Gericht die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen und entsprechend dem US-Prozessrecht keine Kostenerstattung angeordnet hat.mehr
Die Digitalisierung hat die Arbeitsvariante des Crowdworking hervorgebracht: Auf Internetplattformen werden meist kleinere Jobs an Arbeitswillige vermittelt. Ob diese als Selbständige, Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen tätig werden, ist auch für die Gerichtszuständigkeiten wichtig und richtet sich u. a. nach dem Grad der Weisungsgebundenheit und Abhängigkeit.mehr
Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. mehr
Der Begriff des „satzungsmäßigen Sitzes“ i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO setzt keine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes voraus. Damit sind Klagen am Sitz der Gesellschaft – mangels abweichender Vereinbarung – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit vor Ort zulässig. Bedeutsam ist die Unterscheidung von Satzungs- und Verwaltungssitz aber für das Steuerrecht und für Personengesellschaften.mehr
Bei Lieferungen ex works ist normalerweise der Käufer für den Versand verantwortlich. Erfüllungsort ist dann der Sitz des Verkäufers. Bei internationalen Verträgen ändert die Übernahme der gesamten Versandorganisation durch den Verkäufer jedenfalls dann nichts an dem Erfüllungsort, wenn sich die Übernahme nur als zusätzlicher Service darstellt.mehr
Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG können am Sitz der Gesellschaft (Erfüllungsort) eingeklagt werden.mehr
Die Vereinbarung, Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus einem Vertrag sei ausschließlich der - im Ausland befindliche - Sitz einer Vertragspartei, ist so auszulegen, dass in einem im Inland geführten Prozess auch keine Aufrechnung möglich sein soll.mehr
Wer im Internet Dienstleistungen oder Waren anbietet, muss damit rechnen, an jedem beliebigen Gerichtsort der Bundesrepublik verklagt zu werden. Doch diese als fliegender Gerichtsstand bezeichnete Praxis stellt jetzt das LG Aurich wegen Rechtsmissbrauch in Abrede.mehr
Das OLG Zweibrücken entschied, dass sich die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts aus einer AGB-Regelung zum Erfüllungsort ergeben kann. Auch wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht (wirksam) getroffen wurde.mehr
Die in einem Liefervertrag vereinbarten Incoterms legen den Erfüllungsort der Lieferung fest und bestimmen dadurch auch den Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO. Dies hat der BGH jetzt für die Klausel DDP („geliefert verzollt“) entschieden.mehr
Die deutsche Wirtschaft wünscht es schon lange. Die Zulassung der englischen Sprache vor deutschen Gerichten würde es nach deren Ansicht ungemein erleichtern, in internationalen Verträgen die – häufig gewünschte - Geltung deutschen Rechts zu vereinbaren.mehr
Richtet der Unternehmer sein Angebot auch an ausländische Verbraucher, dann kann der Verbraucher auch an seinem Heimatort klagen.mehr