Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.4 Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020

Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 hat sich der Abzug von Schulden und Lasten geändert. Hiernach gilt nun Folgendes.[1] Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Kürzung des Abzugs für solche Schulden und Lasten eingeführt, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit erworbenen steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Schulden und Lasten zählen z. B.: Pflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnung der Aussetzung

Rz. 4 Die Anordnung der Aussetzung ist ein Verwaltungsakt, der im Ermessen der Vollstreckungsbehörde steht. Nach dem Wortlaut des § 297 AO hat der Aufschub gegen Ratenzahlung zu erfolgen. Diese Zahlungsfristen müssen angeordnet werden.[1] Ohne Zahlungsfristen kommt aber § 258 AO in Betracht (s. auch Rz. 5). Allerdings sagt § 297 AO nichts über den Zeitraum und die Raten, in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.1 Voraussetzungen

Rz. 9 Bei Erlass der Durchsuchungsanordnung hat der Richter zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen, also insbesondere die §§ 251, 254 und 257 AO erfüllt sind.[1] Diese Voraussetzungen hat die Finanzverwaltung schlüssig darzulegen.[2] Bei einer Durchsuchung zur Nachzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag ist zudem § 289 AO zu beachten.[3] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 2 § 297 AO ist anwendbar, wenn eine alsbaldige Verwertung unbillig ist. Erforderlich ist somit zunächst, dass bereits eine Pfändung erfolgt ist, da erst dann eine Verwertung in Betracht kommt.[1] Ein ausdrücklicher Antrag des Vollstreckungsschuldners auf eine Aussetzung ist nicht erforderlich, sondern § 297 AO ist von Amts wegen zu beachten.[2] Um die Vollstreckungsbehör...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unpfändbarkeit eines Pkw aus gesundheitlichen Gründen

Leitsatz Ein privates Kraftfahrzeug kann aus gesundheitlichen Gründen unpfändbar sein. Sachverhalt Der Antragsteller hatte Steuerschulden in erheblicher Höhe. Wegen dieser Steuerschulden ließ das Finanzamt beim Antragsteller unter anderem dessen privates Fahrzeug pfänden, um es verwerten zu lassen. Der Antragsteller legte gegen die Pfändung Einspruch ein und beantragte die Herausgabe des Fahrzeugs. Er begründete dies mit gesundheitlichen Gründen. Er leide unter Agoraphobie, er benötige das Fahrze...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Schulden und Lasten (Zeilen 24 und 25)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für den Abzug von Schulden und Lasten Änderungen vorgenommen. Im Jahressteuergesetz 2024 wurden die entsprechenden Paragraphen § 10 Abs. 6 ErbStG – § 10 Abs. 6b ErbStG ab 2025 neu strukturiert. Schulden und Lasten, die mit ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nicht oder n...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.2 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 154 Auch in den Fällen des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die erstmalige Steuerfestsetzung, Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist zulässig. Die Festsetzungsfrist beginnt jedoch, abweichend von § 170 Abs. 1 AO, erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eintritt. Es handelt sich um eine von § 170 AO abweichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Reichweite der Bestandskraft bei Änderung des Folgebescheids

Rz. 50 Wird ein unanfechtbarer Folgebescheid aufgrund einer Änderung eines Grundlagenbescheids geändert, so ist der Folgebescheid grundsätzlich anfechtbar. Zwar können wegen § 351 Abs. 2 AO nicht die Feststellungen des Grundlagenbescheids durch Anfechtung des geänderten Folgebescheids angegriffen werden, es können in beschränktem Umfang jedoch Einwendungen vorgebracht werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Begriffe "Aufhebung" und "Änderung"

Rz. 3 "Aufhebung" bedeutet, dass der Steuerbescheid nach Inhalt und Form beseitigt wird. Die Aufhebung eines Steuerbescheids bedeutet, dass der Regelungsgehalt des Steuerbescheids nicht mehr gelten soll. Alle Wirkungen des Steuerbescheids entfallen, z. B. verlieren Vollstreckungsmaßnahmen ihre Grundlage, eine Hemmung der Festsetzungsfrist entfällt. Die Aufhebung enthält som...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Die Berücksichtigung von materiellen Fehlern nach § 177 AO hängt eng mit dem Prinzip der Bestandskraft zusammen (vgl. Rz. 1). Daraus folgt, dass eine Berichtigung nur möglich ist, soweit die Bestandskraft bereits durch die Änderungsvorschrift durchbrochen ist. Über den Umfang der Durchbrechung der Bestandskraft durch diese Änderungsvorschrift darf die Berichtigung nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Betriebsnachfolge / 1 Erwerberhaftung für betriebliche Steuerschulden

Geht ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen auf eine andere Person über[1], haftet der Erwerber neben dem Vorgänger für (betriebliche) Steuern, z. B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber ...mehr

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Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.2 Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG)

Ändert sich der Preis und damit die Bemessungsgrundlage erst nachträglich, sieht § 17 UStG eine Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen vor. Diese Korrektur ist in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung eingetreten ist und hat lediglich eine ex-nunc Wirkung.[1] Hinweis Berichtigung auf beiden Seiten Nachträgliche Preisanpassungen können nach § 17 UStG zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Steuerschuldner im Außenverhältnis

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit festen Pauschsteuersätzen berechnen.[1] Steuerrechtlich ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Pauschalsteuer verpflichtet. Die durch § 40 Abs. 3 EStG begründete Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld sagt jedoch nichts darüber aus, wer die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat.[2] Zu unterscheiden ist zwischen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Keine Kürzung der Bemessungsgrundlage

Die pauschale Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuerschuld. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß den Arbeitnehmer mit dieser Lohnsteuer belasten kann. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Übernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Beitragsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Säumniszuschläge / 6 Schonfrist von 3 Tagen

Von der Erhebung von Säumniszuschlägen wird stets abgesehen, wenn der durch eine Banküberweisung gezahlte Betrag der Finanzkasse bis zu 3 Tagen verspätet gutgeschrieben wird.[1] Diese 3-tägige Zahlungsschonfrist gilt nicht für Scheck- oder Barzahlungen; mit solchen Zahlungsmitteln muss die Steuerschuld am Fälligkeitstag entrichtet werden. Für Scheckzahlungen ist die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Todesfall / 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorbenen Arbeitnehmers ergebenden Lohnb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Steuerschuldner im Innenverhältnis

Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muss, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet.[1] § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG lässt die Abwälzung auf den Arbeitnehmer ausdrücklich zu. Es ist deshalb arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Wichtig Brut...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 5 Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

Gegenüber der Finanzverwaltung hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu tragen. Es handelt sich um eine Steuerschuld des Arbeitgebers; er ist alleiniger Schuldner der pauschalen Lohnsteuer. Arbeitsrechtlich ist es jedoch zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Hierdurch mindert sich der auszuzahlende Arbeitslohn um die Pauschal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / 1 Haftung für rückständige Beiträge

Die zivilrechtliche Regelung zum Übergang der Rechte und Pflichten auf den Betriebserwerber[1] ist nicht auf die Beitragspflichten der Sozialversicherung übertragbar. Mögliche vorhandene Beitragsrückstände des vorherigen Inhabers sind auch hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile keine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Auch aus der Haftung für d...mehr

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Steuerrückstellung / 2 Bewertung in der Handels- und Steuerbilanz

Rückstellungen für Steuerschulden und Steuernachforderungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Rückzahlungsbetrag bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen. In die Berechnung sind noch nicht entrichtete Steuern aus laufenden und früheren Perioden einzubezieh...mehr

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Spenden / 6 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sieht das EStG vorrangig eine Steuerermäßigung in Form eines progressionsneutralen Abzugs von der Steuerschuld vor.[1] Danach sind bis zu 1.650 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner bis zu 3.300 EUR begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % davon und wird von der Einkommensteuer abgezogen. Ein Sondera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.2 (Übrige) sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Die Umsatzsteuer entsteht insoweit beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats. Dies gilt auch für die sog. Teilleistungen. Bei Zahlungen vor Leistungsausführung entsteht die überwälzte Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Verausgabung beim Leistungsempfänger. Fü...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 10 Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Für die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen ab dem 1.10.2014 ist der Leistungsempfänger der Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen Bezug.[1] Wegen der abschließenden Aufzählung der infrage kommenden Edelmetalle und unedlen Metallen vgl. Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG sowie Abschn. 13b.7a UStAE.[2] § 13b U...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
EuGH-Vorlage zur Bedeutung des vereinfachten Begleitdokuments für die Steuerentlastung für in einen anderen Mitgliedstaat beförderte Energieerzeugnisse

Leitsatz Ist eine nationale Regelung, nach der eine beantragte Steuerentlastung für nachweislich versteuerte, nicht gebrauchte Energieerzeugnisse, die zu gewerblichen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurden, nur dann gewährt wird, wenn der Entlastungsberechtigte die Energieerzeugnisse unter Mitführung eines Begleitdokuments nach Art. 34 Abs. 1 der Verbrauchsteuersystemrichtlinie ‐‐VStSystRL‐‐ befördert hat, mit den Bestimmungen der Verbrauchsteuersystemrichtlinie, insbesondere Ar...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück.[1] Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich allein nach spezifischen grunderwerbsteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuld im nichtunternehmerischen Bereich

Nach dem Gesetzeswortlaut muss die Steuerschuld auch für den nichtunternehmerischen Bereich übernommen werden. Der Leistungsempfänger ist auch dann Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er von einem anderen Unternehmer Leistungen erhält, die für seinen außerbetrieblichen (privaten) Bereich bestimmt sind. Praxis-Beispiel Bauunternehmer beauftragt Heizungsbauer mit einer Leistung für...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.10 Verkauf von Goldwaren

Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die Lieferung von Gold (einschließlich platiniertem Gold) oder Goldlegierungen in Rohform oder als Halbzeug mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel und Goldplattierungen mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel sowie die steuerpflichtigen Lieferungen von Anlagegold mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 60 Durch den Beginn der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 AO wird nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO der Ablauf der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt, bis die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.[1] Dies gilt nicht, wenn die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di...mehr