Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Steuerschuldner bei Zweckzuwendung

Rz. 393 Bei einer Zweckzuwendung gibt es keinen Erwerber, der besteuert werden kann. Deshalb ist hier derjenige Steuerschuldner, der die Zweckzuwendung ausführen muss (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 3 ErbStG).mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Steuerschuldner der Ersatzerbschaftsteuer, Erbersatzsteuer

Rz. 394 Die Ersatzerbschaftsteuer schuldet die Familienstiftung oder der Familienverein (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 4 ErbStG).mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Schenker

Rz. 392 Bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ErbStG). Er und der Beschenkte sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Normalerweise muss sich das Finanzamt an den Beschenkten halten.[551] Hält sich das Finanzamt ermessensgerecht an den Schenker, der zahlt, hat er damit nicht zwangsläufig die Steuer i.S.d. § 10 Abs. 2 ErbStG übernommen. Davo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift als Rechnungsersatz / 4 Gutschriften bei Steuerpflicht des Leistungsempfängers

Auch in den Fällen des Übergangs der Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger[1] (sog. "13b-Fälle") kann mit Gutschriften abgerechnet werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass die Gutschrift nur über den Nettobetrag ausgestellt werden darf. Sie muss zwingend den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten.[3] Praxis-Beispiel Gutschrift bei Steuerschuld...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. 2. Eine Verletzung dieser Mitwirkungs...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.3 Vorsteuern von Subunternehmen

Auf den ersten Blick erscheint der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern als unproblematisch. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ordnungsmäßige Eingangsrechnungen vorhanden sind.[1] Es kommt bei Bauleistungen die Bauabzugssteuer und ggf. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum Tragen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem luxemburgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 61 Mehrwertsteuergesetz): in Luxemburg steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, allerdings nur bezogen auf die Gr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem irischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Irland steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen mit Montage, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 und 12 Mehrwertsteuergesetz), In Irland st...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem finnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Finnland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Finnland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung greift nicht ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem estnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Estland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Estland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland hat eine Steuerschuldn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz): In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.5 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Grenzüberschreitendes Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft durch das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren bleiben nach dem Brexit unverändert bestehen. Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren ist anwendbar, wenn ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Unternehmer an einen im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmer ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Portugal hat weiterhin ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem maltesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Teil IV Art. 20 Mehrwertsteuergesetz): In Malta steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen maltesischen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 13b Abs. 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Litauen steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Litauen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 95 Mehrwertsteuergesetz) In Litauen steuerbare Lieferungen von Strom,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Vorsteuerabzug im Rahmen der auf den Leistungsempfänger übergegangenen Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anstelle des Abzugsverfahrens (§§ 51–58 UStDV) wurde zum 01.01.2002 das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) eingeführt, wonach die Steuerschuld in bestimmten Fällen (z. B. bei Werkleistungen und sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer) auf den Leistungsempfänger übergeht, vorausgesetzt, dieser ist ein Unternehmer oder eine juristisc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem griechischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Griechenland steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 35 Mehrwertsteuergesetz), außer wenn ein Fiskalvertreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem bulgarischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 82 Mehrwertsteuergesetz): In Bulgarien steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Bulgarien mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen erbringt. In Bulgarien ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem zyprischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Zypern steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz) In Zypern steuerbare Lieferungen von Gas oder E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem dänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz): In Dänemark steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Dänemark erfassten Steuerpflichtigen erbringt. In Dänemark steuerbare Werk- oder Montagelie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem lettischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Lettland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Lettland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland hat eine Steuerschu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem niederländischen Umsatzsteuerrecht findet die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. auf folgende Umsätze Anwendung: In den Niederlanden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem spanischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 84 Mehrwertsteuergesetz): In Spanien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 0...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 17 Erlass 633/1972): Lieferungen und sonstige Leistungen, die eine nicht ansässige Person an eine in Italien ansässige steuerpflichtige Person ausführt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien hat eine Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem französischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 283, 2 CGI), Lieferungen und bestimmte (z. B. u. a. grundstücksbezogene) Leistungen an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.9 Erstellung von Eigenbelegen für Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein in Italien ansässiger umsatzsteuerlicher Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung von einer nicht ansässigen Person empfängt, die unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fällt, muss der italienische Unternehmer einen umsatzsteuerlichen Eigenbeleg generieren. Dieser Eigenbeleg muss alle Pflichtangaben nach dem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Polen steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Polen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz) In Polen steuerbare Lieferungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem rumänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Rumänien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 USt-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) und eine Steuererklärung für das Kj. (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts abzugeben, soweit sie als Leistungsempfänger ausschließlich eine Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a S. 1 UStG). Voranmeldungen sind...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Inländisches Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben dem grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren kennt das britische Umsatzsteuerrecht ein inländisches ("domestic") Reverse-Charge-Verfahren, vgl. VATA 1994, Section 55A. Das inländische Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung, wenn eine steuerpflichtige Person eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen Empfänger ("recipient") a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Rechnungserteilung und -aufbewahrung

Rz. 135 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a Abs. 5 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen auch in den Fällen, in denen nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Die Rechnung muss zur Rechtssicherheit der Betroffenen neben den allgemeinen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG auch einen Hinweis auf die Steuerschuldners...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.06.2011 (BGBl I 2011, 1090) wurde m. W. z. 01.07.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab 01.07.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Beispiele

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Beispiele veranschaulichen noch einmal die Sachverhalte. Beispiel 1 (Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat): Der deutsche Energieversorgung EVU-X liefert Erdgas über das Erdgasnetz an das französische EVU-Unternehmen F-SAS in Paris. Lösung: Der Ort der Lieferung von EVU-X ist der Empfängerort in Paris. Die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach griechischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Griechenland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Griechenland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Griechenland steuerbare Lieferungen von Gegenständen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.3 Außerunternehmerische Leistungsbezüge (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerschuldnerschaft wird neben dem unternehmerischen auch der außerunternehmerische (in der Regel also der private) Bereich des Leistungsempfängers betroffen. Der Gesetzgeber hat sich damit der Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17.09.1997, EFG 1998, 339 und Abschn. 233 Abs. 1 S. 4 UStR 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 142a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 10 UStG enthält eine Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Umfang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich beschränkt auf weitere Umsätze zu erweitern, wenn im Zusammenhang mit diesen Umsätzen in einer Mehrzahl von Fällen der V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Straf- und Bußgeldvorschriften in Italien wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 umfassend neu gestaltet. Seitdem gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es gilt grundsätzlich ein Strafzuschlag von 500 bis 2.000 EUR. Verspätete Umsatzsteuerjahreserklärung Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung verspätet abgegeben, kan...mehr