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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen


Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Das BMF hat für die standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG mehrere Vordrucke für das Jahr 2024 bekannt gegeben.

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Bekannt gegeben wurden folgende Vordrucke für das Jahr 2024:

  • Anlage 13a
  • Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und
  • die dazugehörigen Anleitungen.

Authentifizierte Übermittlung

Grundsätzlich ist die standardisierte Gewinnermittlung durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln. Dabei sind die Anlage AV13a sowie bei Mitunternehmern die entsprechenden Anlagen notwendiger Bestandteil. In Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag auf die authentifizierte Übermittlung verzichten, sodass in diesem Fall Papiervordrucke verwendet werden.

BMF, Schreiben v. 11.9.2024, IV D 4 - S 2149/21/10001 :008


Schlagworte zum Thema:  Vordruck , Gewinnermittlung
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