Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 28 Der Erbschaftskauf ist kein steuerpflichtiger Vorgang gem. § 1 ErbStG. Schuldner der Erbschaftsteuer ist der Erbe persönlich (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Die Steuerpflicht geht auch nicht mit dem Erbschaftskauf auf den Käufer über, er haftet aber mit der erworbenen Erbschaft für die Steuerschuld (§ 20 Abs. 3 ErbStG, §§ 2382, 2383 BGB).[52] Das Innenverhältnis der Vertragspar...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen

Rz. 27 Fällt das Vermögen eines Vereins mit dessen Auflösung nach § 45 Abs. 3 BGB oder einer Stiftung mit deren Erlöschen nach § 87c S. 1 und 2 BGB an den Fiskus, so finden gem. § 46 S. 1 BGB bzw. §§ 87c Abs. 2 S. 1, 46 S. 1 BGB die Regelungen der §§ 1964, 1966 BGB entsprechende Anwendung. Eine Erbenermittlung und damit zusammenhängend eine Aufforderung nach § 1965 BGB komme...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 12 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 4 Außer Ansatz bleiben nach § 2313 BGB solche Rechte und Verbindlichkeiten, die (am Stichtag noch) aufschiebend bedingt sind. Unter aufschiebender Bedingung sind insoweit zum einen rechtsgeschäftliche, zum anderen aber auch echte Rechtsbedingungen [18] zu verstehen. Letztere sind dadurch gekennzeichnet, dass bis zu ihrem Eintritt ein oder mehrere zur Entstehung des Rechts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 2 Eine Verpflichtung zur Überlassung von Gegenständen nach Abs. 1 S. 1 besteht nur hinsichtlich freigabefähiger Nachlassgegenstände. Freigabefähig können nur solche Gegenstände sein, die der Testamentsvollstrecker zur Erfüllung seiner Obliegenheiten eindeutig nicht mehr benötigt.[3] Demzufolge hängt die Freigabefähigkeit von dem Zweck der Testamentsvollstreckung ab. Grun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Angemessene Vergütung

Rz. 4 Die Angemessenheit der Vergütung ist funktionell bezogen auf die vom Testamentsvollstrecker durchzuführenden Aufgaben zu beurteilen.[7] Somit müssen die zu erfüllenden Aufgaben und die zu beanspruchende Vergütung in einem richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen.[8] Dementsprechend ist die Höhe der Vergütung insbesondere von den einzelnen Aufgaben i.R.d. Testamentsv...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 22 Ansprüche auf Steuererstattungen [144] fallen insgesamt in den Nachlass, wenn nur der Erblasser steuerpflichtige Einkünfte hatte. Spiegelbildlich zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten auch die rückständigen Steuerschulden des Erblassers, auch soweit sie noch nicht fällig oder auch noch nicht veranlagt sind.[145] Dasselbe gilt für hiermit zusammenhängende Steuerberatun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gläubigerbefriedigung

Rz. 79 Die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Nachlasspflegers, denn die Nachlasspflegschaft dient grundsätzlich nicht der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Wesentlicher Zweck ist vielmehr die Sicherung des Nachlasses.[221] Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nachlasspfleger überhaupt nicht zur Begleichung von Nachlassverb...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.2 Online-Bildungsveranstaltungen

B2C-Leistungen (an Nichtunternehmer/Privatpersonen) Sofern es sich um vorgefertigte Inhalte handelt: Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen[1] ist der Ort der Leistung am Wohnsitz des Leistungsempfängers. Hinweis OSS-Verfahren In diesen Fällen ist eine Besteuerung über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung des § 3a Abs. 5 USt...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Aufteilung einer Steuerschuld

a) Typischer Sachverhalt Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einko...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.8: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute Walter und Gerda Schneider, Heerstraße 130, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht von Frau Schneider beantragen wir die Aufteilung der Einkommenst...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2025 ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer (§§ 26, 26b EStG) veranlagt werden, sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Diese haben im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gem. § 268 AO die Möglichkeit, zu beantragen, die Vollstreckung der gemeinsam geschuldeten Steuern gegen sie auf den Betrag zu beschränken, der sich nach Maßgabe der §§ 269–278 AO bei einer Aufteilung der Ste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[147] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Aufrechnung

Rz. 57 Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sinngemäß, § 226 Abs. 1 AO. Dabei schließt § 226 Abs. 2 AO die Aufrechnung mit verjährten Forderungen aus.[83] Denn anders als im BGB (siehe dort zur Aufrechnung bei Verjährung, § 215 BGB) führt die Verjährung im ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 546 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[877] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist, vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung und abhängig von der vertraglich zu erbringenden Leistung, umsatzsteuerpflichtig.[4] Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Auslan...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 5 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten.[6] Dies ist u.a. der Fall, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, o...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl....mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Pflichten und Obliegenheiten des Gläubigers

Rz. 537 Der Gläubiger muss dem Realsplitting auf Verlangen des Schuldners schriftlich zustimmen, im Regelfall[866] durch Unterzeichnung der Anlage U. Ob die vom Schuldner geltend gemachten Zahlungen seine Steuerschuld tatsächlich ermäßigen werden, ist ohne Bedeutung.[867] Wenn Streit über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts besteht, muss die Zustimmung jedenfalls in Höhe de...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Teilrechtsfähigkeit

Rz. 9 Nach § 705 Abs. 2 BGB ist eine GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig.[12] Die GbR selbst kann damit Verträge schließen und Verbindlichkeiten eingehen. Das Vorliegen einer Außen-GbR wird vermutet, wenn Gegenstand der GbR der...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.11 Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzem Wohneigentum

Die Steuerermäßigung für im Inland bzw. in der EU/EWR belegene, selbst bewohnte Eigentumswohnungen oder Eigenheime[1] kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2026 mit dem 4-Fachen der zulässigen Einkommensteuerermäßigung als Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bescheinigt werden. Die Steuerermäßigung kann von der tariflichen Einkommensteuer für die vom Gesetzgeber...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.10 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Der Arbeitnehmer kann geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.14 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil K der Umsatzsteuererklärung [1] wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Taugliches Tatobjekt

Rz. 4 Gegenstand der Steuerhehlerei sind – begrifflich abweichend von § 259 StGB ("Sache") – nur "Erzeugnisse" oder "Waren", also bewegliche Sachen. Das Gesetz trägt mit diesen Begriffen, die inhaltlich identisch sind, allein dem unterschiedlichen Sprachgebrauch in den zoll- (Waren) und steuerrechtlichen (Erzeugnisse) Gesetzen Rechnung.[1] Rz. 5 Taugliche Tatobjekte sind dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Haftung für Steuern der GmbH und der Arbeitnehmer

Rz. 116 Die Haftung für Steuerschulden hat in der AO (§§ 69 ff.) bzw. in Einzelsteuergesetzen (z.B. § 42d EstG) eine umfassende eigenständige Regelung gefunden. An dieser Stelle kann nur ein Überblick gegeben werden. Wegen Einzelheiten muss auf die einschlägige Steuerliteratur verwiesen werden. a) Haftung der Geschäftsführer aa) Haftung als gesetzliche Vertreter einer juristis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung der Gesellschaft

aa) Haftung für Steuereinbehaltung Rz. 119 Eine Haftung der Gesellschaft für (fremde) Steuerschulden kann sich u.a. ergeben als Arbeitgeber für Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer (§ 42d EstG) oder als Schuldner von Gewinnanteilen aus einer stillen Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Die GmbH ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer, deren Schuldner der stille Gesellschafter is...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Erstattung bei gesondertem Steuerausweis in Rechnungen

Auch bei Steuerschuld wegen "Rechnungsausweises": Eine Erstattung kann auch erfolgen, wenn Mehrwertsteuerbeträge geschuldet werden, weil sie zu Unrecht (gesondert[6]) in Rechnungen ausgewiesen worden sind (Steuerschuld wegen Gefährdung des Steueraufkommens[7] gem. Art. 203 MwStSystRL, § 14c UStG).[8] Der Anspruch auf Erstattung dieser Steuern findet sich zwar nicht in der Mw...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Voraussetzung = Saldo in ausreichender Höhe

Positiver Saldo: Voraussetzung für die Auszahlung des entsprechenden Betrags an den Belasteten wäre, dass sich aus der Veranlagung des Steuerzahlers ein positiver Saldo mindestens in Höhe des Auszahlungsbetrags ergibt. Sollte bei Rückwirkung vorliegen: Ein positiver Saldo dürfte normalerweise vorliegen, wenn die Erstattung rückwirkend erfolgt (d.h. für Zeiträume, die bereits ...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / a) Gutgläubigkeit

Korrektur der geschuldeten Steuer bei Nachweis des guten Glaubens: Voraussetzung der Erstattung ist in diesen Fällen im Prinzip, dass der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnung nachweist.[11] Der zu erstattende Betrag wird dann über die Aufnahme in die jeweilige (berichtigte) Steuererklärung (Minderung des dort erklärten Steuerbetrags) Teil...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / b) Keine Steuergefährdung bei Leistungen an Endverbraucher

Methodik der Sachverhaltsermittlung: Weiterhin wäre zu ermitteln, ob es sich bei den Kunden, auf die die MwSt abgewälzt wurde, um Steuerpflichtige oder Endverbraucher handelt. Wie diese Feststellung zu treffen ist, müsste gesetzlich geregelt werden. Solche Nachweispflichten könnten darin bestehen, dass der Steuerzahler glaubhaft und plausibel darlegen muss, wie seine jeweili...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Vertragliche Vereinbarung

Individuelle Bestimmung ...: Selbstverständlich bleibt es den Beteiligten auch überlassen, die Höhe des Rückzahlungsbetrags vertraglich zu bestimmen (also in sog. Steuerklauseln, in denen Regelungen für den Fall getroffen werden, dass die steuerliche Veranlagung letztendlich von der Beurteilung durch die Beteiligten abweicht). Es kann also z.B. vereinbart werden, dass dem Be...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr