Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
Anlage EÜR 2024
Die Anlage EÜR ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt nur in Härtefällen. Für das Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung nun die entsprechendenen Vordrucke bekannt gegeben.
Anlagen übermitteln
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung sind. Einzelunternehmen müssen in der Anlage SZ Angaben machen, wenn die Schuldzinsen (ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens) 2.050 EUR übersteigen.
In der Anlage LuF erfolgen Angaben zu den Richtbeträgen für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsausgaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV.
Körperschaften übermitteln auf der Anlage EÜR (ggf. neben der Anlage AVEÜR und/oder Anlage LuF) die Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zu Zeile 75. Weitere Angaben zur Ermittlung der Einkünfte werden auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 2.9.2024, IV C 6 - S 2142/23/10001 :010
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.2015
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.824
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.1946
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.059
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
959
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6452
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
472
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
450
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
449
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026