Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einziehung und Vermögensabschöpfung

Rz. 1554 [Autor/Stand] Gem. § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern oder Zoll, ein Bannbruch oder eine Steuerhehlerei beziehen (Nr. 1)[2], sowie die zu einer derartigen Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittel (Nr. 2) eingezogen werden. Taterträge können seit der Neuregelung der strafrechtlichen Verm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.3 Abzugsverbot bei beschränkter Steuerpflicht (Abs. 6 Sätze 2–6)

Rz. 270 Besteht nur beschränkte Steuerpflicht (s. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), so muss nur das Inlandsvermögen (s. § 121 BewG) der deutschen Erbschaftsteuer unterworfen werden. Dementsprechend bestimmte § 10 Abs. 6 Satz 2 (a. F.) ErbStG, dass in diesem Fall auch nur die Schulden abgezogen werden konnten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Inlandserwerb stehen. Aufgrun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.5 Abzugsbeschränkung bei Steuerbefreiung gem. §§ 13a–13d (Abs. 6a Sätze 2 bis 8)

Rz. 275 Der frühere § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG (a. F.) wurde mit JStG 2020 gestrichen, da er unter den damals neu eingeführten Satz 3 fiel. Diese Nummerierung wurde durch das JStG 2024 (BGBl I 2024, 387) erneut geändert. Aus § 10 Abs. 6 Sätze 3–11 wurden § 10 Abs. 6a Sätze 1–8 und § 10 Abs. 6b (früherer Satz 11) ErbStG. Inhaltlich wurden aber keine Änderungen vorgenommen. Die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 9 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.4 Abzugsbeschränkung bei teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (Abs. 6a Satz 1)

Rz. 273 § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG (a. F.) wurde zunächst mit JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) geändert, wobei die Änderung eher redaktioneller Art war. Zuvor hieß es, dass in den Fällen, in denen Vermögensgegenstände nur teilweise von der Steuer befreit sind, insb. bei Steuerbefreiungen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ErbStG, die damit im Zusammenhang stehenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Nachtatverhalten

Rz. 1060 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann nachträgliches Verhalten strafschärfend wirken. Allerdings nur dann, wenn neues Unrecht geschaffen wird oder eine rechtsfeindliche Einstellung zum Ausdruck kommt. So ist zwar anerkannt, dass ein sorgfältig geplantes Vorgehen zur Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung strafschärfend berücksichtigt werden kann, andererseits de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strohleute als gesetzliche Vertreter nach § 34 Abs. 1 AO

Rz. 119 [Autor/Stand] Da die steuerlichen Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO die formell bestellten Organpersonen treffen, sind auch Strohleute taugliche Täter [2] , insb. wenn sie unrichtige Steuererklärungen unterzeichnen (s. Rz. 107.3 f.). Zur Haftung nach § 71 AO s. FG Hessen vom 2.6.2021[3]. Ist der Strohmann in die Abgabe falscher Erklärungen nicht involviert[4], kann er täte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)

Rz. 1199.2 [Autor/Stand] Erfolgt die Nichtzahlung der Umsatzsteuer in den Fällen des § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig (s. dazu Rz. 1194, 1198), handelt es sich um einen Straftatbestand, der wie folgt lautet:[2] § 26c UStG [3] Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.5 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 130 Schulden und Lasten sind bei der beschränkten Steuerpflicht nur insoweit abzugsfähig, wie sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögen stehen (s. § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, s. R E 2.2 Abs. 7 ErbStR). Ein solcher Zusammenhang ist im Regelfall gegeben, wenn die Verbindlichkeiten eingegangen wurden, um den Gegenstan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist gegenüber den Steuerpflichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ErbStG nachrangig. Sie entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.3 Tarifliche Regelungen zum Nettoarbeitsentgeltniveau

In verschiedenen Unternehmen sehen tarifliche Regelungen vor, die Mitarbeiter durch zusätzliche Zahlungen so zu stellen, dass die Mitarbeiter ihr bisheriges Nettoarbeitsentgeltniveau behalten. Dies kann aber nur dadurch erreicht werden, dass der Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Nettoarbeitsentgelt und dem Nettokrankengeld um die Steuern auf einen Bruttobetrag hochgere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VI. Insolvenz eines Ehegatten

Veranlagungswahlrecht geht als Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über: Der BGH geht davon aus, dass in der Insolvenz eines Ehegatten das Wahlrecht hinsichtlich der Einzel- oder Zusammenveranlagung vom Insolvenzverwalter ausgeübt wird, denn es handelt sich nicht um ein höchstpersönliches Recht, sondern um ein Verwaltungsrecht[71]. Beachten Sie: Dieser darf die Zustimmu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / III. Wahl der Zusammenveranlagung

Nach der ab dem VZ 2013 geltenden Rechtslage werden den Ehegatten zwei Formen der Ehegattenveranlagung eingeräumt: die Einzelveranlagung (§ 26a EStG) sowie die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich von jedem Ehegatten derart eigenständig ausgeübt werden, dass er eine Einzelveranlagung herbeiführen kann[49]. Die Wahl ist mit der Abgabe der Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / V. Unbeachtlichkeit des Antrags auf Einzelveranlagung

Nach dem Grundsatz des Schikaneverbots (§ 226 BGB) bzw. von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist von der Finanzverwaltung ein Antrag auf Einzelveranlagung als unbeachtlich zu behandeln, wenn der diesen Antrag stellende Ehegatte keine eigenen Einkünfte im entsprechenden VZ hat und der andere Ehegatte Zusammenveranlagung begehrt[65]. Beraterhinweis Wird dies von der Finanzverwaltun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.2 Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes – § 13 Nr. 2 GrEStG

Rz. 8 Beim Erwerb kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner. Hierunter fällt der Eigentumsübergang an einem Grundstück, der ohne ein schuldrechtliches Geschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei dem eine Einigung über eine Eigentumsänderung[1] mit Auflassung[2] und Eintragung im Grundbuch[3] nicht erford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 12 Grundsätzlich ist die Grunderwerbsteuerforderung bei Insolvenz des Grunderwerbsteuerschuldners als Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle anzumelden.[1] Wenn die Grunderwerbsteuer noch nicht nach § 14 GrEStG im Zeitpunkt der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann sie gleichwohl als Insolvenzforderung begründet sein. Voraussetzung dafü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.1 In folgenden Fällen sind mindestens 2 Steuerschuldner vorhanden:

Rz. 15 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb,[1] nämlich der Käufer und der Verkäufer, beim Tausch die Tauschpartner, beim Einbringen der Einbringende und der Empfänger;[2] beim Vertrag zugunsten eines Dritten der Verkäufer und der Käufer. Der Dritte ist nicht Steuerschuldner;[3] ; bei der Umwandlung und der Anwachsung sind zwar grundsätzlich 2 Steuerschuldner vorhanden, jedoch geh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 16 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner.[1] Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer.[2] Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts.[3] Das Finanzamt ist zur Heranziehung eines Steuerschuldners verpflichtet. Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 5.2 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.4 Konfessionsverschiedene Ehe

Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt. Praxis-Beispiel Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 5.3 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.4 Schonfrist

Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu ­3 Tagen nach § 240 Abs. 3 AO nicht erhoben. Dies gilt allerdings nicht für Barzahlungen. Bedeutung hat die Schonfrist vor allem bei Banküberweisungen. Fällt der 3. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Geht die Überweisung erst nach Ablauf der Schonfrist auf dem Bankko...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.3 Verfahrensregelungen

Über den Verlustrücktrag wird im Jahr der Entstehung des Verlusts entschieden. Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Veranlagungsverfahren des Abzugsjahres zu entscheiden.[1] Im Rücktragsjahr muss aber verbindlich darüber entschieden werden, in welcher Höhe in Bezug auf die in diesem VZ verwirklichten Besteuerungsmerkmale ein Verlustrücktrag in Betracht kommt.[2] Diese E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr