Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eilrechtschutz, Mahnverfahren, besondere Verfahrensarten

Rz. 23 Im Eilrechtsschutz (einstweilige Verfahren; selbstständiges Beweisverfahren) gelten weiterhin die §§ 486 Abs. 3, 919, 942 Abs. 1 ZPO, weshalb auch ein für die Hauptsache örtlich oder sachlich unzuständiges Amtsgericht in diesen Fällen zuständig sein kann. Rz. 24 Die ausschließliche Zuständigkeit in Mahnverfahren für Anträge der GdWE folgt aus § 43 Abs. 1 S. 1 WEG i.V.m... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Personelle Anforderungen

Rz. 66 In personeller Hinsicht ist erforderlich, dass auf der Aktiv- oder Passivseite im Verfahren der Verwalter beteiligt ist. Wer als Verwalter anzusehen ist, ist weit auszulegen. Es geht dabei um die Konzentration von Streitigkeiten über die Frage der pflichtgemäßen Verwaltung, weshalb sämtliche Verfahren, die einen Bezug zur Tätigkeit der verwaltenden Person aufweisen, er... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 62 Von § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG erfasst werden alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Verwalters stehen, d.h. seine Rechte und Pflichten betreffen. Rz. 63 Als Anwendungsfälle sind etwa die Klage des Verwalters gegen die GdWE auf Vergütung oder Aufwendungsersatz zu nennen; aber auch Klagen der GdWE auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen, Schadenersat... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Streit der Wohnungseigentümer untereinander (Nr. 1)

Rz. 40 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG betrifft diejenigen Klagen, bei denen die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Streit stehen. Hierunter fallen etwa Streitigkeiten über eine Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern sowie Klagen gegen die anderen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zur Anpassung einer solchen (§ 10 Abs. 2 WEG). Rz. 41 Erfasst werden auch ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Beschlussklagen gem. § 44 WEG (Nr. 4)

Rz. 78 Die Zuständigkeit für Beschlussklagen knüpft an die Regelungen des § 44 WEG an. Erfasst werden insofern die dort genannten Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen. Rz. 79 Zur Frage desselben Streitgegenstandes von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage siehe die Kommentierung zu § 44 WEG Rdn 67 ff. Rz. 80 Bezugspunkt für eine Anwendbarkeit von § 43 Abs. 2 ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Streit zwischen der GdWE und Wohnungseigentümern (Nr. 2)

Rz. 53 Die Regelung in § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG entspricht dem bis zum 1.12.2020 geltenden § 43 Nr. 2 WEG a.F. Die Norm ist weit auszulegen.[30] Rz. 54 Tritt die GdWE ihre Ansprüche an deinen Dritten (z.B. an einen einzelnen Wohnungseigentümer) ab, handelt es sich weiterhin um eine Streitigkeit, welche die Rechte und Pflichten der GdWE im Verhältnis zum Wohnungseigentümer betrif... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Innerer Zusammenhang zur Verwaltertätigkeit

Rz. 72 Die Norm ist weit auszulegen und betrifft alle Streitigkeiten, die – neben dem erforderlichen personellen Bezug – einen inneren Zusammenhang zu seiner Verwaltungstätigkeit aufweisen.[40] Unerheblich ist, ob die entsprechende Anspruchsgrundlage dem WEG-Recht entstammt (z.B. § 27 WEG) oder aus anderen Normen folgt; z.B. aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag resultiert... mehr

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Werkunternehmer: Erfüllungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer das OLG darum zu bestimmen, welches Gericht für seine Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einerseits, die in Straußberg beim AG zu führen wäre, und anderseits gegen einen Werkunternehmer, die in Frankfurt (Oder) beim LG zu führen wäre, zuständig ist. Hintergrund ist, dass er diese als Streitgenossen ansieh... mehr

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Werkunternehmer: Erfüllungs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das OLG meint, es müsse keinen Gerichtsstand bestimmen. Denn K habe eine Gesamtschuldnerschaft der in Anspruch genommenen Beklagten nicht schlüssig behauptet. K nehme B1 und B2 zwar formal als (einfache) Streitgenossen im Sinne der §§ 59, 60 ZPO als Gesamtschuldner in Anspruch. Insbesondere § 60 ZPO beruhe dabei weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen und sei d... mehr

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Werkunternehmer: Erfüllungs... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B1 und den Werkunternehmer B2 mit einer vor dem LG Frankfurt (Oder) rechtshängig gemachten Klage in Anspruch. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich in Straußberg. K meint, B2 habe im Auftrag von B1 Abdichtungsarbeiten am Gebäude mangelhaft ausgeführt. Infolgedessen sei im Zeitraum von Oktober 2018 bis Nov... mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.13 Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Rz. 36 Jedermann kann einen Verdächtigen vorläufig festnehmen, wenn dieser auf frischer Tat betroffen wird und der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann[1]; in Steuerstrafverfahren dürfte diese Festnahmemöglichkeit nur im Bereich der Vergehen gegen zollrechtliche Vorschriften relevant werden, z. B. beim Schmuggel.[2] Im Bereich der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie darüber hinau... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 33–39 FGO bestimmen den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit [1] und des zuständigen Gerichts innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.[2] Hierdurch wird im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG [3] der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet.[4] Denn der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Krite... mehr

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Kein Ausgleichsanspruch für Vertragshändler? Neues zur (Un-)Wirksamkeit von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln in Distributionsverträgen

Das deutsche Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass der Vertragshändler bei Beendigung des Distributionsvertrages einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB hat (eine Norm, die eigentlich für Handelsvertreter gilt). Die Rechtsordnungen der meisten Staaten innerhalb und außerhalb der EU kennen dagegen keinen solchen Anspruch für Vertragshändler. Ausländische Hers... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Zuständigkeiten

Rz. 357 Die im 8. Buch der ZPO normierten Zuständigkeiten stellen gem. § 802 ZPO ausschließliche Gerichtsstände dar. Rz. 358 Ist die Zuständigkeit des Prozessgerichts vorgesehen (§§ 767, 887 Abs. 1, 888 Abs. 1, 890 Abs. 1 S. 1 ZPO), ist über die Gerichtsstände in § 43 WEG das jeweils entsprechende Amtsgericht zuständig. Rz. 359 Rechtsmittelgericht in Zwangsvollstreckungsverfah... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.1 Allgemeiner Gerichtsstand für Zivilprozesse

Bei zivilrechtlichen Klagen bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand nach dem Wohnsitz der beklagten Person.[1] Der allgemeine Gerichtsstand, der immer dann Bedeutung hat, wenn nicht für den Klagegegenstand ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand gilt, bestimmt, welches Zivilgericht örtlich für eine zivilrechtliche Klage zuständig ist.[2] mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.4 Gewöhnlicher und ständiger Aufenthalt

Vom Wohnsitz abzugrenzen ist der Aufenthalt und der gewöhnliche oder ständige Aufenthalt im Sinne des Zivilrechts. In beiden Fällen wird dies durch ein tatsächliches Verweilen begründet. Beide Formen unterscheiden sich hinsichtlich der zeitlichen Dauer des Verweilens. Hier ist, anders als beim zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff, ein Begründungswille nicht erforderlich. Der ständig... mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 62 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG... mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.2 Mahnantrag

Rz. 3 Das Mahnverfahren wird durch den Antrag eines Unternehmens der privaten Pflegeversicherung eingeleitet (§§ 690, 702 ZPO). Der Antrag ist auf die Geltendmachung von Beitragsansprüchen aus der privaten Pflegeversicherung mit Nebenforderungen zu beschränken. Aus prozessrechtlichen Gründen verbietet § 182a Abs. 1 Satz 2 die Verbindungen von Beitragsansprüchen aus privater ... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.2 Zuständigkeiten bei Strafprozessen

Bei Strafprozessen ist grundsätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde.[1] Daneben kann auch das Strafgericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.[2] Ersatzweise kann auch hier auf den gewöhnlichen Aufenthalt und wenn das nicht weiter hilft, auf den letzten Wohnsitz ... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB)

Rz. 82 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Gerichtsstand bei Verbrauchervertrag (Verkauf-AGB) Hat (Verbraucher als Vertragspartei) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist _________________________ nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt (Verbraucher als Vertragspartei) (ihren) Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufen... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB)

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.21: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist [, wenn der _________________________ (Vertragspartner des Verwenders) Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,] die Klage bei d... mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 11. Gerichtsstand der Deckungsklage

Rz. 28 Lehnt der Versicherer seine Eintrittspflicht ab oder befindet er sich in Verzug, ist es wenig hilfreich und keineswegs beschleunigend, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen; Versicherer legen erfahrungsgemäß gegen einen Mahnbescheid stets Widerspruch ein, selbst dann, wenn die Forderung anerkannt werden soll. Allein sinnvoll ist eine – schlüssige – Deckungskla... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Gerichtsstand-Klausel (Einkauf-/Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 139 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[230] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[231] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern ... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Gerichtsstand

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 81 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das Ge... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 9. Gerichtsstand

Rz. 197 Zulässigkeit und Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandklauseln richten sich nach Art. 4 S. 2 UN-Kaufrecht nach dem Prozessrecht der lex fori, ggf. nach Art. 5 Abs. 1 EuGVVO [410] oder Art. 2 Abs. 1 Lugano-Abkommen,[411] wenn eine der Parteien ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat des EWR hat. Nach Art. 5 Nr. 1 lit. a EuGVVO a.F. kann ... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gerichtsstand des Kindes

Rz. 191 Für Minderjährigenunterhalt ist gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder der das Kind vertretende Elternteil im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; eine andere Zuständigkeit ist – wegen § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG – gemäß den nachfolgenden Ausführungen (siehe Rdn 192) nur durch Einleitung des Sche... mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / V. Checkliste: Prüfung der internationalen Zuständigkeit

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 81 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das Gericht dieses allgemeinen... mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 305 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit richtet sich zunächst nach § 27 Abs. 1 ZPO, sodass grundsätzlich das Gericht zuständig ist, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Wenn das Gesetz hier von "Wohnsitz" spricht, wird nicht näher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist. Im Allgemeinen ist das der Ort, an dem der Erblass... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 139 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[230] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[231] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g... mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage... mehr

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§ 13 Erbrecht / VII. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 132 Zuständig ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten hier das Gericht des besonderen Gerichtsstandes gemäß § 27 ZPO. Demzufolge kann eine solche Erbteilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat (§ 13 ZPO). Hatte er im Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der letzte inländische Wohn... mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Gesetzliche Zuständigkeitsregelungen nach der EuGVO

Rz. 6 Die EuGVO [32] als Herzstück des europäischen internationalen Zivilprozessrechts enthält ein umfassendes Regelwerk zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Gemeinsam mit den kollisionsrechtlichen Rom I- und Rom II-Verordnungen, die die Frage des anwendbaren materiellen Rechts regeln, dient dieses Regelwerk dazu, ein einheitliches System des internationalen Priv... mehr

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Klage gegen den Reiseveranstalter/Vorbereitung der Klage

Rz. 158 Bei Klagen gegen den Reiseveranstalter sollten folgende Punkte beachtet werden:[192] 1. Ermittlung des Sachverhalts mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / l) Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _________________________ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _________________________ EUR aus _________________________ (Rechtsgrund) gegen _________________________ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehm... mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Relevanz der aufgeworfenen Rechtsfrage und Rechtslage im Ausland

Rz. 5 Da jedes Gericht sein eigenes Kollisionsrecht anwendet, lautet die maßgebliche Ausgangsfrage, vor welchen Staates Gerichten ein etwaiger Konflikt auszutragen ist (vgl. § 23 Rdn 4 f.: Gerichtsstand und Gerichtsstandsvereinbarung) und von welchen staatlichen Behörden die Rechtsfrage, die Rechtslage oder der Inhalt und die Wirksamkeit eines Vertrags oder auch nur der Gebr... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Direktanspruch, Leistungsfreiheit sowie Deckungsklage

Rz. 422 Gem. § 3 Abs. 1 PflVG a.F., nunmehr § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG besteht ein Direktanspruch gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Rz. 423 Der VR, der gem. Abschnitt A. 1.1. AKB 2015 verpflichtet ist, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, hat im Rahmen der genannten Vorschrift die Regulierungsbefugnis und gilt als b... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 127 Gem. § 33 ZPO kann ein Beklagter eine Widerklage bei dem Gericht der Klage erheben, wenn ihm ein Gegenanspruch zur Verfügung steht, der mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht. Die Widerklage ist eine eigenständige Klage, die ein eigenständiges Prozessrechtsverhältnis begründet... mehr

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§ 27 Kaufrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / 15. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Internationaler Vertragshändlervertrag

Rz. 54 Soweit die Parteien verschiedenen Staaten angehören, spricht man von einem internationalen Vertragshändlervertrag.[173] § 92c HBG gilt für den Vertragshändler entsprechend.[174] Nach dem IPR des Staates, dessen Gerichte mit einer Streitigkeit aus dem Vertragsverhältnis befasst sind, stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nach Art. 3 Rom I-VO steht es aus... mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac... mehr

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _________________________ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _________________________ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler – mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es... mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Vertragsstatut kraft Rechtswahl

Rz. 70 Die maßgebliche Rechtsordnung richtet sich nach Art. 3 Rom-I-VO grundsätzlich nach der Parteivereinbarung, die auch konkludent erfolgen kann. Indizien dafür sind die einheitliche Gerichtsstandsvereinbarung,[305] die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,[306] da diese regelmäßig auf einer bestimmten Rechtsordnung basieren, und schließlich das Prozessverhalte... mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Rechtsquellen (Art. 25 EuGVO, § 38 Abs. 2 ZPO)

Rz. 11 Die Parteien können die internationale Zuständigkeit auch im Wege einer Gerichtsstandsvereinbarung festlegen. Insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr haben Gerichtsstandsvereinbarungen – neben Schiedsvereinbarungen – eine enorme Bedeutung, sodass die Aufnahme entsprechender Klauseln in internationale Handelsverträge oft empfehlenswert ist. Neben der V... mehr