Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern und dessen Steuerfolgen

Rz. 248 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haften mehrere Personen nebeneinander als > Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbeha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Privatrechtliche Vorschriften

Rz. 185 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für fremde Steuerschulden kann auch aufgrund privatrechtlicher Vorschriften gehaftet werden: Zur Haftung des Erwerbers eines unter der bisherigen Firma fortgeführten Handelsgeschäfts für Steuerschulden des bisherigen Inhabers nach § 25 HGB vgl BFH 146, 4 = BStBl 1986 II, 383; die Gesellschafter einer GbR haften für rückständige Steuerschulden...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst > Steuerschuldner, nicht Haftungssc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an Arbeitnehmer

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQ EPP VI.1. (Stand 17.10.2023)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der Steuerpflicht

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gem § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Todes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Auswirkungen

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von dem "Ertrag auf Grund höherer Bewertung" sind die auf ihn zu entrichtenden Steuern abzuziehen, da der nach § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. § 261 Abs. 2 Satz 2 AktG gebildete Sonderposten den Bruttoertrag auszuweisen hat (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 261, Rn. 10; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 24; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 19; HdR-E, AktG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.6 Haftung (§ 9 Nr. 5 S. 14 – 18 GewStG)

Rz. 192 § 9 Nr. 5 S. 14 GewStG beinhaltet 2 Haftungstatbestände. Zum einen wird das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung (Ausstellerhaftung) und zum anderen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel (Veranlasserhaftung) erfasst. Die Regelung dient der Abwehr von Missbräuche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.3 Erfasste Grundstücke

Die Vorschrift ist grundstücksbezogen und erfasst diejenigen Grundstücke, und zwar jedes für sich, die während des Zeitraums, in dem sich der Gesellschafterbestand ändert, durchgängig zum Vermögen der Kapitalgesellschaft gehören. Es kommt nicht auf das zivilrechtliche Eigentum oder die bewertungsrechtliche Zurechnung an. Die Auslegung des Begriffs der "Zugehörigkeit" erfolgte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung / 2 Klare Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Der leistende Unternehmer ist berechtigt und bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern sogar verpflichtet, eine Anzahlungsrechnung vor Leistungsausführung auszustellen.[1] Erst hierdurch erhält der unternehmerische Leistungsempfänger bereits vor Ausführung der Leistung den Vorsteuerabzug, sofern er die vereinbarte Anzahlung bezahlt hat. In der Anzahlungsrechnung...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 6.3 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Die maltesischen MwSt-Vorschriften sehen keine vereinfachten Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld vor.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Die v.g. Einzelhändler führen 25 % des Steuerbetrages, der beim Erwerb der zum Weiterverkauf ohne Veredelung bestimmten Gegenstände fällig wird, als Steuerschuld ab. Dieser Betrag kann als Vorsteuer beim Erwerb von Anlagevermögen geltend gemacht werden.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Es gibt Regelungen, nach denen für bestimmte Branchen eine Vorsteuerberechnung nach Durchschnittssätzen möglich ist.mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Schweden / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Finnland / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 500.000 EUR können ab 1.1.2017 das "Cash Accounting Scheme" anwenden. Dabei können die Unternehmer die Mehrwertsteuerabrechnung auf der Grundlage der Zahlungseingänge und -ausgänge statt der ausgestellten Rechnungen vornehmen.mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Besondere Regelungen sind für Leistungen von Einzelhändlern vorgesehen. Die MwSt-Behörde kann erlauben, den Wert der steuerbaren, nicht dem Nullsatz unterliegenden Leistungen anhand eines Verfahrens festzusetzen, das mit dem jeweiligen Einzelhändler vereinbart wird oder in einer von der Behörde veröffentlichten einschlägigen Mitteilung beschrieben ist. Zurzeit gelten drei de...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Unternehmer, die in Österreich im Zeitpunkt der Leistung weder Wohnsitz (Sitz), einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.h. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich ...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 10 Pauschalregelungen

Kleinunternehmer- und Pauschalregelungen zur Ermittlung der Steuerschuld existieren nicht.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 10 Pauschalregelungen

Pauschalregelungen zur Ermittlung der Steuerschuld existieren nicht.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus: Zakon o davku na dodano vrednost: Uradni list RS, št. 117/06 poglavje X - členi 81, 82, 83, 84 in 86 (Mehrwertsteuergesetz: Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06 Kapitel X - Artikel 81, 82, 83, 84 sowie Artikel 86 betreffend die Aufbewahrung von Rechnungen); Pravilnik o izvajanju Zakona o davku na dodano vrednost: Uradni li...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Steuervertreter sind dafür verantwortlich, dass die administrativen Pflichten, die sich aus der Steuerpflicht eines Ausländers ergeben, erfüllt werden. Die Steuervertreter müssen imstande sein, die Bücher selbst zu führen und damit verbundene Aufgaben selbst zu erledigen. Sie müssen Aufzeichnungen über die Geschäftstätigkeit des Ausländers führen, die die Grundlage für d...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.1 Einziehung von Vermögenswerten, die "durch" oder "für" eine rechtswidrigen Tat erlangt wurden

Der Gesetzgeber führte das Bruttoprinzip ein, indem er das sog. Unmittelbarkeitsprinzip, gekennzeichnet mit dem früheren Wortlaut "aus" mit dem Wort "durch" die Tat in den §§ 73 Abs. 1, 73a Abs. 1, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB n. F. ersetzte. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist nun Voraussetzung für die Anordnung der Einziehung, dass der Täter (oder der Teilnehmer) "durch eine rechtsw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.2 Argumente gegen die fiskalische Auslegung

Dieser extrem fiskalischen Auslegung der neuen Regelungen des Vermögensabschöpfungsgesetzes werden im Schrifttum folgende gewichtige Argumente entgegengehalten: Der Begriff "Erlöschen" eines Steueranspruchs i. S. v. 73e StGB kann auch so ausgelegt werden, dass darunter auch Fälle zu subsumieren sind, in denen ein Steueranspruch im Besteuerungsverfahren nicht mehr durchsetzbar...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Estland / 7.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Dänemark / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in den Niederl... / 5.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Unternehmer, die die Frist für die Berechnung der Steuerzahllast nur schwer einhalten können, dürfen den geschuldeten Steuerbetrag schätzen. Hier werden zwei Systeme unterschieden: Der für einen Erklärungszeitraum (Monat oder Quartal) geschätzte Betrag muss im darauffolgenden Zeitraum vom korrekten Betrag abgezogen werden. Unternehmer, die monatliche Erklärungen abgeben, könne...mehr