Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ort der Geschäftsleitung (§ 5a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Mit Urt BFH v 03.07.1997, BStBl II 1998, 86 (bestätigt durch BFH v 25.08.1999, VIII R 76/95 nv) hat der BFH erstmals Grundsätze über den Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO) bei PersGes aufgestellt. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass bei PersGes der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung sich dort befindet, wo – ggf überwi...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Zuständigkeit

Rz. 3 Für die Ersetzung einer Urschrift ist der Notar zuständig, der für die Erteilung der Ausfertigung zuständig wäre (Abs. 4). An die Stelle des beurkundenden Notars tritt nach seinem Ausscheiden der Notariatsverwalter oder die sonstige konkret verwahrende Stelle, d.h. ein anderer Notar oder das Amtsgericht bzw. die Notarkammer, dem die Verwahrung der Notariatsurkunden übe...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Zuständigkeitsregelungen

Rz. 65 Zuständig für die Erteilung der (ersten) vollstreckbaren Ausfertigung notarieller Urkunden ist nach den §§ 797 Abs. 1 Nr. 2a), 802 ZPO der Notar, der die Urkunde verwahrt, grundsätzlich also der Notar, der die Urkunde errichtet hat (§ 45 Abs. 1 BeurkG; zur Zuständigkeit für die Erteilung von Ausfertigungen vgl. im Übrigen § 48 BeurkG). Hat der Grundstückseigentümer se...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

Gesetzestext (1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zuständigkeit

Rn 66 Die örtliche Zuständigkeit besteht am Wohnsitz des Geschäftsleiters nach §§ 12, 13 ZPO. Zudem eröffnet sich nach der Rechtsprechung der Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 Abs. 1 ZPO.[190] Da es sich nicht um einen vertragsrechtlichen Anspruch handelt, ist m.E. § 22 ZPO (Gerichtsstand der Mitgliedschaft) naheliegender.[191] Rn 67 Für internationale Verfahren ist...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7 Aufsatzliteratur

Rn 23 Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antraglose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, NZI 2019, 103 ff.; Beck, Perspektiven eines Konzerninsolvenzrechts, DZWIR 2014, 381 ff.; Birnbreier, Begründung und Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands – §§ 3a bis 3d InsO n.F., NZI-Beil. 2018, 11 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1.1 Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ist nur im systematischen Verbund mit §§ 3a–3e zu verstehen. Unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 kann auf Antrag für alle konzernangehörigen Unternehmen i.S.d. § 3e an einem einzigen Insolvenzgericht ein einheitlicher Gruppen-Gerichtsstand begründet werden.[1] Hiermit soll eine unkoordinierte Insolvenzabwicklung durch verschiedene, für die Ve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.6 Prozessuales

Rn 80 Problematisch ist die Rechtswegzuständigkeit, wenn von der Insolvenzverschleppung Arbeitnehmer betroffen sind. Die h.M. vertritt die Ansicht, dass die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist, und zwar unabhängig davon, ob Neugläubiger-[245] oder Altgläubigerschäden[246] geltend gemacht werden.[247] Begründet wird dies damit, dass § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG analog an...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5 Folgen bei Fehlen oder Unvollständigkeit der Unterlagen

Rn 20 Die Frage, welche Rechtsfolgen fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen auslösen, beantwortet das Gesetz nicht. In Übereinstimmung mit der Gesetzesbegründung betont das Schrifttum einhellig, dass die Unvollständigkeit oder das Fehlen der Angaben nach Abs. 1 sowie der Unterlagen nach Abs. 2, nicht die Unzulässigkeit des Eröffnungsantrags bewirkt.[71] Dem wir...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2 Koordinationsantrag

Rn 3 Der Insolvenzeröffnungsantrag eines gruppenangehörigen Unternehmens gem. § 13 bewirkt keine automatische Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nach § 3a.[16] Stattdessen bedarf es einer eigenständigen verfahrensrechtlichen Erklärung, die darauf gerichtet ist, eine Zuständigkeit des aufgerufenen Gerichts für künftige Gruppen-Folgeverfahren i.S.d. § 3c zu begründen.[17]...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Überblick über das Fremdantragsverfahren

Rn 5 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag eröffnet (s. § 13 Rn. 1 f.). Dieser muss sowohl zulässig als auch begründet sein. Bevor das Insolvenzgericht aber die Begründetheit des Antrags, d.h. konkret das Bestehen eines Eröffnungsgrundes (§ 16) prüfen kann, muss es sich zunächst mit der Frage befassen, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen auch vor...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 2 Das frühere Konkursrecht kannte – anders als etwa das amerikanische Recht – keinen gemeinsamen Konkurs von miteinander verbundenen Unternehmen.[5] Vielmehr galt der allgemeine Grundsatz "Eine Person, ein Vermögen, ein Konkurs".[6] Das hatte zur Folge, dass im Konkurs des Konzerns die Vermögen der rechtlich selbständigen, verbundenen Unternehmen getrennte Vermögensmassen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.2 Gemeinsames Interesse der Gläubiger (§ 13a Abs. 1 Nr. 2)

Rn 13 Nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 ist ferner zu begründen, warum eine Verfahrenskonzentration am angerufenen Insolvenzgericht im gemeinsamen Interesse der Gläubiger liegt. Für die Ermittlung des gemeinsamen Interesses ist nicht allein auf die Gläubiger des antragstellenden Schuldners, sondern auf die Gläubiger sämtlicher gruppenangehöriger Unternehmen abzustellen.[49] Anders als...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.1 Angaben zu den gruppenangehörigen Unternehmen (§ 13a Abs. 1 Nr. 1)

Rn 6 Nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 müssen in dem Antrag nach § 3a Angaben zu den anderen gruppenangehörigen Unternehmen gemacht werden, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung für die Unternehmensgruppe sind. Hiermit will der Gesetzgeber verhindern, dass der Schuldner innerhalb der Unternehmensgruppe von untergeordneter Bedeutung ist und in rechtsmissbräuchlicher Weise d...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.1 Wahlrecht des Vermieters

Der Vermieter kann wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis grundsätzlich entweder den Mieter oder den Bürgen in Anspruch nehmen. Der Vermieter ist weder verpflichtet, den Bürgen über die Höhe der Rückstände des Mieters zu informieren noch ist er im Fall eines Mietrückstands gehalten, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Er muss aber natürlich dem Bür...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 10. Wohnsitzgerichtsstand des Geschädigten für Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung und internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen den Versicherten oder Versicherungsnehmer

Rz. 99 BGH, Urt. v. 24.2.2015 – VI ZR 279/14, zfs 2015, 689 = VersR 2016, 271 Zitat ZPO § 301; EGV 44/2001 Art. 2 Abs. 1, 6 Nr. 144/2001, 9 Abs. 1 Buchst. b, 11 Abs. 2mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / VI. Ablauf des Regulierungsverfahrens

Die Abwicklung der Schäden der Verkehrsopferhilfe e.V. ist in der Kraftfahrzeug-Entschädigungs-Verordnung und in §§ 11 ff. der Vereinssatzung geregelt.[93] Die Anmeldung von Ansprüchen ist danach formlos bei der Geschäftsstelle unter der Anschrift Wilhelmstraße 43/43g, 10117 Berlin bzw. unter https://www.verkehrsopferhilfe.de/unfallmeldung möglich. Nach einer summarischen Vo...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B und den Handwerker B1, der für B tätig war. K stellt den Antrag, dass das OLG für beide Beklagte einen gemeinsamen Gerichtsstand bestimmen soll.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das OLG lehnt den Antrag ab! Die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes komme nicht in Betracht. Es sei nämlich nicht klar, warum B1 dem K für den behauptet fehlerhaften Verbau einer Hebeanlage haften sollte. Sekundäransprüche des K gegenüber B1 seien nach dessen Vortrag ebenso wenig ersichtlich wie deliktische Ansprüche. Soweit sich K einerseits auf eigene Ansprüche ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.1 Klageverfahren

Rz. 70 Verweigert der Elternteil bereits die Auskunft, kann im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft, ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. Rz. 56 ff.) und Zahlung geklagt werden. Gibt der Elternteil Auskunft, verweigert aber Unterhaltszahlungen, ist unmittelbar eine Leistungsklage auf bezifferten Unterhalt zu erheben. Rz. 71 Vertreten wird das Kind du...mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 1. Synopse

Das BerHG vom 18.6.1980,[5] das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.7.2024[6] geändert worden ist, soll nach dem Regierungsentwurf wie folgt geändert:[7] Hinweis Der Regierungsentwurf entspricht 1:1 dem vormaligen Referentenentwurf.mehr

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FoVo 03/2026, Vollstreckung... / Leitsatz

Verfügt ein Schuldner nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist für die Vollstreckung in ein Kontoguthaben des Schuldners, das bei der inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts geführt wird, das Vollstreckungsgericht am Sitz der inländischen Zweigniederlassung des Kreditinstituts örtlich und international zuständig. KG, Beschl. v. 27....mehr

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FoVo 03/2026, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

Zuständigkeit zur Zuständigkeitsbestimmung Das KG ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichts berufen, weil das AG Schöneberg als das zuerst mit der Sache befasste Gericht zu seinem Bezirk gehört und aufgrund der Beteiligung eines weiteren Amtsgerichts aus einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk an dem Zuständigkeitsstreit das zunäch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das AG mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des LG nach § 74 A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Der räumliche Anwendungsbereich findet weder in § 1 noch in den übrigen Vorschriften des EFZG Erwähnung. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.[1] Hinweis Die Anwendbarkeit des EFZG bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z.B. Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland) richt...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.10 Sonstiges

Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, des Erfüllungsorts und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Die Pfändung des Anteils des schuldnerischen Miterben am gesamten Nachlass erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Gepfändet wird der angebliche Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass des Erblassers, insbesondere der Anspruch auf Auseinandersetzung. Drittschuldner dieser Pfändung sind die übrigen Miterben (Muster siehe Rdn 99 ff.). Rz. 35 Zuständig für den Erlass des P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtliches Verfahren in ... / 1 Zuständigkeit der Gerichte

Die Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnraum richtet sich nach dem vereinbarten, vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung. Unter Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Nutzung im Sinne der Führung eines Haushalts bestimmter Raum zu verstehen.[1] Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume sind für Streiti...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Nach der zivilprozessualen Vorschrift des § 17 ZPO richtet sich der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften nach dem Ort der Verwaltung. Nun könnte man im Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 2 WEG regelt den Gerichtsstand für Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs nach § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG. Diese Vorschrift regelt die auf den Miteigentumsanteil begrenzte Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber. Möchten also Gläubiger der Gemeinschaft von der Möglichkeit der Inanspruchnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.1 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

Eine ausschließlich örtliche sowie sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts des Belegenheitsorts der Wohnanlage für "Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander" begründet § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Umfasst sind hiervon insbesondere Beseitigungsansprüche, soweit das Sondereigentum konkret durch eine bauliche Veränderung beeinträchtigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 hat sich der Anwendungsbereich der entsprechenden vormaligen Bestimmung des § 43 Nr. 2 WEG a. F. insoweit erweitert, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Auswirkungen hat dies in erster Linie für vormals noch mögliche Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Allgemeiner Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 26 Zum 1.12.2020 erstmals in § 43 Abs. 1 S. 1 WEG normiert worden ist der allgemeine Gerichtsstand der GdWE an dem Ort, an dem sich das Grundstück befindet. Auf den Sitz der Verwaltung kommt es nicht an. Rz. 27 Anwendbar ist die Vorschrift erst dann, wenn die GdWE entstanden ist, was nach § 9a Abs. 1 S. 2 die Anlegung der Wohnungsgrundbücher voraussetzt. Rz. 28 Erfasst wer...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gerichtsstand

Rz. 60 Gerichtsstand für eine Erbteilungsklage ist neben dem allg. Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO . Hiernach kann die Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allg. Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allg. Gerichtsstand im Inla...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gerichtsstand

Rz. 7 Für die Einzelansprüche des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer gilt der Gerichtsstand des § 27 ZPO nicht.[14] Dies kann dann u.U. zu einer gespaltenen örtlichen Zuständigkeit führen, wenn der Erbe vom Erbschaftsanspruch auf die Geltendmachung der Einzelansprüche übergeht.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gerichtsstand

Rz. 32 Für Klagen im Zusammenhang mit der Ausgleichungspflicht besteht der Gerichtsstand des § 27 ZPO.[114]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verjährung, Unterbrechung des Prozesses, Gerichtsstand

Rz. 20 Bei Ansprüchen für und gegen den Nachlass richtet sich die Verjährungshemmung nach § 211 BGB. Danach verjährt ein Anspruch, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen den Nachlass richtet, nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit der Amtsannahme durch den Testamentsvollstrecker, soweit der Anspruch der Testamentsvollstreckung unterliegt. Ist die Verjährungsfrist kürz...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Besonderer Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG)

Rz. 32 § 43 Abs. 1 S. 2 WEG normiert einen besonderen Gerichtsstand am Ort des Grundstückes für (Teil-)Haftungsklagen gegen Wohnungseigentümer bei der Inanspruchnahme nach § 9a Abs. 4 S. 1 WEG. Auf sonstige Haftungsklagen ist die Norm nicht anwendbar. Rz. 33 Zum Begriff des Wohnungseigentümers siehe Rdn 9 ff. Rz. 34 Nimmt ein Gläubiger (zumeist ein Dritter) einen Wohnungseigen...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Ausschließliche Gerichtsstände (§ 43 Abs. 2 WEG)

Rz. 37 Die in § 43 Abs. 2 WEG normierten ausschließlichen Gerichtsstände betreffen allesamt Binnenrechtsstreitigkeiten. Klagen Dritter werden nicht erfasst. Rz. 38 Anwendbar ist die Vorschrift erst dann, wenn die GdWE entstanden ist, was nach § 9a Abs. 1 S. 2 WEG die Anlegung der Wohnungsgrundbücher voraussetzt. Rz. 39 Zum ausschließlichen Gerichtsstand im Eilrechtsschutz und ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO. Rz. 14 Grds. ist das Gericht örtlich zuständig, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat ( § 12 ZPO). Neben dem allgemeinen Gerichtsstand gibt es Rz. 15 Zwischen dem allgemeinen und dem...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 67 Auch im Urkundenprozess gilt der allgemeine Grundsatz des § 12 ZPO, wonach die Klage bei dem Gericht einzureichen ist, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Rz. 68 Bei Wechsel- und Scheckklagen kann auch der besondere Gerichtsstand des Zahlungsorts als zusätzlic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge des zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist § 43 WEG neu gefasst worden. Neben dem Umstand, dass erstmals der allgemeine Gerichtsstand der GdWE geregelt worden ist, besteht nunmehr in Folge der Anpassung nach § 23 Nr. 2c) GVG auch ein ausschließlicher Gerichtsstand für das sachenrechtliche Grundverhältnis bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück...mehr