Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene > Lohnsteuer (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 38 ff). In der Praxis wir...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Haftung des Verleihers, wenn der Entleiher Arbeitgeber ist

Rz. 75 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Verleiher haftet wie ein Entleiher nach Abs 6, soweit der Entleiher ArbG ist (§ 42d Abs 7 EStG). Dieser Rückverweisung auf die Haftung des Entleihers (für den Verleiher) liegt folgender Gedanke zugrunde: Hat der Verleiher illegale ArbN-Überlassung betrieben, soll er aus seiner Verantwortung dafür nicht entlassen werden, wenn beim primär ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haftung "neben dem Arbeitgeber"

Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher haftet "neben dem Arbeitgeber" (§ 42d Abs 6 Satz 1 EStG). Seine Haftung ist akzessorisch und geht nicht weiter als die Haftung des Verleihers als ArbG. Deshalb sind sowohl die Haftungstatbestände des § 42d Abs 1 EStG (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer Rz 33 ff) als auch die gesetzlichen Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haftung als Gesamtschuldner (Auswahlermessen)

Rz. 85 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit der Entleiher haftet (> Rz 60 ff), ist er neben dem ArbG (Verleiher) und dem ArbN > Gesamtschuldner (§ 42d Abs 6 Satz 5 EStG iVm § 44 AO). Seine Haftungsschuld erlischt mithin, soweit der Verleiher die LSt abgeführt hat oder der ArbN in den Fällen des § 42d Abs 3 Satz 4 EStG ausnahmsweise selbst die Steuer entrichtet hat (> Haftung fü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 95 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA kann – ggf zunächst sogar mündlich (> Rz 100) – anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist (§ 42d Abs 8 EStG). Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn der Leistungsempfänger > Bauabzugsteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit de...mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / c) Erweiterung der Steuerschuldnerschaft

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 3a GrEStG in der Gesetzessystematik neu einsortiert und bei dieser Gelegenheit um die grundbesitzende Gesellschaft erweitert. Da der Erwerb der bereits vereinigten (d.h. zu mindestens 90 % gebündelten) Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den direkten Erwerb der im Vermögen d...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des “Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / 1.3.2 Regelungsmöglichkeiten des Gesetzgebers

Rz. 12 Der Regelfall besteht darin, dass das Änderungsgesetz selbst in gesonderten Artikeln eine Inkrafttretensregelung enthält. Diese legt fest, ab welchem Zeitpunkt die geänderte Rechtslage wirksam wird und bildet damit regelmäßig zugleich die Grundlage für die zeitliche Anwendung auf bestimmte Zeiträume. Fehlt sie, greift die "14-Tage-Regelung" (s. Rz. 11). Rz. 13 Daneben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Steueranmeldung bei Steuerschuld

Rz. 12 In den Fällen, in denen der Steuerschuldner eine Steueranmeldung abzugeben hat, ist der Stpfl. auch Steuerschuldner, d. h., er gibt die Steueranmeldung über eine von ihm selbst primär geschuldete Steuer ab.[1] In diesen Fällen bereitet die systematische Einordnung der Steueranmeldung keine besonderen Schwierigkeiten. Die Steueranmeldung ist Steuererklärung mit dem Inh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Steuerzeichen, Steuerstempler, Abs. 1 S. 2

Rz. 34 § 167 Abs. 1 S. 2 AO behandelt Steuerzeichen und Steuerstempler. Zu Steuerzeichen vgl. § 17 TabakStG. Im Beitrittsgebiet wurde die Kraftfahrzeugsteuer bis zum 31.12.1992 durch Steuermarken erhoben.[1] Steuerstempler wurden für die sog.Stempelsteuern verwendet, z. B. für die Wechselsteuer. Gegenwärtig werden in Deutschland Steuerstempler nicht mehr verwendet. Rz. 35 Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 § 167 AO wies von Anfang an eine systematische Schwäche auf, da verfahrensrechtlich nicht zwischen der Anmeldung einer Steuer durch den Steuerschuldner, wie bei der USt, und der Anmeldung einer Abführungsverpflichtung durch einen Dritten, wie bei LSt und KESt, unterschieden wurde. In beiden Fällen sah schon die AO i. d. F. von 1976 vor, dass ggf. eine Steuerfestsetzun...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1.1 Gesetzliche Regelung

Es sind folgende Nachweise zu erbringen: Das Doppel der Rechnung[1] und eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Gelangensbestätigung). Inhalt und Form der Gelangensbestätigung Die Gelangensbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung des G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 13 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Der Einbehaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart im Steuerbescheid entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.7 Wirkungen des Steuerbescheids

Rz. 39 Der Steuerbescheid konkretisiert einen bestimmten Steueranspruch und ist insoweit Grundlage für die Verwirklichung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Im Vollstreckungsverfahren ist er die Grundlage zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden.[2] Das gilt auch, wenn der Steuerbescheid mit einer Nebenbestimmung versehen, er noch nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.1 Kleinbetragsregelungen für Veranlagungssteuern (Abs. 1)

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 KBV sind Festsetzungen der ESt, KSt, ErbSt/SchenkSt, GrESt und der Rennwett- und LotterieSt nur zu ändern oder berichtigen, wenn die Abweichung von der bisher für den Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt festgesetzten Steuer aufgrund der vorzunehmenden Änderung oder Berichtigung zugunsten der Stpfl. (Herabsetzung) mindestens 10 EUR beträgt und zuu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.3 Angabe des Steuerschuldners (persönlicher Regelungsbereich)

Rz. 26 Steuerbescheide müssen angeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich) und damit Inhaltsadressat des Steuerbescheids ist; diese Angabe ist konstituierender Teil jedes Steuerbescheids.[1] Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 43 AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen.[2] Das bedeutet, dass sich die Bezeichnung des Steuersubjekts, d. h. die Bezeichnu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.3 Ausnahmen von der Steuerfestsetzung

Rz. 7 Eine Steuerfestsetzung kann in Ausnahmefällen unterbleiben, z. B. in Kleinbetragsfällen gem. § 156 AO. wenn eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden ist[1]: Eine Steuerfestsetzung nach § 155 AO ist in diesem Fall nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer von der Steueranmeldung abweichenden Steuer führt oder die Steueranmeldung trotz bestehender V...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.6 Verwaltungsakte des Erhebungs- und Vollstreckungsverfahrens

Rz. 36 Ein Steuerbescheid enthält häufig weitere, mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen, die nicht die Steuerfestsetzung, sondern das daran anschließende Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren[1] betreffen. Rz. 37 So wird mit der Steuerfestsetzung üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO verbunden, mit dem der Steuerschuld...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3)

Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlichkeit des Besteuerungsverfahrens machen darf.[1] Diesem Zweck dient ...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Die unter Abschn. 6.3 genannten Sonderregelungen gelten entsprechend.mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der Berechnung der Steuerschuld gibt es nur für die Pauschalregelung ein vereinfachtes Verfahren. In den Genuss der Pauschalregelung können Steuerpflichtige, natürliche Personen und Personengesellschaften (mit Ausnahme von Genossenschaften) kommen, deren Jahresumsatz von höchstens 750.000 EUR im Wesentlichen aus Umsätzen mit Privatpersonen stammt, für die eine Rechnung n...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 8 Kleinunternehmergrenzen (bis 31.12.2024)/Pauschalregelungen der EU-Mitgliedstaaten

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Steuererstattungsanspruch b... / Entscheidung

Das Finanzgericht München gab dem Kläger Recht. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten haften beide zwar als Gesamtschuldner für die Einkommensteuer. Für die Erstattung ist aber entscheidend, auf wessen Rechnung die Steuer gezahlt wurde, also wessen Steuerschuld nach dem erkennbaren Willen des Zahlenden getilgt werden sollte. Nicht entscheidend ist, wer das Geld überwiesen hat o...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Im Allgemeinen sind ausländische, nicht in der EU ansässige Unternehmer gehalten, jedes Mal einen Steuervertreter in Italien zu bestellen, wenn sie in Italien einen örtlich relevanten Umsatz (Artikel 7 des Präsidialerlasses DPR Nr. 633/1972) in Bezug auf eine Person tätigen, die diesen nicht über die Selbstfakturierung versteuern kann. Bei örtlich relevanten Umsätzen in Ital...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 4.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer

Die schweizerische Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Unternehmer (z.B. Händler, Handwerker, Fabrikant oder Dienstleistungserbringer) müssen daher ihre Steuerpflicht selbst abklären und sich, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, bei der ESTV anmelden. Personen, die nach Art. 10 CH-MwStG (Inlandsteuer) steuerpflichtig werden, haben sich unaufgefordert b...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 12 Zinsen

Die für 2023 geltenden Zinssätze für Mehrwertsteuerstrafen und Mehrwertsteuererstattungen betragen 8 % (vorher 0,8 % pro Monat) für ausstehende Steuerschulden, verspätete Zahlung von Steuern und MwSt, die auf eine zu niedrige Besteuerungsgrundlage erhoben werden (nalatigheidsinteresten) sowie 6 % (vorher 0,8 % pro Monat) für Mehrwertsteuerrückerstattungen (Moratoriumszinsen).mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die MwSt-Erklärung ist monatlich einzureichen und die zugehörige Zahlung ist innerhalb der Frist für die Einreichung dieser Erklärung zu leisten. Die Einreichung der Erklärung kann vierteljährlich erfolgen, wenn der Umsatz 1 Mio EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen hat der Unternehmer ab dem 1.4.2017 nur noch eine einmalige (nicht mehr vierteljährliche) Vorauszahlung bis 2...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2023 Unrichtig bzw. unberechtigt ausgewiesene Steuer / Rechnungskorrektur und Rückzahlung / § 14c UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 8.12.2022, C-378/21 entschieden, dass ein Stpfl., der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung eine USt ausgewiesen hat, die aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL (= § 14c UStG) den zu Unrecht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Steuerschuldnerschaft und Steuerübernahme (Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG)

Rz. 83 Mit der wirksamen Pauschalierung wird der Zuwendende Schuldner der pauschalen Einkommensteuer. Er übernimmt damit nicht lediglich wirtschaftlich eine fremde Steuerschuld, sondern schuldet die Pauschsteuer kraft Gesetzes als eigene Steuer. Der Zuwendungsempfänger bleibt Schuldner seiner übrigen Einkommensteuer; seine Steuerschuld erstreckt sich jedoch nicht auf den nac...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4 § 5 GewStG (Steuerschuldner)

• 2021 Doppelte Steuerschuldnerschaft bei Wechsel der Rechtsform im Laufe des Jahres / § 5 GewStG Die GewSt entsteht mit Ablauf des Ez. Steuerschuldner nach § 5 GewStG ist derjenige, der im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Voraussetzungen als Steuerschuldner nach § 5 GewStG erfüllt. Der unterjährige Übergang eines Unternehmens von einem Einzelunternehmer auf eine...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsnatur und systematische Einordnung

Rz. 5 § 37b ist eine Vorschrift der Steuererhebung. Seine Stellung im sechsten Abschnitt des EStG und sein Regelungsgehalt zeigen, dass die Norm weder eine eigenständige Einkunftsart noch einen zusätzlichen Zurechnungstatbestand begründet. Die Zuwendung muss vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften beim Empfänger einer Einkunftsart zuzuordnen, steuerbar und steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.6 Verfassungsrechtliche und praktische Einordnung

Rz. 30 Verfassungsrechtliche Einwände richten sich vor allem gegen die pauschale Belastung mit 30 %, die Bemessung nach den Bruttoaufwendungen des Zuwendenden und die mögliche Abweichung vom individuellen Wert des Vorteils beim Empfänger. Hinzu treten Unterschiede gegenüber anderen Sachbezügen und Bewirtungsleistungen. Diese Kritik benennt tatsächliche Typisierungsfolgen, fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Rechtsgebieten

Rz. 22 § 37b steht in einem engen Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften über die Erfassung und Bewertung von Einnahmen. § 8 bestimmt zunächst, ob überhaupt eine Einnahme in Geld oder Geldeswert und bei Arbeitnehmern Arbeitslohn vorliegt. Für die pauschale Bemessungsgrundlage enthält § 37b Abs. 1 S. 2 anschließend eine Sonderregelung, die grundsätzlich an die Aufwendu...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 224a AO (Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt)

• 2022 Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt / § 224a AO Erbschaftsteuerschulden können nach § 224a AO durch die Inzahlungnahme von Kunstgegenständen oder Kunstsammlungen getilgt werden. Unter Kunstgegenständen dürften Wirtschaftsgüter des Kunstmarkts zu verstehen sein. Kunstsammlungen sind gekennzeichnet durch den sich aus der Zusammenfassung der einzelnen Kunstgeg...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.33 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2021 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / § 227 AO Der EuGH hat mit Urteil v. 15.3.2007, C-365/05 entschieden, dass ein aufgrund seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger, der eine zu Unrecht geschuldete, aber in einer Rechnung ausgewiesene USt gezahlt hat, insoweit im Wege eines Direktanspruchs einen entsprechenden Rückersta...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr