Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt. Vielmehr erfolgt vorrangig eine Verrechnung mit anderen Steuerschulden. Liegen solche nicht vor, wird der Übergang auf die nächste Meldeperiode vorgetragen. Bis zum 31.12.2020 galt das folgende Erstattungsverfahren: Wenn am Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem rumänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Rumänien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gibt in Italien zum einen eine besondere Form der umsatzsteuerlichen Organschaft (Mehrwertsteuergruppe). Diese Sonderform bewirkt lediglich das Recht, Umsatzsteuerzahlungen und Umsatzsteuererstattungsansprüche zwischen den Mitgliedern zu verrechnen (vgl. Art. 73 Erlass 633/1972). Die Mitglieder bleiben jedoch umsatzsteuerlich selbstständig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Anrechnung und Auszahlung

Rz. 12 § 105 Abs. 1 S. 3 EStG ordnet eine Anrechnung an und verweist insoweit auf die in § 36 Abs. 2 EStG enthaltenen anderen Möglichkeiten der Anrechnung. Im Kern passt dies von der Mechanik nicht, denn es geht hier nicht um die Tilgung einer Steuerschuld, sondern um eine vollständige Auskehrung der Prämie. Deshalb wird auch in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG von einer Steuervergütu...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.3 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Ab 1.1.2016 gilt ein optionales Cash-Accounting-System (Ist-Versteuerung), wenn der Jahresumsatz weniger als 100.000 EUR beträgt.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der Berechnung der Steuerschuld gibt es nur für die Pauschalregelung ein vereinfachtes Verfahren. In den Genuss der Pauschalregelung können Steuerpflichtige, natürliche Personen und Personengesellschaften (mit Ausnahme von Genossenschaften) kommen, deren Jahresumsatz von höchstens 750.000 EUR im Wesentlichen aus Umsätzen mit Privatpersonen stammt, für die eine Rechnung n...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 8 Kleinunternehmergrenzen (bis 31.12.2024)/Pauschalregelungen der EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die innerstaatlichen rechtlichen Bestimmungen zu Steuern und Buchhaltung sind in der Gesetzessammlung der Slowakischen Republik veröffentlicht und die Richtlinien dazu sind im Finanzanzeiger (Amtsblatt des Ministeriums der Finanzen der Slowakischen Republik) veröffentlicht. Elektronisch sind sie auf den Websites http://http://www.zbierka.sk, http://www.zbierka.sk/section/32/...mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / D. Ausblick

Die Entscheidung des BGH bedeutet eine weitere Verfestigung des Vorrangs des Strafrechts und eine Fortsetzung des Bedeutungsschwunds der Finanzgerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen. Zugleich steht zu befürchten, dass Aussetzungsanträge künftig unter Verweis auf den BGH ohne großen Begründungsaufwand abgelehnt werden. Gefordert ist hier der Gesetzgeber, der entweder dem BGH fol...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR ging ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn dam...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I einen Registrierungsantrag einreichen. Auch Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und (in Form von Versendungslieferungen) Gegenstände in die Slow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 12 Zinsen

Die für 2023 geltenden Zinssätze für Mehrwertsteuerstrafen und Mehrwertsteuererstattungen betragen 8 % (vorher 0,8 % pro Monat) für ausstehende Steuerschulden, verspätete Zahlung von Steuern und MwSt, die auf eine zu niedrige Besteuerungsgrundlage erhoben werden (nalatigheidsinteresten) sowie 6 % (vorher 0,8 % pro Monat) für Mehrwertsteuerrückerstattungen (Moratoriumszinsen).mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die MwSt-Erklärung ist monatlich einzureichen und die zugehörige Zahlung ist innerhalb der Frist für die Einreichung dieser Erklärung zu leisten. Die Einreichung der Erklärung kann vierteljährlich erfolgen, wenn der Umsatz 1 Mio EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen hat der Unternehmer ab dem 1.4.2017 nur noch eine einmalige (nicht mehr vierteljährliche) Vorauszahlung bis 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung (Satz 2)

Rz. 36 Nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG wird zur Beseitigung der Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG die Berichtigung des in der Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags (hierzu Rz. 13) gegenüber dem Leistungsempfänger zugelassen. Hinsichtlich einer vom Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG geschuldeten und an das FA auch geleisteten Zahlung ist nach einer Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Fallgruppen des unberechtigten Steuerausweises nach Satz 2

Rz. 54 Durch Satz 2 wird der Anwendungsbereich der Vorschrift hingegen ganz erheblich erweitert. Seit der mWv 6.12.2025 geltenden Fassung schuldet der Rechnungsaussteller den in einer Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag, wenn der Rechnungsaussteller wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist (§ 14c Abs. 2 S. 2 Nr. 1) oder einem nach ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die unionsrechtliche Grundlage für § 14c UStG findet sich in Art. 203 MwStSystRL. Hiernach wird "die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist". Daher wird die Mehrwertsteuer auch geschuldet, wenn sie in einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument ausgewiesen wird, wenn die fraglichen Lieferungen oder Dienstleistungen tats...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Unionsrechtskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des Satz 1

Rz. 33 Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG ist nach Verwaltungsauffassung unionsrechtskonform einschränkend auszulegen, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG schon gar nicht entstehen kann, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rechnung mit einem unrichtigen Steuerausweis an einen Endverbraucher (insbesondere Nichtunternehmer od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsbegriff des § 14c UStG

Rz. 18 Eine Rechnung i. S. d. § 14c Abs. 1 S. 1 UStG liegt nicht nur dann vor, wenn diese gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 i. V. m. §§ 14, 14a UStG die für den Vorsteuerabzug erforderlichen und damit alle sog. Rechnungsangaben nach § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet. Denn § 14c Abs. 1 S. 1 UStG stellt nur auf den Steuerausweis in einer Rechnung ab, ohne den Rechnungsbegriff se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Beseitigung der Rechtsfolgen des § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG (Sätze 3 bis 5)

Rz. 63 Nach § 14c Abs. 2 S. 3 UStG kann der nach § 14c Abs. 2 S. 1 oder S. 2 UStG geschuldete Steuerbetrag berichtigt werden. Einerseits muss der Rechnungsaussteller hierzu die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berichtigen und andererseits muss die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt werden. Zur Rechnungsberichtigung gegenüber dem Rechnungsempfänger genügt es, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 14c UStG

Rz. 8 Nach denselben Grundsätzen soll Art. 203 MwStSystRL auch nicht zur Anwendung gelangen, wenn das Vorliegen einer Gefährdung des Steueraufkommens mit der Begründung ausgeschlossen werden kann, dass die Kunden des leistenden Unternehmers ausschließlich Endverbraucher gewesen seien, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seien.[1] Daher ist auch nach Verwaltungsauffassung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Steuerschuldner

Rz. 31 Nach dem eindeutigen Wortlaut gilt § 14c Abs. 1 S. 1 UStG nur für Unternehmer. Erteilt daher ein Nichtunternehmer eine Rechnung mit Steuerausweis, weil er sich irrtümlich als Unternehmer ansieht, kommt die Anwendung des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG – anders als § 14c Abs. 2 UStG (vgl. Rz. 51) – nicht in Betracht.[1] Folgerichtig ist auch nur der die Rechnung ausstellende Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Unionsrechtskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 14c Abs. 2 UStG

Rz. 62 Nach jüngster Rechtsprechung des EuGH entsteht eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG bereits nicht, wenn es überhaupt nicht zu einer Gefährdung des Steueraufkommens gekommen ist (vgl. Rz. 8) oder eine Gefährdung des Steueraufkommens aufgrund einer Rechnungserteilung gegenüber Nichtunternehmern ausgeschlossen ist (vgl. Rz. 33). Die Finanzverwaltung will demgegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Fallgruppen des unrichtigen Steuerausweises (Satz 1)

Rz. 13 Die Gründe für den überhöhten Steuerausweis in einer Rechnung sind unerheblich.[1] Daher können neben einer falschen Rechtsanwendung auch bloße Schreib- oder Rechenfehler bei der Steuerberechnung zu einem unrichtigen Steuerausweis führen[2] bei unzutreffender Bemessungsgrundlage. Insbesondere folgende Fallgruppen sind vom Anwendungsbereich des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Pfändungsschutz von Bürgergeld / Hintergrund

Der Kläger war Geschäftsführer einer UG und wurde für deren Steuerschulden in Haftung genommen. Das Finanzamt pfändete bei der Bank des Klägers alle gegenwärtig und künftig gegen diese zustehenden Ansprüche. Nach der Drittschuldnererklärung der Bank ließ der Kläger sein Konto zunächst in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Auf dieses Konto zahlte die Bundesagentur f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.1 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 4 § 39c EStG enthält in Abs. 1 die Regelung des Lohnsteuereinbehalts, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitgeber nicht abgerufen werden können. Die Vorschrift unterscheidet dabei, ob dies auf Verschulden des Arbeitnehmers beruht oder nicht. Rz. 5 Der Arbeitnehmer ist nach § 39e Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Eintrit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / 4.1 Der zugelassene CBAM-Anmelder

Zentrale Figur des CO2-Grenzausgleichssystems ist der "zugelassene CBAM-Anmelder". Seit dem 1.1.2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden (Art. 4 CBAM-VO). Diese Bestimmung hat ein subjektiv beschränktes Einfuhrverbot zur Folge: Zollbehörden müssen das Vorliegen des Zulassungsstatus bei der Entscheidung über die Überlassung zum zollrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Erben können entweder durch gesetzliche Erbfolge[2] oder aufgrund gewillkürte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für diese Nachlassverbindlichkeiten.[1] Die sog. Erblasserschulden (= Schulden, die der Erblasser selbst begründet hat), können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Ohne Belang ist, ob die positiven Vermögen...mehr