Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

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Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.2 Unzulässige Beratungsfelder

Die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins endet auch, wenn die Einnahmen bzw. Gewinne aus anderen Einkunftsarten die Grenzen von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR nur geringfügig übersteigen. Die Finanzverwaltung hat ausdrücklich bestätigt, dass auch bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einnahmen, nicht auf Einkünfte abzustellen ist.[1] Ebenso ist Lohnsteuerhilfevereinen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2 Steuerschuldnerschaft

2.1 Grundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG) Rz. 4 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG ist grundsätzlich der Unternehmer des Gewerbebetriebs Steuerschuldner. Unternehmer des Gewerbebetriebs ist derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Gedanklich setzt die Steuerschuldnerschaft daher ein Gewerbesteuerobjekt gem. § 2 GewStG voraus. Liegt kein Gewerbesteuerobjekt vor, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.3 Pacht, Nießbrauch, Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Unternehmer und damit Steuerschuldner kann auch der Pächter oder Nießbraucher eines Gewerbebetriebs sein. Die Qualifikation als Steuerschuldner erfolgt auch bei Pacht oder Nießbrauch nach den allgemeinen Grundsätzen. Der Pächter bzw. Nießbraucher muss daher Unternehmerinitiative entfalten und Unternehmerrisiko tragen. Dies wird im Regelfall vorliegen. Im Einzelfall ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.1 Grundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG)

Rz. 4 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG ist grundsätzlich der Unternehmer des Gewerbebetriebs Steuerschuldner. Unternehmer des Gewerbebetriebs ist derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Gedanklich setzt die Steuerschuldnerschaft daher ein Gewerbesteuerobjekt gem. § 2 GewStG voraus. Liegt kein Gewerbesteuerobjekt vor, kann auch keine Gewerbesteuerschuldnersch...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.9 EWIV (§ 5 Abs. 1 S. 4 GewStG)

Rz. 38 Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich bei einer EWIV mit Sitz innerhalb der EU nicht nach den allgemeinen Grundsätzen. Gem. § 5 Abs. 1 S. 4 GewStG sind die Mitglieder – und nicht die EWIV – Schuldner der GewSt. Diese Abweichung beruht auf Art. 40 der VO (EWG) Nr. 2137/85 des Rates v. 25.7.1985 über die Schaffung einer EWIV. [1] Danach darf das Ergebnis (und damit auc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 47 § 5 Abs. 2 GewStG ordnet die GewSt-Schuldnerschaft bei einem Betriebsübergang im Ganzen zu. Bis zur Übertragung ist der übertragende Unternehmer Steuerschuldner. Nach der Übertragung ist der neue Unternehmer Steuerschuldner. Sofern die Übertragung innerhalb eines Erhebungszeitraums erfolgt, ist die GewSt-Schuld durch zwei Bescheide dem jeweiligen Unternehmer gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.1 Gesetzeshistorie

§ 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuerschuldnerschaft der Per...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6 Treuhandverhältnis

2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. T...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.8 Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 37 Unterhält eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, ist dieser nicht Schuldner der GewSt. Die Steuerschuld trifft die hinter dem Betrieb gewerblicher Art stehende Rechtsperson und damit die jeweilige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt, wenn eine juristische Person oder ein nichtrechtsfähiger Verein einen wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.2 Steuerschuldner

Rz. 6 Steuerschuldner kann grundsätzlich sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Wird ein Einzelunternehmen betrieben, ist Steuerschuldner der Einzelunternehmer. Rz. 7 Wird ein Gewerbebetrieb in Form einer juristischen Person betrieben, ist diese Steuerschuldner. Die juristische Gesellschaft ist selbstständiger Stpfl. Dies gilt auch bei einer Ein-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.2 Rechtsentwicklung

Rz. 24 Das Treuhandmodell ist in der Literatur ausführlich diskutiert[1] und mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt worden.[2] Laut BFH setzt die gewerbesteuerliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft voraus, dass mindestens zwei Personen der Personengesellschaft als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies ist bei dem Treuhandmodell nicht der Fall, da der Komm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.7 Organschaft

Rz. 36 Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG ist bei Vorliegen einer Organschaft die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers anzusehen. Daraus ergibt sich, dass die Organgesellschaft kein eigener Schuldner für GewSt-Zwecke sein kann. Steuerschuldner kann nur der Organträger sein. Die Organgesellschaft ist in diesem Zusammenhang nur (unselbstständiger) Teil des Organträge...mehr

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Unrichtig und unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (zu § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat im Zusammenhang mit unrichtig und unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer nach § 14c UStG ein Urteil des BFH mit in den UStAE aufgenommen, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Mit einem "Minuszeichen" versehene Beträge stellen keinen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrag dar. Wichtig ist die kritische Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.3 Begründung des Treuhandmodells

Rz. 26 Die Gestaltung des Treuhandmodells bei Gründung der KG ist unproblematisch. Der Treuhandvertrag wird im Zuge der Gründung der Gesellschaft abgeschlossen, sodass der Kommanditist bereits mit Gründung Treuhänder wird. Aus gewerbesteuerlicher Sicht entsteht bei der Gründung der KG bereits keine steuerpflichtige Mitunternehmerschaft. Die Einkünfte der KG werden von Beginn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.4 Beendigung des Treuhandmodells

Rz. 30 Wird der Treuhandvertrag aufgehoben oder derart geändert, dass der Kommanditist als Mitunternehmer anzusehen ist, kommt es zur Beendigung des Treuhandmodells. Die KG ist nach Beendigung des Treuhandmodells als GewSt-Subjekt anzusehen. Ebenso wie bei der Begründung des Treuhandmodells bei einer bestehenden KG kommt es steuerlich zur Übertragung des Vermögens vom Komple...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / e) Das Urteil des EuGH vom 8.12.2022

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft trotz fehlerhafter Rechnung möglich? Das österreichische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft trotz einer fehlerhaften Rechnung materiell vorliegen kann, und wenn nicht, ob eine nachträglich wirksame Korrektur möglich wäre. Falls eine entsprechende Korrektur möglich wäre, sollte weiterhin...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / a) Das Urteil vom 28.11.2019 des FG Rheinland-Pfalz

FG Rheinland-Pfalz v. 28.11.2019 – 6 K 1767/17, Revision eingelegt (Az. BFH: XI R 38/19): Im Zeitpunkt der Lieferung im Jahr 03 lagen die Voraussetzungen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts i.S.v. § 25b d-UStG zwischen R, L und T mit Ausnahme der Erteilung einer den deutschen Anforderungen von § 14a Abs. 7 d-UStG entsprechenden Rechnung der L in seiner Eigenscha...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / 1. Allgemeines zu Dreiecksgeschäften

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte als Sonderfall von Reihengeschäften sind häufig komplex. Das in § 25b deutsches Umsatzsteuergesetz (d-UStG) normierte Dreiecksgeschäft als Sonderform des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts mit drei Unternehmern aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht dem Zwischenerwerber, sich nicht im EU-Warenbestimmungsland, also in...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / f) Kann ein verunglücktes Dreiecksgeschäft jetzt eigentlich geheilt werden und falls ja, ist dies auch rückwirkend möglich?

Dass eine Heilung in missglückten Dreiecksgeschäften trotzdem möglich sein sollte, ergibt sich meines Erachtens aus den Schlussanträgen der Generalanwältin. So führte die Generalanwältin aus, dass die MwStSystRL keine Frist dafür vorsieht, bis wann die Dreiecksgeschäft-Vereinfachungsregelung durch den Zwischenhändler in Anspruch genommen werden kann und dies daher auch noch n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 93 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

Rz. 143 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 USt-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) und eine Steuererklärung für das Kj. (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts abzugeben, soweit sie als Leistungsempfänger ausschließlich eine Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a S. 1 UStG). Voranmeldu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Rechnungserteilung und -aufbewahrung

Rz. 135 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 14a Abs. 5 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen auch in den Fällen, in denen nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Die Rechnung muss zur Rechtssicherheit der Betroffenen neben den allgemeinen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG auch einen Hinweis auf die Steuers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 91 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Durch das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.06.2011 (BGBl I 2011, 1090) wurde m. W. z. 01.07.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12.3 Außerunternehmerische Leistungsbezüge (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG)

Rz. 109 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Von der Steuerschuldnerschaft wird neben dem unternehmerischen auch der außerunternehmerische (in der Regel also der private) Bereich des Leistungsempfängers betroffen. Der Gesetzgeber hat sich damit der Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17.09.1997, EFG 1998, 339 und Abschn. 233 Abs. 1 S....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.20 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 142a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b Abs. 10 UStG enthält eine Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Umfang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich beschränkt auf weitere Umsätze zu erweitern, wenn im Zusammenhang mit diesen Umsätzen in einer Mehrzahl von Fäl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Verpflichteter Personenkreis (§ 13b Abs. 5 UStG)

Rz. 104 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b Abs. 5 UStG bestimmt, wer als Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift beschränkt sich danach auf Leistungsempfänger, die für USt-Zwecke bereits erfasst sind bzw. denen eine solche Erfassung zur Sicherstellung des USt-Aufkommens zugemutet werden kann. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 32 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Alle sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) eines im Ausland ansässigen Unternehmers können, wenn deren Ort im Inland belegen ist, den Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auslösen. Bis zum 30.06.2010 fielen diese sonstigen Leistungen ohne Rücksicht auf ihre Art unter § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG in der bis zu diesem Zeitpunk...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Lieferung von Erdgas und Elektrizität sowie von Wärme und Kälte über Wärme- oder Kältenetze (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 66 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Ab 01.01.2005 wurde durch das EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) § 3g UStG neu in das UStG eingefügt. Durch § 3g UStG wird der Lieferort bei der Lieferung von Gas über Erdgasnetze oder von Elektrizität neu festgelegt. M. W. z. 01.01.2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Gas oder Elekt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe

Rz. 43l Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach der MwStSystRL muss die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung die Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Zwischenerwerber kann diese Angabe nicht durch einen anderen Hinweis ersetzen. Der Sinn und Zweck der nach Art. 226 der MwStSystRL obligatorischen Rechnungsangaben besteht darin, den Rechnun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Besonderheiten beim Entgelt von dritter Seite

Rz. 131 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu treffen in Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll es möglich werden festzulegen, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer sch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Erbbaurechtsfällen – trotz der getrennten Bewertung – ausschließlich derjenige, dem das Erbbaurecht zugerechnet wird, gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Schuldner der Grundsteuer. Entsprechendes gilt bei der Steuerschuldnerschaft bei einem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. Rz. 113 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung erfolgt hin...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbare...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Hat e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld dara...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Lieferung von Schrott und Altmetall (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 76 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle; vgl. hierzu Abschn. 13b.4 Abs. 1 UStAE) m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unterne...mehr