Anzahlungen für Leistungen im Sinne des § 13b UStG
Bei den Änderungen geht es vor allem um den Zeitpunkt der Vereinnahmungen der Anzahlungen und die Frage nach der Steuerschuld. In dem BMF-Schreiben werden die Anpassungen im Einzelnen veröffentlicht. Das BMF verfügt, dass die Grundsätze des Schreibens in allen offenen Fällen anzuwenden sind. Allerdings wird es nicht beanstandet, wenn Steuerpflichtige für bis zum 31. Dezember 2018 geleistete Anzahlungen die bisherige Fassung der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses anwenden.
BMF, Schreiben v. 18.5.2018, III C 3 - S 7279/11/10002-10, veröffentlicht am 28.5.2018.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024