Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Finnland / 10 Pauschalregelungen

Pauschalregelungen zur Ermittlung der Steuerschuld existieren nicht.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus: Zakon o davku na dodano vrednost: Uradni list RS, št. 117/06 poglavje X - členi 81, 82, 83, 84 in 86 (Mehrwertsteuergesetz: Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06 Kapitel X - Artikel 81, 82, 83, 84 sowie Artikel 86 betreffend die Aufbewahrung von Rechnungen); Pravilnik o izvajanju Zakona o davku na dodano vrednost: Uradni li...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Steuervertreter sind dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die sich aus der Steuerpflicht eines Ausländers ergeben, erfüllt werden. Die Steuervertreter müssen imstande sein, die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Sie müssen Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit des Ausländers führen, die die Grundlage für d...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.2 Argumente gegen die fiskalische Auslegung

Dieser extrem fiskalischen Auslegung der neuen Regelungen des Vermögensabschöpfungsgesetzes werden im Schrifttum folgende gewichtige Argumente entgegengehalten: Der Begriff "Erlöschen" eines Steueranspruchs i. S. v. 73e StGB kann auch so ausgelegt werden, dass darunter auch Fälle zu subsumieren sind, in denen ein Steueranspruch im Besteuerungsverfahren nicht mehr durchsetzbar...mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.1 Einziehung von Vermögenswerten, die "durch" oder "für" eine rechtswidrigen Tat erlangt wurden

Der Gesetzgeber führte das Bruttoprinzip ein, indem er das sog. Unmittelbarkeitsprinzip, gekennzeichnet mit dem früheren Wortlaut "aus" mit dem Wort "durch" die Tat in den §§ 73 Abs. 1, 73a Abs. 1, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB n. F. ersetzte. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist nun Voraussetzung für die Anordnung der Einziehung, dass der Täter (oder der Teilnehmer) "durch eine rechtsw...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 7.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Irland / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Gelten bei Umsätzen durch Einzelhändler an Privatpersonen verschiedene Steuersätze, gibt es die Möglichkeit, die unterschiedlich besteuerten Verkäufe anhand der Einkäufe aufzuteilen.mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Lettland / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Italien / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Die unter Abschn. 6.3 genannten Sonderregelungen gelten entsprechend.mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 5.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Unternehmer, die die Frist für die Berechnung der Steuerzahllast nur schwer einhalten können, dürfen den geschuldeten Steuerbetrag schätzen. Hier werden zwei Systeme unterschieden: Der für einen Erklärungszeitraum (Monat oder Quartal) geschätzte Betrag muss im darauffolgenden Zeitraum vom korrekten Betrag abgezogen werden. Unternehmer, die monatliche Erklärungen abgeben, könne...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Unternehmer (natürliche und juristische Personen) können zur Ist-Versteuerung optieren, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr 60.000 EUR nicht überstiegen hat oder wenn bei Neugründungen der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 60.000 EUR nicht übersteigen wird.mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklärung (mit Ermittlung der Steuerschuld für den Steuerzeitraum) bei der Steuerverwaltung einreichen und die Steuerschuld begleichen. Die auf der Basis einer Jahreserklärung angemeldete MwSt ist am 1. Mai des Folgejahres fällig. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederl...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 10 Pauschalregelungen

Dänemark wendet keine Pauschalregelungen (etwa zur Bestimmung der Steuerschuld oder des Vorsteuerabzugs) an.mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG

1. Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestützt werden. 2. Erlässt das Finanzamt ungeachtet eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG einen Haftungsbescheid, darf über dessen...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Unternehmer mit geringen Zahllasten haben die Möglichkeit, jährliche (statt zweimonatliche) Mehrwertsteuererklärungen einzureichen. Unternehmer, die Vorauszahlungen leisten, haben diese Möglichkeit auch. Sie müssen allerdings eine Erklärung über Einzelheiten ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit abgeben. Unternehmern, denen regelmäßig Steuern erstattet werden, können – ebenfalls ...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Der Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung und der auf die Einreichung folgende Steuerzeitraum konnte bis 31.12.2016 drei oder sechs Monate betragen, wenn ein Steuerpflichtiger im der Veranlagung im vorausgegangenen Jahr nicht mehr als LVL 10.000 (14.347 EUR) Steuern gezahlt hat. Der Besteuerungszeitraum von sechs Monaten wurde mit Wirkung vom 1.1.2017 abgeschafft....mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Jede Person kann Steuervertreter werden, vorausgesetzt, sie ist seit über drei Jahren in Litauen als mehrwertsteuerpflichtig registriert (diese Frist gilt nicht für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Rechtsanwälte); sie sind als Rechtsanwalt, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig; sie waren während der vergangenen zwölf Monate mit der Zahlung ihrer Steuersch...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Im Allgemeinen sind ausländische, nicht in der EU ansässige Unternehmer gehalten, jedes Mal einen Steuervertreter in Italien zu bestellen, wenn sie in Italien einen örtlich relevanten Umsatz (Artikel 7 des Präsidialerlasses DPR Nr. 633/1972) in Bezug auf eine Person tätigen, die diesen nicht über die Selbstfakturierung versteuern kann. Bei örtlich relevanten Umsätzen in Ital...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Rechnungen sind für folgende Umsätze auszustellen: Inländische Lieferungen und sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer, Innergemeinschaftliche Transporte von Gegenständen mit Ausnahme neuer Fahrzeuge, die nicht zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb führen, Lieferungen aus dem Drittland mit Einfuhren in einem anderen Mitgliedstaat als dem Bestimmungsstaat, Innergemein...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer

Ein Steuervertreter kann bestellt werden auf Antrag eines Unternehmers, der in den Niederlanden nicht ansässig oder niedergelassen ist. Die Bestellung eines Steuervertreters ist vorgeschrieben: wenn ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden nach Artikel 5a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1968 eine Steuerschuld hat und seinen Hauptgeschäftssitz oder eine Niederlassung in eine...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine in Estland niedergelassene juristische Person handeln; er muss einen ausgezeichneten Ruf haben; er darf sich zumindest während des letzten Jahres mit der Zahlung seiner Steuerschulden nicht im Rückstand befinden (auch wenn der Rückstand in Raten abbezahlt wird).mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der grundsätzl...mehr

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Unrichtiger Steuerausweis b... / Entscheidung

Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanzen auf. Nach Auffassung des Gerichts lag im Streitjahr keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG vor, weil keine Gefährdung des Steueraufkommens bestand. Ein Unternehmer schuldet grundsätzlich den Mehrbetrag, wenn er in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag ausweist (§ 14c Abs. 1 UStG). Diese Steuerschuld entfällt jedoch, wenn d...mehr

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Unrichtiger Steuerausweis b... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Unternehmer keine Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG schuldet, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist. Im Streitfall wurde eine fehlerhafte Rechnung rechtzeitig korrigiert und der Vorsteuerabzug beim Empfänger korrekt vorgenommen. Damit entfällt die Steuerschuld aus dem unrichtigen Steuerausweis.mehr

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Unrichtiger Steuerausweis b... / Hintergrund

Ein Einzelunternehmer im Metallbau war Organträger zweier GmbHs. Eine dieser GmbHs führte für eine Aktiengesellschaft (AG) Stahlbauarbeiten aus. Die Abrechnung erfolgte zunächst über Abschlagsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die der AG einen Vorsteuerabzug ermöglichte. Später wurde eine Schlussrechnung erstellt. Das Ingenieurbüro der AG korrigierte die Schlussrechnu...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend

Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Steuerarrest kann bereits dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch zwar noch nicht endgültig festge...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 9.000 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Das Verfahren nach § 18e Nr. 3 UStG

Rz. 64a MWv 1.7.2021 hat die Regelung des § 18e USG mit einer neuen Nr. 3 durch das Jahressteuergesetz 2020[1] eine weitere Erweiterung erfahren. Nunmehr kann auch "dem Betreiber i. S. d. § 25e Abs. 1 UStG" die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers i. S. d. § 25 e Abs. 2 S. 1 UStG auf Anfrage durch das BZSt best...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.6 Abbildung einzubehaltender und abzuführender Steuern und Haftungsrisiken

Rz. 104 Steuern, die für Dritte einbehalten und abgeführt werden (z. B. Lohnsteuer für Arbeitnehmer, Kapitalertragsteuer) oder für die der Kaufmann oder die Gesellschaft als Haftende/r in Anspruch genommen wird, sind kein Steueraufwand des Kaufmanns oder der Gesellschaft. Diese Steuern sind, sofern sie Aufwandscharakter haben, denjenigen Aufwendungen zuzurechnen, auf die sie...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / IV. Besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug bzw. auf Erstattung?

Ebenfalls von großer praktischer und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmer ist die Frage, ob dem Erwerber aufgrund einer steuerpflichtigen[41]"innergemeinschaftlichen" Lieferung der Vorsteuerabzug zusteht. Sollte der EuG im Rahmen der Beantwortung der ersten Vorlagefrage zu der Erkenntnis gelangen, dass die Mitteilung einer USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaat...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 4. Beraterhinweis und Anmerkung

Es war nur eine Frage der Zeit bis eine Vorlage wie diese den nun zuständigen EuG[7] erreicht. Denn für alle betroffenen Unternehmer, insbesondere Zwischenhändler, welche von der Regelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts Gebrauch machen, dürfte das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Luxury Trust Automobil" beträchtliche Zweifel am Vereinfachungscharakter der Rechts...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / V. Entfaltet die nachträgliche Mitteilung einer im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. Rechtswirkungen in Bezug auf die Steuerbefreiung und falls ja, zu welchem Zeitpunkt?

Auf die dritte und vierte Vorlagefragen kommt es im Grunde genommen gar nicht mehr an, soweit die ersten beiden Vorlagefragen mit "ja" beantwortet wurden. Sollte die Mitteilung einer USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat eine materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung sein, dann liegt bei deren Nichtmitteilung spätestens im Zeitpunk...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr