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Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2025 / 1 Allgemein

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke

  • Die Anlage KAP
  • Die Anlage KAP-BET
  • Die Anlage KAP-INV

     
    Hinweis

    Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen der Ermittlung dieser Einkünfte zu erfassen. Allerdings sind die anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) auch aus diesen Einkunftsarten in den Zeilen 43-45 einzutragen.

Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden?

Durch die Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig.

In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage KAP aber ausfüllen:

  • Ihr persönlicher (Spitzen-)Steuersatz liegt unter 25 % und Sie möchten die von der Bank zu hoch einbehaltener Kapitalertragsteuer erstattet bekommen ("Günstigerprüfung").
  • Sie haben im Veranlagungsjahr weniger als 1.001 EUR (Ehegatten 2.001 EUR) Kapitalerträge erzielt, aber weil Sie keinen bzw. einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hatten, wurde von der Bank Steuer einbehalten.
  • Sie haben mit Ihren Freistellungsaufträgen den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt, sodass Steuer einbehalten wurde.
  • Sie haben Verluste aus Börsengeschäften (z. B. Aktienverkäufen) erlitten, die von der Bank intern nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.
  • Sie haben steuerpflichtige Kapitalerträge bekommen, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben (z. B. aus privaten Darlehen oder ausländischen Geldanlagen).
  • Sie wollen bisher von der Bank nicht berücksichtigte, ausländische Quellensteuer auf die ESt anrechnen lassen.
  • ...

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