Mit 6 Beschlüssen hat der 5. Senat des FG Münster im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen.mehr
Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf. Mit dem Wegfall der Verklammerung ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Gewinnermittlung einzubeziehen.mehr
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Sind die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht aber die Masse nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO zu erfüllen, muss der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen.mehr
Es ist nicht selten, dass das Finanzamt Steuererstattungsansprüche gegen auf das Land übergegangene Unterhaltsansprüche aufrechnet. Ist die Steuererstattung abgetreten oder gepfändet, kann eine Aufrechnung unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sein. mehr
Für die Aufrechnung mit oder gegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gelten nach § 226 Abs. 1 AO grundsätzlich die Vorschriften des BGB. Allerdings ist die Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat.mehr
Hat ein Insolvenzgläubiger die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung vor der Verfahrenseröffnung erlangt, ist die Aufrechnung über § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig.mehr
Während des massearmen Insolvenzverfahrens können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. mehr
Der BFH hat kürzlich die Frage entschieden, ob das Finanzamt gegen einen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen aufrechnen kann, wenn eine Organschaft erst nach Insolvenzeröffnung festgestellt wurde.mehr
Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer für einen vor der Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung durch den Insolvenzverwalter erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine Aufrechnung des Erstattungsbetrags mit Steuerschulden durch das Finanzamt ist deshalb unzulässig.mehr
Da das Recht auf Vorsteuerabzug mit dem Leistungsbezug entsteht, kommt es für das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot auf den Besitz der Rechnung nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf die Steuerfreiheit beruht.mehr
Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch kann auch nach einer Insolvenzeröffnung weiterhin zulässig sein.mehr
Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg musste entscheiden, ob eine Aufrechnung in der Insolvenz bei Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer zulässig ist.mehr
Die Vereinbarung, Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus einem Vertrag sei ausschließlich der - im Ausland befindliche - Sitz einer Vertragspartei, ist so auszulegen, dass in einem im Inland geführten Prozess auch keine Aufrechnung möglich sein soll.mehr