Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll voraussichtlich ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt automatistiert vergeben werden. Diese wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Allerdings handelt sich um zwei eigenständige Identifikationsnummern.
Verzögerungen bei der Vergabe der USt-IdNr.
Das BZSt informiert aktuell zum Vergabeprozess. Hierfür werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Diese Daten können aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden.
Längere Bearbeitungszeiten
Deshalb kann es im November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften. Anträge sollten deshalb frühzeitig gestellt werden, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Laut BZSt kann es auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular zu Verzögerungen kommen. Nicht betroffen sein von den Verzögerungen sollen jedoch Anträge auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV. Keine Auswirkungen soll es außerdem auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben.
BZSt, USTKV Newsletter 01/2024 v. 13.9.2024
Lesen Sie auch:
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6555
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.703
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.064
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6396
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.626
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.163
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.576
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.026
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
979
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
9072
-
Baden-Württemberg setzt "RaBe" zur Belegeinreichung ein
16.07.2025
-
BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
16.07.2025
-
Neuer Onlineservice einfachELSTERplus zur Erstellung der Steuererklärung
16.07.2025
-
Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen
15.07.2025
-
Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
11.07.2025
-
Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
10.07.2025
-
Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
-
Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
07.07.2025
-
Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
02.07.2025
-
Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025