Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt
Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden. Sie gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern aufgebaut. Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestehen.
Vergabe soll ab November 2024 ohne Antrag erfolgen
Das BZSt weist darauf hin, dass die W-IdNr. ab November 2024 stufenweise vergeben wird, entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein Antrag sei nicht erforderlich.
Das BZSt weist darauf hin, dass aus technischen Gründen die USt-IdNr.-Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden können. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf das UStKV; insbesondere kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen.
Umfangreiche Informationen zur W-IdNr. gibt das BZSt auf seiner Homepage.
Hinweis: Zur bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde der "Referentenentwurf der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV)" bekannt gegeben. Lesen Sie hier mehr: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
BZSt, Meldung v. 12.8.2024, aktuell: BZSt, Meldung v. 17.10.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
-
Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
-
Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
-
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
-
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026