Haufe Umsatzsteuer Pro vereint fundiertes Fachwissen mit aktuellen Themen. Die digitale Entscheidungshilfe Umsatzsteuer Navigator und das umfassende Weiterbildungsangebot bringen Sie schnell zur Entscheidung.mehr
Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese dem Finanzamt, auch wenn sie unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wurde. Abhilfe schafft die Rechnungsberichtigung.mehr
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Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht.mehr
Besteht beim sale-and-lease-back-Geschäft die Leistung des Käufers/Leasinggebers in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers/Leasingnehmers als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht.mehr
Ist ein Bauträger fälschlich davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen der unzutreffenden Besteuerung ohne weitere Voraussetzungen geltend machen. Einer Änderung der Umsatzsteuerbescheide steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen.mehr
Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden.mehr
Über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist nach Einleitung der Vollstreckung zu entscheiden. Fraglich ist, ob ein Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld vor Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheides zurückgenommen werden kann.mehr
Ehegatten/Lebenspartner sind Gesamtschuldner der aufgrund der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG sich ergebenden Steuerschuld. Durch die Aufteilung nach den §§ 268 ff. AO wird die Gesamtschuld für Zwecke der Vollstreckung unwiderruflich in Teilschulden aufgeteilt.mehr
Umsatzsteuern für die Leistungen eines insolvenzbedrohten Unternehmers können Masseverbindlichkeiten sein; entscheidend sind die rechtlichen Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters.mehr
Die Nachfolgehaftung nach § 25 HGB setzt neben der Geschäftsfortführung die Fortführung der Firma voraus; die Weiterführung der bisherigen Geschäftsbezeichnung genügt nicht. mehr
Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht. mehr
Leisten Geschäftsführer einer GmbH durch Rechnungssplitting vorsätzlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Kunden, kann die GmbH für die Steuerschulden des Kunden in Anspruch genommen werden. Ein Haftungsausschluss kommt nicht in Betracht, wenn die GmbH durch die Steuerhinterziehung den Vermögensvorteil einer Kundenbindung erlangt hat und sich für die Geschäftsführer nicht entlasten kann.mehr
Ein Geschäftsführer haftet auch dann für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer GmbH, wenn ein abberufener Geschäftsführer weiter als Geschäftsführer auftritt. Die Haftung ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung.mehr