Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.34 Angaben zu latenten Steuerschulden (Nr. 30)

Rz. 170 vorläufig frei Rz. 171 Mit Nr. 30 wurden die Angaben zu latenten Steuern aufgrund europäischer Vorgaben deutlich ausgeweitet. Notwendig sind quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im Gj, was insb. den Auf- oder Abbau einschließt.[1] Allerdings sind diese Angaben auf die angesetzten latenten Steuerschulden begrenzt, weshalb der Gesetzgeb...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Rechnung / 2.1.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt, ist zwingend die erteilte Steuernummer auszuweisen, ggf. die gesonderte Steuernummer für Zwecke der Umsatzbesteuerung (z. B. bei von der Zuständigkeit nach dem Betriebssitz abweichender Zuständigkeit nach § 21 AO) bzw. die ggf. neu erteilte Steuernummer (z. B. bei Verlagerung des U...mehr

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Rechnung / 2.1 Zwingend notwendige Grundangaben

Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14 a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen folgende Pflichtangaben enthalten[1]: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,[2] die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steue...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 3.1 Leistender ist nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt

Eine Gutschrift mit Vorsteuerausweis gilt nur dann als Rechnung, wenn der leistende Unternehmer (Gutschriftsempfänger) zum gesonderten Ausweis der Steuer berechtigt, d. h. Regelversteuerer ist. Nicht berechtigt sind: Kleinunternehmer,[1] Privatleute und Unternehmer mit Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.[2] Weist der Gutschriftsaussteller in diesem Fall dennoch Umsatzsteuer au...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.5 Unzureichende Leistungsbeschreibung

Ist eine Leistungsbeschreibung gänzlich unkorrekt, kann diese nicht berichtigt werden.[1] Es entsteht eine Steuerschuld nach § 14c UStG,[2] ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.[3] Ist die Leistungsbeschreibung nur ungenau (z. B. Beratung, Bauarbeiten) kann diese berichtigt werden. Eine noch oberflächlichere Leistungsbeschreibung (z. B. Produktverkäufe) ist nicht berichtigung...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 6.1 Kleinunternehmer ohne Berechtigung zum Umsatzsteuerausweis

Kleinunternehmer sind nicht zum gesonderten Umsatzsteuerausweis und auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.[1] Führen diese eine Lieferung oder sonstige Leistung aus und rechnet der Leistungsempfänger mit einer Gutschrift und ausgewiesener Umsatzsteuer ab, darf der Empfänger keine Vorsteuer abziehen, da es sich bei der ausgewiesenen Umsatzsteuer nicht um eine gesetzlich fü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

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Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuerreform

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.15 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2019 Berichtigung bei unrichtigem Steuerausweis / § 14c Abs. 1 UStG Der BFH hat mit Urteil v. 16.5.2018, XI R 28/16 entschieden, dass eine Berichtigung einer Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG grundsätzlich voraussetzt, dass der Leistende den überhöht ausgewiesenen USt-Betrag an den Leistungsempfänger zurückzahlt. Dieser Auffassung des BFH dürfte nicht zu folgen sei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.3 § 5 GewStG (Steuerschuldner)

• 2021 Doppelte Steuerschuldnerschaft bei Wechsel der Rechtsform im Laufe des Jahres / § 5 GewStG Die GewSt entsteht mit Ablauf des Ez. Steuerschuldner nach § 5 GewStG ist derjenige, der im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Voraussetzungen als Steuerschuldner nach § 5 GewStG erfüllt. Der unterjährige Übergang eines Unternehmens von einem Einzelunternehmer auf eine...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 6 Wie sich der Wechsel der Steuerschuldnerschaft auswirkt

Beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft gem. § 13 b UStG ist der Umsatz dem leistenden Unternehmer zuzurechnen und nicht dem Leistungsempfänger. Maßgebend ist der Betrag, der dem leistenden Unternehmer tatsächlich zufließt. Praxis-Beispiel Bei Kleinunternehmern findet bei steuerfreien Umsätzen kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft statt Herr Huber führt als Subunternehmer Baul...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 75 AO (Haftung des Betriebsübernehmers)

• 2019 Betriebsübernahme / Haftungsinanspruchnahme als Verstoß gegen Treu und Glauben / § 75 AO Bei einer Betriebsübernahme kann sich für den Erwerber nach § 75 AO eine Haftung für betriebliche Steuerschulden des Veräußerers ergeben. Die Haftung beschränkt sich im Wesentlichen auf die USt, die GewSt und die LSt. Nicht erfasst werden z. B. die ESt, die KSt oder Ansprüche auf s...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Geschenke, Geschäftsfreunde / 8 Abzugsverbot für pauschale Einkommensteuer für Geschenke

Nach dem Urteil des BFH vom 30.3.2017 unterliegt die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG , soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 50 EUR[1] übersteigt.[2] Denn der Zuwendungsempfänger wi...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.48 § 224a AO (Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt)

• 2022 Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt / § 224a AO Erbschaftsteuerschulden können nach § 224a AO durch die Inzahlungnahme von Kunstgegenständen oder Kunstsammlungen getilgt werden. Unter Kunstgegenständen dürften Wirtschaftsgüter des Kunstmarkts zu verstehen sein. Kunstsammlungen sind gekennzeichnet durch den sich aus der Zusammenfassung der einzelnen Kunstgeg...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.49 § 226 AO (Aufrechnung)

• 2019 Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot / Aufrechnung mit einem GrESt-Erstattungsanspruch nach § 16 GrEStG / Abrechnungsbescheid / § 226 AO / § 96 InsO / § 218 AO § 226 AO wird durch § 96 InsO ergänzt. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO kann die FinVerw nicht mit einer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steuerforderung gegen einen nach der Eröffnung des Ins...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2019 Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer / § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG Fraglich ist, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an Anteilen von Kapitalgesellschaften hat, wenn an einer inländischen Personengesellschaft ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.34 § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2019 Schätzung / § 162 AO Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Schätzung sind die rechtmäßige Herleitung der Schätzungsbefugnis dem Grunde nach, die sachgerechte Auswahl der für den konkreten Fall geeigneten Schätzungsmethode und deren methodisch und rechnerisch zutreffende Anwendung. Materielle Mängel rechtfertigen, sofern sie nicht unerheblich sind, grundsätzlich eine Sc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 3d Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Eins...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück (vgl. BFH v. 8.11.1978, BStBl II 1979, 153). Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Steuerschuld und Entrichtungspflicht (§ 44 Abs 1, 1a EStG)

A. Steuerschuldner Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für alle Fälle der KapSt mit Ausnahme der KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG bestimmt § 44 Abs 1 S 1 EStG den Gläubiger der KapErtr zum Schuldner der KapSt. Die Regelung entspricht dem § 38 Abs 2 S 1 EStG für die LSt. B. Entstehungszeitpunkt Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abführung

Rn. 13 Stand: EL 146 – ET: Die innerhalb eines Monats tatsächlich einbehaltene KapSt – nicht wie bei der LSt die einzubehaltende Steuer – ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats an das für die Besteuerung des Entrichtungspflichtigen nach dem Einkommen zuständige FA abzuführen; § 44 Abs 1 S 5 EStG. Dabei ist die für denselben Termin abzuführende KapSt auf den nächsten vollen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerschuldner

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für alle Fälle der KapSt mit Ausnahme der KapSt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG bestimmt § 44 Abs 1 S 1 EStG den Gläubiger der KapErtr zum Schuldner der KapSt. Die Regelung entspricht dem § 38 Abs 2 S 1 EStG für die LSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 17. Zweites Steueränderungsgesetz vom 21.12.1967, BStBl I 67, 484

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem zweiten StÄndG wurde eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt beschlossen. Sie betrug grundsätzlich 3 vH der Steuerschuld. Sie begann jedoch erst bei höheren Einkommen, so im Fall der Anwendung des Splittingtarifs bei Einkommen von 32 040 DM und mehr.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungszeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die Jahressteuer bei der ESt – § 36 Abs 1 EStG – bereits mit dem Zufluss des einzelnen KapErtr; § 44 Abs 1 S 2 EStG. Die Entstehung ist damit von VZ völlig unabhängig. Je nach Art des KapErtr kann die KapSt vor oder nach der Jahres-ESt entstehen. Vgl dazu § 44 Abs 2 und 3 EStG; s Rn 18ff. Rn. 8a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einleitung

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel war es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.8 Abweichende Bewertung von Kapitalschulden

Rz. 117 Schulden sind unabhängig davon abzuziehen, dass sie uneinbringlichen und damit nach § 12 Abs. 2 BewG nicht anzusetzenden Forderungen der Gläubiger entsprechen; § 12 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Forderungen, nicht jedoch für die entsprechenden Schulden.[1] Ebenso wenig rechtfertigt es der Umstand, dass die Durchsetzung der Forderung aus Sicht des Gläubigers z...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr