Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Die Pfändung des Anteils des schuldnerischen Miterben am gesamten Nachlass erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Gepfändet wird der angebliche Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass des Erblassers, insbesondere der Anspruch auf Auseinandersetzung. Drittschuldner dieser Pfändung sind die übrigen Miterben (Muster siehe Rdn 99 ff.). Rz. 35 Zuständig für den Erlass des P... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 1 Zuständigkeit der Gerichte

Die Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnraum richtet sich nach dem vereinbarten, vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung. Unter Wohnraum ist jeder zur dauernden privaten Nutzung im Sinne der Führung eines Haushalts bestimmter Raum zu verstehen.[1] Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume sind für Streiti... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des... mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Allgemeiner Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 26 Zum 1.12.2020 erstmals in § 43 Abs. 1 S. 1 WEG normiert worden ist der allgemeine Gerichtsstand der GdWE an dem Ort, an dem sich das Grundstück befindet. Auf den Sitz der Verwaltung kommt es nicht an. Rz. 27 Anwendbar ist die Vorschrift erst dann, wenn die GdWE entstanden ist, was nach § 9a Abs. 1 S. 2 die Anlegung der Wohnungsgrundbücher voraussetzt. Rz. 28 Erfasst wer... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gerichtsstand

Rz. 60 Gerichtsstand für eine Erbteilungsklage ist neben dem allg. Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO . Hiernach kann die Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allg. Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allg. Gerichtsstand im Inla... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gerichtsstand

Rz. 7 Für die Einzelansprüche des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer gilt der Gerichtsstand des § 27 ZPO nicht.[14] Dies kann dann u.U. zu einer gespaltenen örtlichen Zuständigkeit führen, wenn der Erbe vom Erbschaftsanspruch auf die Geltendmachung der Einzelansprüche übergeht. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gerichtsstand

Rz. 32 Für Klagen im Zusammenhang mit der Ausgleichungspflicht besteht der Gerichtsstand des § 27 ZPO.[114] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verjährung, Unterbrechung des Prozesses, Gerichtsstand

Rz. 20 Bei Ansprüchen für und gegen den Nachlass richtet sich die Verjährungshemmung nach § 211 BGB. Danach verjährt ein Anspruch, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen den Nachlass richtet, nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit der Amtsannahme durch den Testamentsvollstrecker, soweit der Anspruch der Testamentsvollstreckung unterliegt. Ist die Verjährungsfrist kürz... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Besonderer Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG)

Rz. 32 § 43 Abs. 1 S. 2 WEG normiert einen besonderen Gerichtsstand am Ort des Grundstückes für (Teil-)Haftungsklagen gegen Wohnungseigentümer bei der Inanspruchnahme nach § 9a Abs. 4 S. 1 WEG. Auf sonstige Haftungsklagen ist die Norm nicht anwendbar. Rz. 33 Zum Begriff des Wohnungseigentümers siehe Rdn 9 ff. Rz. 34 Nimmt ein Gläubiger (zumeist ein Dritter) einen Wohnungseigen... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Ausschließliche Gerichtsstände (§ 43 Abs. 2 WEG)

Rz. 37 Die in § 43 Abs. 2 WEG normierten ausschließlichen Gerichtsstände betreffen allesamt Binnenrechtsstreitigkeiten. Klagen Dritter werden nicht erfasst. Rz. 38 Anwendbar ist die Vorschrift erst dann, wenn die GdWE entstanden ist, was nach § 9a Abs. 1 S. 2 WEG die Anlegung der Wohnungsgrundbücher voraussetzt. Rz. 39 Zum ausschließlichen Gerichtsstand im Eilrechtsschutz und ... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO. Rz. 14 Grds. ist das Gericht örtlich zuständig, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat ( § 12 ZPO). Neben dem allgemeinen Gerichtsstand gibt es Rz. 15 Zwischen dem allgemeinen und dem... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 67 Auch im Urkundenprozess gilt der allgemeine Grundsatz des § 12 ZPO, wonach die Klage bei dem Gericht einzureichen ist, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Rz. 68 Bei Wechsel- und Scheckklagen kann auch der besondere Gerichtsstand des Zahlungsorts als zusätzlic... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge des zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist § 43 WEG neu gefasst worden. Neben dem Umstand, dass erstmals der allgemeine Gerichtsstand der GdWE geregelt worden ist, besteht nunmehr in Folge der Anpassung nach § 23 Nr. 2c) GVG auch ein ausschließlicher Gerichtsstand für das sachenrechtliche Grundverhältnis bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätzliches

Rz. 47 Klagen wegen des Vermächtnisses können am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) oder am Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, der keine ausschließlicher Gerichtsstand ist, erhoben werden (§ 27 Abs. 1 ZPO).[87] Nach der Sonderregelung des § 27 Abs. 2 ZPO ist der besondere Gerichtsstand eines deutschen Erblassers, der zur Zeit seines Todes im Inland ke... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Übersicht Kostenfolgen und Gerichtstand bei Klagen des oder gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 28 Grundsätzlich richtet sich die Kostenregelung nach §§ 91 ff. ZPO. Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt Folgendes: Beim Aktivprozess ist regelmäßig der Wahlgerichtsstand der §§ 27, 28 ZPO gegeben, auch wenn der Anspruch durch die Verwaltung des Testamentsvollstreckers erst entstanden ist.[59] Beim Passivprozess können... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / F. Internationale Zuständigkeit

Rz. 95 Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit erfolgt von Amtswegen.[51] Rz. 96 Grundsätzlich ist auch die internationale Zuständigkeit anzunehmen, wenn nach dem deutschen Recht eine örtliche Zuständigkeit besteht.[52] Rz. 97 Etwas anderes gilt nur, wenn es vorrangig zu beachtende Regelungen gibt, wie sie etwa innerhalb der EU oder mit der Schweiz bestehen. Rz. 98 Im Gel... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zuständiges Gericht

Rz. 31 Die Klage aus dem Erbschaftsanspruch kann entweder im allg. Gerichtsstand des Beklagten (§§ 12, 13 ZPO) oder im besonderen Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO) erhoben werden.[73] Gleiches gilt für die Feststellungsklage auf Feststellung des Erbrechts.[74] Wird gegen den Erbschaftsbesitzer eine Einzelklage erhoben, wird er also nicht als Erbschaftsbesitzer i.S.d. § ... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 200 Die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte muss ausschließlich gegeben sein. Ein umfassender Katalog ist in den §§ 2, 2a ArbGG enthalten. In der Praxis sind die wohl häufigsten Fälle die Streitigkeiten mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht (§ 4 Abs. 1 BerHG). mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 25 Der Pflichtteilsanspruch ist vor dem Prozessgericht geltend zu machen, wahlweise am Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, oder am Gerichtsstand des Beklagten, §§ 12 ff. ZPO. mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Zuständigkeit

Rz. 87 Für das Mahnverfahren gibt es sowohl bei der sachlichen als auch bei der örtlichen Zuständigkeit eine Besonderheit. Gem. § 689 Abs. 1 S. 1 ZPO ist für das Mahnverfahren eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, unabhängig von der Streitwertgrenze. § 689 Abs. 2 S. 1 und 3 ZPO regelt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit. Grds. ist das AG... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Prozessuales bei der güterrechtlichen Lösung

Rz. 19 Bei der Geltendmachung des "kleinen" Pflichtteils und des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs ist für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs das FamG zuständig. Für den Pflichtteilsanspruch gilt hingegen der besondere Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 Abs. 1 ZPO oder der allg. Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO), da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gericht... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vollstreckungsorgan

Rz. 239 Gem. § 828 Abs. 1 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das für die Forderungspfändung zuständige Vollstreckungsorgan. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb des Vollstreckungsgerichts ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Das Vollstreckungsgericht ist grds. das AG, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen G... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Klage

Rz. 22 Bis zur Teilung des Nachlasses hat ein Nachlassgläubiger grundsätzlich die Wahl, ob er die Gesamtschuldklage des § 2058 BGB oder die Gesamthandsklage des § 2059 Abs. 2 BGB erheben will.[75] Dabei schließt die Gesamtschuldklage gegen den einzelnen Miterben streitgegenständlich die Gesamthandsklage ein. Ein Unterschied besteht insoweit jedoch im Klageziel, welches sich ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 83 Die sachliche Zuständigkeit für Wohnungseigentumssachen, bei denen ein ausschließlicher Gerichtsstand (§ 43 Abs. 2 WEG) begründet ist, folgt aus § 23 Nr. 2 Buchst. c GVG, wonach die Amtsgerichte ausschließlich für solche Streitigkeiten zuständig sind. Rz. 84 Die Zuständigkeiten nach § 43 Abs. 1 S. 1 WEG (allgemeiner Gerichtsstand) und § 43 Abs. 1 S. 2 (besonderer Geric... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zuständigkeit

Rz. 49 Die Pflichtteilsklage kann grundsätzlich am allg. Gerichtsstand, also am Wohnsitz des Beklagten, § 13 ZPO, wahlweise aber auch am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, erhoben werden.[214] Pflichtteilsansprüche, die im Zusammenhang mit einem Hof i.S.d. Höfeordnung stehen, fallen in die Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte (§ 18 Abs. 1 HöfeO). Das gilt... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchende mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zuständigkeit

Rz. 6 Zuständig sind je nach Streitwert die Amts- oder Landgerichte am allg. Gerichtsstand des Beklagten oder dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO). Rz. 7 Zwar wurde nach hiesiger Kenntnis gerichtlich noch nicht entschieden, ob eine Anfechtungsklage schiedsgerichtsfähig ist. Mit Bezug auf die ablehnende Rechtsprechung des BGH zum Pflichtteilsrecht[14] und Äuße... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / c) Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Rn 20 Unter dem 03.01.2013 stellte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor. Mit verschiedenen Regelungen sollte der Materie einer Konzerninsolvenz ein Regelungsrahmen gegeben werden, der etwa im Fall einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen der konzernangehörigen Einzelunternehmen ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zusammentreffen mit Duldungsansprüche nach § 14

Rz. 41 Die Durchführung einer Erhaltungs- oder baulichen Maßnahme kann Duldungsansprüche nach § 15 gegen den Drittnutzer und zugleich Duldungsansprüche gegen den Eigentümer des betroffenen Wohnungseigentums auslösen.[85] Es wird im Verweigerungsfall regelmäßig sachgerecht sein, den Wohnungseigentümer und den Drittnutzer als Streitgenossen zu verklagen. Das führt aber zu der ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen und praktische Hinweise

Rz. 7 Der besondere Gerichtsstand der Erbschaft (§ 27 ZPO) gilt für den Anspruch aus § 2031 BGB nicht.[10] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gesamthandsklage

Rz. 25 Der Vorausvermächtnisnehmer kann bereits aus dem ungeteilten Nachlass Erfüllung des Vorausvermächtnisses verlangen (§ 2176 BGB).[58] Solange der Vorausvermächtnisanspruch nicht erfüllt ist, gehört das im Wege eines Vermächtnisses Zugewendete zum Nachlass. Der Nachlass unterliegt jedoch einer gesamthänderischen Bindung, sodass nur alle gemeinschaftlich darüber verfügen... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig für mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Klage auf Auskunft

Rz. 19 Die Klage auf Auskunft führt nicht zur Rechtshängigkeit des Erbschaftsanspruchs.[56] Ebenso wenig wird durch sie die Verjährung des Erbschaftsanspruchs nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt bzw. wurde diese nach § 209 Abs. 1 BGB a.F. unterbrochen.[57] Hierzu ist vielmehr die Erhebung einer Stufenlage erforderlich, in der der Erbschaftsanspruch bereits anhängig zu machen... mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 2. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 60 Lange Jahre war es möglich, bei der Durchsetzung des Vergütungsanspruchs das Gericht des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO) zu wählen und damit die Klage beim Gericht einzureichen, in dessen Bezirk sich die Kanzlei befand. Dies ist nicht mehr möglich. Der BGH hat festgestellt,[5] dass der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nicht gewählt werden kann. Der RA muss für das streitige... mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / F. Auslandsmahnbescheid

Rz. 199 Befindet sich der Antragsgegner im Ausland, besteht die Möglichkeit einen Auslandsmahnbescheid zu beantragen. Der entsprechende Auslandsmahnantrag kann wieder über www.online-mahnantrag.de oder in den meisten Fällen auch über die Rechtsanwalts-Software als EDA-Datei gestellt werden. Rz. 200 Beim Onlineantrag muss beim Antragsgegner lediglich das Länderzeichen eingegebe... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 393 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Rz. 394 Hinweis: Seit der Änderung des § 16 GVO zum 1.6.2023 ist für Zustellungen der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies hat zu ei... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Art der Zustellung

Rz. 63 Gem. § 750 Abs. 1 ZPO muss der Titel grds. vor oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugestellt werden. Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Art des Titels unterschiedlich. Rz. 64 Urteile werden gem. § 317 Abs. 1 ZPO von den Gerichten grundsätzlich von Amts wegen zugestellt, um die entsprechende Rechtsmittelfrist in Gang zu setz... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Muster: Auslandsarbeitsvertrag Übertrittsmodell

Rz. 285 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.26: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell) mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Antragsteller/Antragsgegner

Rz. 90 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ihre vollständige zustellfähige Anschrift, ggf. ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. bei einer juristischen Person) und ggf. ihr Prozessbevollmächtigter (hier ist ebenfalls auf die richtige und vollständige Angabe der möglichen Firmierung der Kanzlei zu achten) mit seiner zustellf... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Prozessuales und praktische Durchsetzung

Rz. 50 Eine Erbteilungsklage kann als Leistungsklage auf Zustimmung zum Teilungsplan erst mit Teilungsreife des Nachlasses erhoben werden.[156] Dies setzt voraus, dass zuvor die Höhe des Ausgleichungsbetrags für Pflegeleistungen nach § 2057a BGB feststeht.[157] Besteht hierüber Streit, kommt die vorgeschaltete Erhebung einer Feststellungsklage in Betracht.[158] Es besteht de... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Keine Antragspflicht

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nachlassinsolvenz

Rz. 7 Auch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zur Haftungssonderung.[10] Das in der Insolvenzordnung geregelte Verfahren ist an die Stelle des Nachlasskonkurses und Nachlassvergleichsverfahrens getreten. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eines der Sonderinsolvenzverfahren. Es betrifft ausschließlich den Nachlass und nicht etwa (auch) das Eigenvermögen des E... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sofern eine Erbengemeinschaft vorliegt, hat der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung des Nachlasses durchzuführen. Hierzu hat er einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen. Es besteht eine Verpflichtung zur Auseinandersetzung,[1] die der Erbe einfordern kann. Die Auseinandersetzung ist aufzuschieben, wenn wegen Unbestimmtheit der Erbteile, zeitweiligen Ausschl... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 30 Die Regelung des § 1958 BGB hindert die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus S. 1 gegen den Erben vor dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft. Eine grundsätzlich mögliche Annahme der Erbschaft durch den gesetzlichen Vertreter nach Eintritt des Erbfalls scheidet vor der Geburt des Erben aus, weil ungewiss ist, ob dieser lebend geboren wird und damit nach § 1 B... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Streit über Rechte und Pflichten des Verwalters (Nr. 3)

a) Allgemeines Rz. 62 Von § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG erfasst werden alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Verwalters stehen, d.h. seine Rechte und Pflichten betreffen. Rz. 63 Als Anwendungsfälle sind etwa die Klage des Verwalters gegen die GdWE auf Vergütung oder Aufwendungsersatz zu nennen; aber auch Klagen der GdWE auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen... mehr