Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll voraussichtlich ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt automatistiert vergeben werden. Diese wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Allerdings handelt sich um zwei eigenständige Identifikationsnummern.
Verzögerungen bei der Vergabe der USt-IdNr.
Das BZSt informiert aktuell zum Vergabeprozess. Hierfür werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Diese Daten können aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden.
Längere Bearbeitungszeiten
Deshalb kann es im November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften. Anträge sollten deshalb frühzeitig gestellt werden, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Laut BZSt kann es auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular zu Verzögerungen kommen. Nicht betroffen sein von den Verzögerungen sollen jedoch Anträge auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV. Keine Auswirkungen soll es außerdem auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben.
BZSt, USTKV Newsletter 01/2024 v. 13.9.2024
Lesen Sie auch:
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025