Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

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Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 2. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung

Die letztgenannte Voraussetzung hat in jüngerer Vergangenheit durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an Bedeutung gewonnen. Dieser hat entschieden, dass das Weglassen der Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf einer Rechnung dazu führt, dass die Steuerschuldnerschaft nicht übergeht. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist dann zu besteuern, d... mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Umsatzsteuererklärung 2026: Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die Vordruckmuster Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 A), Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 E) und Anleitung zur Anlage UN 2026 (USt 6 E) eingeführt (BMF v. 29.12.2025 – III C 3 - S 7344/00040/0... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / a) Voraussetzung für die Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nach dem nationalen Umsatzsteuergesetz

Der Grundtatbestand für das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts ist unzweifelhaft erfüllt. Drei Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und dieser Gegenstand gelangt aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer. Die Unternehmer sind in ... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / a) Keine Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

In diesem Fall können die vereinfachenden Rechtsfolgen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nicht zur Anwendung kommen. Ist die bewegte Lieferung aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, sind beim ersten Abnehmer die Voraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht gegeben.[46] Wenn der unbewegten Lieferung kein innergemeinschaft... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 1. Rechtsfolgen einer Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Wegfall der Registrierungspflicht: Kann die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte angewendet werden, entfällt für den ersten Abnehmer diese Registrierungspflicht.[14] Dies geschieht dadurch, dass die Steuerschuld für die unbewegte Lieferung auf den (letzten) Abnehmer übergeht und der innergemeinschaftliche Erwerb als besteuert gilt.[15] Der inne... mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 3. Letzter Abnehmer ist Kleinunternehmer

Der letzte Abnehmer im potentiellen Dreiecksgeschäft kann nach der europäischen Rechtsprechung seinerseits in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, eine Lieferung im Reihengeschäft bewirken, (s.o.).[81] Diese Lieferung kann – Zulässigkeit der Anwendung in diesem Mitgliedstaat vorausgesetzt – nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sein. Geht m... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.3 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2021 BMF-Schreiben v. 4.11.2020, BStBl I 2020, 1129 / Einzweck-Gutscheine / Mehrzweck-Gutscheine / § 3 Abs. 13 bis 15 UStG Bei Einzweck-Gutscheinen ist der Steuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe gilt. Dagegen ist bei Mehrzweck-Gutscheinen der Steuersatz maßgebend, der zum Zeitpunkt der Gutscheineinlösung anwendbar ist. Fraglich ist, ob ein Einzweck-Gu... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / c) Erweiterung der Steuerschuldnerschaft

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 3a GrEStG in der Gesetzessystematik neu einsortiert und bei dieser Gelegenheit um die grundbesitzende Gesellschaft erweitert. Da der Erwerb der bereits vereinigten (d.h. zu mindestens 90 % gebündelten) Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den direkten Erwerb der im Vermögen d... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des “Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 13 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Der Einbehaltu... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.3 Angabe des Steuerschuldners (persönlicher Regelungsbereich)

Rz. 26 Steuerbescheide müssen angeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich) und damit Inhaltsadressat des Steuerbescheids ist; diese Angabe ist konstituierender Teil jedes Steuerbescheids.[1] Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 43 AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen.[2] Das bedeutet, dass sich die Bezeichnung des Steuersubjekts, d. h. die Bezeichnu... mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Zu einer periodischen Mehrwertsteuererklärung sind verpflichtet: (1) alle Steuerpflichtigen mit Anrecht auf Vorsteuerabzug; (2) alle Steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen juristischen Personen, die von einer solchen Erklärung befreit sind: wenn sie Vertragspartner eines Steuerpflichtigen sind, der nicht in Belgien niedergelassen ist und der keinen Steuervertreter benann... mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Auskünfte zur Rechnungserteilung können beim Bureau central de TVA pour assujettis étrangers (s. 2.1) eingeholt werden. Die Regelungen zur Rechnungserteilung finden sich auch auf der Webseite www.fisonet.fgov.be unter "Taxe sur la valeur ajoutée", anschließend "Legislation", dann "Code de la TVA", dann "Code de la TVA version 2003" und anschließend "Chapitre III".... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Steuerschuldnerschaft und Steuerübernahme (Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG)

Rz. 83 Mit der wirksamen Pauschalierung wird der Zuwendende Schuldner der pauschalen Einkommensteuer. Er übernimmt damit nicht lediglich wirtschaftlich eine fremde Steuerschuld, sondern schuldet die Pauschsteuer kraft Gesetzes als eigene Steuer. Der Zuwendungsempfänger bleibt Schuldner seiner übrigen Einkommensteuer; seine Steuerschuld erstreckt sich jedoch nicht auf den nac... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger (Abs. 3 S. 1)

Rz. 79 Abs. 3 bündelt die Rechtsfolgen einer wirksam ausgeübten Pauschalierung. Satz 1 ordnet die Abgeltungswirkung beim Zuwendungsempfänger an. Satz 2 verweist für die Steuerschuldnerschaft, die Steuerübernahme und die Ausübung des Wahlrechts auf § 40 Abs. 3 und 4 EStG. Satz 3 verpflichtet den Zuwendenden, den Empfänger über die Steuerübernahme zu unterrichten. Die Rechtsfo... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / aa) Aktuelle Fassung (1.1.2007 bis 30.6.2028)

Reverse charge: Nach der bis zum 30.6.2028 geltenden Fassung des Art. 194 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem diese Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht ansässig ist... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Werklieferungen und Montagelieferungen

Beispielfall 8: Der japanische Anlagenbauer JPA1 liefert eine individuell für den in Deutschland ansässigen und erfassten Unternehmer DE3 gefertigte Industrieofenanlage nach Deutschland und installiert diese auf dem Grundstück des DE3 (Werklieferung). Die zur Herstellung der Anlage erforderlichen Waren werden bei der Einfuhr in Deutschland zollrechtlich in den freien Verkehr... mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / bb) Neue Fassung (ab dem 1.7.2028)

Einführung einer Muss-Vorschrift: Mit Wirkung zum 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL neu strukturiert. Der Unionsgesetzgeber führt neben der bisherigen Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift ein. Nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL n.F. ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft künftig verpflichtend anzuwenden, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung od... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 73 Der bearbeitete oder verarbeitete oder (beim Sonderfall der Leistung) überlassene Gegenstand muss gem. § 7 Abs. 1 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt sein (Ausfuhr). Von welcher Person der be- oder verarbeitete Gegenstand ausgeführt wird, ist nicht gleichgültig, weil sich daran das weitere Erfordernis knüpft, ob der Auftraggeber ein ausländischer Auftraggeber sein mu... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr von der in... mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.2 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Richtet sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück und besteht die Veräußererseite aus mehreren Personen, ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand nicht das bebaute Grundstück. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist nur die Lieferung des unbebauten Grundstücks. Die Leistungen der übrigen Personen (z. B. Architekt, Bauunternehmer, Handwerker) unterliege... mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / d) Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, schuldet er die Umsatzsteuer für den Umsatz, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.[51] Da Voraussetzung für den Verzicht auf die Steuerbefreiung der unternehmerische Leistungsbezug durch den Empfänger ist, geht der Wechsel der Steuerschuldnerschaft regelmäßig mit dem Verzicht auf die Steuerbefrei... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü... mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Alexander Konkol, Altena[*] Der Katalog der steuerfreien Lieferungen und sonstigen Leistungen im Umsatzsteuergesetz sieht auch für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ein Anwendungsszenario vor. Es ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen der Handhabung – insbesondere im Kontext der Richtlinienkonformität der Steuerbefreiungsnor... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Stellung des Arbeitnehmers im Pauschalierungsverfahren

Rz. 62 Der Arbeitnehmer ist am Pauschalierungsverfahren nicht beteiligt, obwohl die Pauschalierung aufgrund seiner Tatbestandsverwirklichung erfolgt; er ist zu diesem Verfahren auch nicht hinzuzuziehen. Da der Arbeitgeber alleiniger Schuldner der pauschalen LSt ist, richtet sich der Pauschalierungsbescheid ausschließlich an ihn. Der Arbeitnehmer ist hiervon nicht betroffen. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 EStG vorliegt oder der Arbeitgeber sein Pauschalierungswahlrecht nicht nach § 40 Abs. 4 EStG ausgeübt hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grund... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuerlagerregelung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Umsatzsteuerlagerregelung bietet insbesondere inländischen Lagerbetrieben (z. B. in Seehäfen) die Möglichkeit, Waren (insbesondere Schüttgüter und hochwertige Metalle) zu lagern, die an Terminbörsen (z. B. in London) Gegenstand zahlreicher Handelstransaktionen sind, ohne dass die Güter körperlich bewegt, d. h. an ihren neuen Eigentümer transportiert werden. ... mehr

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach der Legaldefinition des § 33 Abs. 1 AO ist Stpfl., wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen oder andere ihm durch die Steuer... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt... mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 9 Reverse-Charge bei Telekommunikationsdienstleistungen

Bei nach dem 31.12.2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 Satz 6 UStG.[1] Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttäti... mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 8 Reverse-Charge bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten

Bereits seit 1.7.2011 unterliegen auch Lieferungen von Mobilfunkgeräten der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.[1] Mobilfunkgeräte sind Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1.1 Ertragsteuerliches Transparenzprinzip

Personengesellschaften – wie OHG, KG, GbR oder PartG – sind nicht Subjekt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, da sie nach dem im deutschen Steuerrecht geltenden Transparenzprinzip nicht selbst Steuerschuldner sind. Sie erzielen zwar steuerrechtlich relevante Einkünfte, diese unterliegen jedoch nicht auf Ebene der Gesellschaft, sondern ausschließlich auf Ebene der Gesells... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem finnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Finnland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Finnland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung greift nicht ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem estnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Estland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Estland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland hat eine Steuerschuldn... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz): In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen hat w... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.5 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Grenzüberschreitendes Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft durch das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren bleiben nach dem Brexit unverändert bestehen. Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren ist anwendbar, wenn ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Unternehmer an einen im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmer ei... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Portugal hat weiterhin ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi... mehr