Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 4. Beraterhinweis und Anmerkung

Es war nur eine Frage der Zeit bis eine Vorlage wie diese den nun zuständigen EuG[7] erreicht. Denn für alle betroffenen Unternehmer, insbesondere Zwischenhändler, welche von der Regelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts Gebrauch machen, dürfte das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Luxury Trust Automobil" beträchtliche Zweifel am Vereinfachungscharakter der Rechts...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 2. Die Ausgangssituation

Korrektur missglückter Dreiecksgeschäfte: Die Vorlage befasst sich damit, ob missglückte Dreiecksgeschäfte mit ex nunc-Wirkung korrigiert werden können, wie eine solche Korrektur zu erfolgen hat, ob es hierfür zeitliche Limitierungen gibt und wie der Nachweis der Korrektur ausgestaltet sein muss. Die Klägerin ist ein österreichisches Unternehmen, welches als Zwischenhändler in ei...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 3. Ausführungen des vorlegenden Gerichts

Dem vorlegenden Verwaltungsgerichtshof scheint nicht zweifelsfrei klar zu sein, ob eine Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften eine ex nunc-Wirkung entfalten kann und welche weiteren Konsequenzen hieraus resultieren. Rechtsfolgen für den Zwischenhändler: Die Anwendung der Regelung zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften löst beachtliche Rechtsfolgen f...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.6 Abbildung einzubehaltender und abzuführender Steuern und Haftungsrisiken

Rz. 104 Steuern, die für Dritte einbehalten und abgeführt werden (z. B. Lohnsteuer für Arbeitnehmer, Kapitalertragsteuer) oder für die der Kaufmann oder die Gesellschaft als Haftende/r in Anspruch genommen wird, sind kein Steueraufwand des Kaufmanns oder der Gesellschaft. Diese Steuern sind, sofern sie Aufwandscharakter haben, denjenigen Aufwendungen zuzurechnen, auf die sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuermessbetrag in Erbbaurechtsfällen

Rz. 71 [Autor/Stand] Seit dem 1.1.2025 wird das Erbbaurecht mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst (§ 244 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 4 BewG). Als Grundstück gilt auch das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück. Nach § 261 BewG ist ein Gesamtwert zu ermitteln, der festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ausübung des Heberechts fußt grundsätzlich auf einem geteilten Verwaltungsverfahren, das zum Teil den Finanzbehörden, zum Teil den Gemeinden obliegt. Ausnahmen bilden die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet wird. In den übrigen Ländern teilen die Finanzbehörden nach § 184 Abs. 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 8. Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbare Umsätze)

Rz. 59 Grundsätzlich müssen alle an den Mandanten ausgestellten Rechnungen einen Umsatzsteuerausweis enthalten, da dieser "Endverbraucher" der Dienstleistung "Rechtsberatung/-vertretung" ist. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen zu beachten, sofern der Mandant seinen Wohnsitz oder Sitz nicht in Deutschland hat. Rz. 60 Die folgende Übersicht zeigt uns, ob in der Kostennote Umsa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Reparatur- und Wartungsleistungen: Bagatellgrenze für Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft findet bei allen Reparatur- und Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nur dann statt, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die Bagatellgrenze von 500 EUR überschreitet.[1] Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 EUR übersteigen, sind nur dann als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bear...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 8 Wie der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft vorgehen müssen

Der leistende Unternehmer weist in seiner Rechnung nur den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer aus und weist lediglich darauf hin, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Er führt einen Umsatz aus, der zwar nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz versteuert wird. Die Besteuerung erfolgt jedoch nicht bei ihm, sondern beim Leistungsempfänger. Das bedeutet, dass es sich ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5 Steuerschuldnerschaft bei "bestimmten" Bauleistungen

Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt für alle Unternehmer, die ihren Sitz im Inland haben. Bei Leistungen durch Unternehmer, die ihren Sitz im Ausland haben, ist die Schuldnerschaft in § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG geregelt. Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Leistungsempfänger = Steuerschuldner Bauleistungen Betriebsvorrichtungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 7 Kleinunternehmer sind fast ausgenommen

Ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gem. § 19 UStG kann auch Bauleistungen erbringen. Die Lieferungen und Leistungen von Kleinunternehmern sind innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen umsatzsteuerfrei, weshalb auch hier keine Umsatzsteuer berechnet wird. Eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann deshalb nicht erfolgen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für inländische Kleinu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 9 Leistungen eines ausländischen Unternehmers: Der inländische Geschäftspartner muss die Umsatzsteuer immer zahlen

Wenn der Unternehmer einen ausländischen Unternehmer beauftragt, muss er die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt zahlen. Das gilt nicht, wenn es sich ausschließlich um Arbeiten handelt, die den privaten Bereich betreffen. Praxis-Tipp Leistungen eines ausländischen Unternehmers führen zur Steuerschuldnerschaft Unternehmer schulden nach § 13b EStG die Umsatzsteuer, wenn sie W...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.2 Art der Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tritt auch dann ein, wenn Bauleistungen in Anspru...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.2 Vorliegen einer Organschaft: Was für den Organträger gilt

Bei einer Organschaft gibt in der Regel nur der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung für den gesamten Organkreis ab. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sind bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die einzelnen Teile des Organkreises (z. B. der Organträger oder die Organgesellschaften) getrennt zu betrachten. Erbringt nur ein T...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ist der Leistungsempfänger ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.2 Welche Leistungen als Bauleistungen beurteilt werden

Zu den Bauleistungen gehören insbesondere auch: der Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, von Aufzügen, Rolltreppen und Heizungsanlagen; der Einbau von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind und der gelieferte Gegenstand nicht ohne größeren Aufwand mit dem Bauwerk verbunden oder vom Bauwerk getrennt werden kann, z. B. Ladeneinbaute...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.3 Besonderheiten bei Bauträgern

Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet. D. h., ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nur aufgrund anderer Sachverhalte eintreten, nicht a...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.1 Was beim Erbringen von verschiedenen Leistungen gilt

Werden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Leistungen erbracht, bei denen es sich teilweise um Bauleistungen handelt, kommt es darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht, also der vertraglichen Beziehung das Gepräge gibt. Die Leistung fällt nur dann – insgesamt – unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn die Bauleistung als Hauptleistung anzusehen ist. Die Nebenleis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 11 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltsvereinbarungen zwischen Unternehmern – insbesondere im Baugewerbe – sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen werden. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsem...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Leistungsempfänger = Steuerschuldner Bauleistungen Betriebsvorrichtungenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.3 Welche Leistungen nicht als Bauleistungen gelten

Planungs- und Überwachungsleistungen sind ausdrücklich von den Bauleistungen ausgenommen.[1] Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistungen zur Bauüberwachung, zur Prüfung von Ba...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1 Der Leistungsempfänger muss bauleistender Unternehmer sein

Von einem bauleistenden Unternehmer ist auszugehen, wenn er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn er zumindest 10 % seines gesamten Umsatzes (Summe seiner inländischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt. Liegen die Bauleistungen unterhalb dieser Grenze, ist er grundsätzlich kein bauleistender Unternehmer. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bauunternehmer beauftragt mit Bauleistungen

Bauunternehmer Huber hat den Heizungsbauer Krüger beauftragt, in mehreren Einfamilienhäusern Heizungsanlagen einzubauen. Heizungsbauer Krüger führt den Auftrag aus und stellt dem Bauunternehmer Huber dafür 35.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung. In seiner Rechnung weist er darauf hin, dass nicht er, sondern Herr Huber als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Im ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.4 Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht Schuldner der Umsatzsteuer

Wohnungseigentümergemeinschaften, die nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen an die einzelnen Wohnungseigentümer weitergeben, sind keine bauleistenden Unternehmer. Wohnungseigentümergemeinschaften werden somit als Leistungsempfänger von Bauleistungen nicht Schuldner der Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 9 Abs. 1 EStG freiw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 10 Wann die Umsatzsteuer entsteht

Gemäß § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist. Praxis-Beispiel Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde Herr Huber ist Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebs und als Subun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.1 Was bei Arbeitsgemeinschaften gilt

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) schließen sich mehrere Unternehmer zusammen, um Bauprojekte gemeinsam auszuführen. Eine ARGE ist daher auch dann als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn sie nur eine Bauleistung als Gesamtleistung erbringen. Das gilt bereits für den Zeitraum, in dem die ARGE noch keinen Umsatz ausgeführt hat. Soweit Gesellschafter der ARGE...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 3 Buchungskonten für Bauleistungen

Bei Bauleistungen schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer nur, wenn er Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn von seinen Gesamtumsätzen zumindest 10 % auf Bauleistungen entfallen. Gesamtumsatz meint den Weltumsatz des Unternehmers, also die Summe der im Inland steuerbaren und auch nicht steuerbaren Umsätze des Unternehmers.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 7 Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung

Der Arbeitgeber trägt im Lohnsteuerabzugsverfahren das Risiko für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer sowie für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Hat er zu wenig Steuern einbehalten oder den Lohnsteuerabzug ganz unterlassen, kann er vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss er die zu gering einbehaltene Lohnsteuer an das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 5 Reverse-Charge-Hinweis in der Rechnung

Die in der Rechnung anzubringenden Hinweise auf die Steuerschuldnerschaft des unternehmerischen Leistungsempfängers lauten in den EU-Staaten wie folgt[1]:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG sind elektronisch zu erteilen, wenn sowohl Leistender als auch Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.[1] Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG folgendes zusätzlich beacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 2 Zeitpunkt der Abführung der überwälzten Umsatzsteuer (Entstehung)

Für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (= Leistender) entsteht die Steuer beim Leistungsempfänger mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungsausführung. Korrespondierend dazu muss der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Leistende die von ihm getätigte sonstige Leistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr