Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz und ändert den UStAE.mehr
Die Zahl der Unternehmen, die das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG anwenden müssen, ist immer wieder erweitert worden. Der Unternehmer, der die Leistung erhält, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn er die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Der leistende Unternehmer stellt Nettorechnungen aus und weist in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hin.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das BMF bezieht Stellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation. Der UStAE wird geändert.mehr
In bestimmten Fällen ist die Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger von den Ausgangsumsätzen des Leistungsempfängers abhängig (z. B. bei Bauleistungen). Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nicht steuerbare Innenumsätze innerhalb des Organkreises dabei nicht zu berücksichtigen sind.mehr
Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. So entschied das FG Baden-Württemberg.mehr
Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört.mehr
Der Schuldner einer Steuer kann nicht zugleich für diese gemäß § 71 AO haften. Das hat der BFH unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.mehr
Ein unternehmerisch tätiger Ehegatte wird auch dann (alleiniger) Steuerschuldner für die Werklieferung eines ausländischen Unternehmers, wenn er die Leistung zusammen mit seiner nichtunternehmerisch tätigen Ehefrau empfangen hat.mehr
Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikate zum 1.1.2020.mehr
Das Top-Thema gibt Tipps für gewerbliche eBay-Mitglieder bei einer Betriebsprüfung und was man tun kann, wenn ein privates eBay Mitglied als gewerblicher Händler entlarvt wurde. Es werden Begriffe wie Kleinunternehmerregelung, Differenzbesteuerung und die Gebührenrechnung von eBay näher erläutert.mehr
Nachdem der BFH die Erstattung der von Bauträgern in den Altfällen zu Unrecht an die Finanzverwaltung abgeführten Steuerbeträge im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht von weiteren Bedingungen abhängig gemacht hat, musste die Finanzverwaltung ihre dem entgegenstehende Rechtsauffassung aus 2017 aufgeben.mehr
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen Anzahlungen.mehr
Über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist nach Einleitung der Vollstreckung zu entscheiden. Fraglich ist, ob ein Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld vor Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheides zurückgenommen werden kann.mehr
Die Haftung für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft greift nicht bei mittelbarer Organschaft, z.B. im Verhältnis der Enkelgesellschaft zur Muttergesellschaft.mehr
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde mit Wirkung vom 6.11.2015 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen klarstellend überarbeitet.mehr
Unter dem Thema „Buchungsfälle beim Reverse-Charge-Verfahren“ verdeutlichen wir, wie Geschäftsvorfälle richtig eingeschätzt und gebucht werden. Wie ist der Geschäftsvorfall zu beurteilen, bei dem ein deutscher Unternehmer einen inländischen Subunternehmer mit einer Werkleistung beauftragt?mehr
Unter dem Thema „Buchungsfälle beim Reverse-Charge-Verfahren“ verdeutlichen wir, wie Geschäftsvorfälle richtig eingeschätzt und gebucht werden. Was muss man bei einem Geschäftsvorfall beachten, bei dem ein französischer Handwerker eine Leistung an einen deutschen Kunden im Privatbereich erbringt.mehr
Unter dem Thema „Buchungsfälle beim Reverse-Charge-Verfahren“ verdeutlichen wir, wie Geschäftsvorfälle richtig eingeschätzt und gebucht werden. Zum Beispiel: Ein deutscher Unternehmer erbringt eine Leistung an einen niederländischen Unternehmer. Wie ist das einzuordnen und zu buchen?mehr
Unter dem Thema „Buchungsfälle beim Reverse-Charge-Verfahren“ verdeutlichen wir anhand von Praxisbeispielen, wie Geschäftsvorfälle richtig eingeschätzt und gebucht werden: Was muss bei einem Geschäftsvorfall beachtet werden, bei dem ein französischer Handwerker eine Leistung an einen deutschen Kunden erbringt?mehr
Ob über eBay oder Amazon, die Geschäfte, die mit Online-Handelsplattformen abgewickelt werden sind auch im Visier der Finanzverwaltung. Aktuell durch eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, die nachfolgend beleuchtet wird.mehr
Zum 1.1.2015 waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen verändert worden. Die Finanzverwaltung nimmt jetzt zu den Änderungen Stellung und gibt ausführliche Hinweise zu Übergangsregelungen und der Abwicklung bei Anzahlungsfällen.mehr
Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz wurden § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG und die Anlage 4 des UStG zum 1.1.2015 neu gefasst. So sind Selen und Gold sowie Draht, Stangen, Bänder, Folien, Bleche und andere flachgewalzte Erzeugnisse und Profile aus unedlen Metallen nicht mehr in der Anlage 4 des UStG enthalten.mehr
Gilt die Nichtbeanstandungsregelung auch dann, wenn eine Bauleistung, mit der vor dem 15.2.2014 begonnen worden ist, erst nach dem 30.9.2014 abgeschlossen wurde und der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht die Steuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 UStG in der seit dem 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet?mehr
Die Übergangsregelung für Lieferungen von Edelmetallen (mit Ausnahme der Lieferungen von Gold, soweit sie bereits vor dem 1.10.2014 unter § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fielen), unedlen Metallen, Selen und Cermets wird bis zum 30.6.2015 verlängert.mehr
Die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren, zu Deutsch Wechsel der Steuerschuldnerschaft, wurden speziell für Bauleistungen in letzter Zeit häufig geändert. Was jetzt gilt, erfahren Sie hier in aller Kürze.mehr
Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30.9.2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TG eingeführt.mehr
Nach der früheren Verwaltungsauffassung waren Unternehmer, die eigene Grundstücke zum Zweck des Verkaufs bebauen (z. B. Bauträger), Steuerschuldner für die von anderen Unternehmern an sie erbrachten Bauleistungen, wenn die Bemessungsgrundlage der von ihnen getätigten Bauleistungen mehr als 10 % der Summe ihrer steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze (Weltumsatz) beträgt.mehr
Eine Zahlungsverjährung bei der Steuerschuld hat keine Auswirkungen auf den Bestand der Haftungsschuld. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (6 K 1458/09, Urteil v. 26.9.2013).mehr
Die Vordruckmuster „Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland“ und „Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen“ wurden neu bekannt gegeben.mehr
Werklieferungen von Photovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden, stellen stets eine Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG dar.mehr
Unternehmer schreiben gerne Rechnungen, denn es ist ein Zeichen dafür, dass die Kasse klingelt. Damit die Rechnung auch beglichen und vom Finanzamt anerkannt wird, muss sie korrekt ausgestellt sein. Das wissen die meisten, doch wie sieht es bei Rechnungen an oder von ausländischen Betrieben aus?mehr
Das BMF hat den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte in § 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG ergänzt und ein entsprechendes Vordruckmuster veröffentlicht.mehr