Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9 Strenge Anforderungen des EuGH an die Rechnung

Rz. 43k Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der EuGH vertritt im Besprechungsurteil eine zumindest in Teilen sicher unerwartet strenge Rechtsauffassung. Das Gericht misst der Rechnungsangabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" materielle Bedeutung bei. Ein diesbezüglicher Fehler ist nicht rückwirkend heilbar. 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe Rz. 43l Stand: 5. A. Upd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.2 Keine Rückwirkung

Rz. 43m Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Das Weglassen der Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf einer Rechnung kann durch Ergänzung eines Hinweises darauf, dass diese Rechnung ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft betrifft und dass die Steuerschuld auf den Empfänger der Lieferung übergeht, nicht im Nachhinein berichtigt werden. Der EuGH stellt a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Rz. 51 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Einen Sonderfall des Reihengeschäftes stellt das sog. i. g. Dreiecksgeschäft dar (§ 25b UStG, Abschn. 3.14 Abs. 1 S. 2 UStAE). Bei i. g. Dreiecksgeschäften schließen drei Unternehmer, die in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der USt erfasst sind, über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, wobei der Gegenstand der Li...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12.1 Unternehmerische Leistungsbezüge von Ausländern (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG)

Rz. 105 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Steuerschuldnerschaft betrifft jeden Unternehmer und jede juristische Person und damit auch Humanmediziner, Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte und Kommunen. Praxis-Beispiel Der in Geldern ansässige Arzt A (Humanmediziner) ist Blumenfreund und lässt die Tulpen des Vorgartens an seinem Praxisgebäude vom Amsterdamer Gärtner...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, ifst-Schrif...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 59a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, hat der BFH die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der St...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Aufzeichnungspflichten

Rz. 147 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG müssen in den Fällen des § 13b Abs. 1 bis 5 UStG beim Leistungsempfänger die in § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG enthaltenen Angaben über die von ihm ausgeführten oder noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein. Auch der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.8 Rabattgewährung in Reverse-Charge-Fällen

Rz. 89 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Angesichts der ständigen Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 13b UStG, stellt sich auch die Frage, wie sich eine Umkehr der Steuerschuld auf die Rabattgewährung in mehrgliedrigen Vertriebsketten mit der Umkehr der Steuerschuld auswirkt. Problematisch ist insofern, dass der gutscheinausstellende Hersteller bei Umkehr der Steuersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 EuGH vom 8.12.2022: Kein Dreiecksgeschäft bei fehlendem Rechnungshinweis – Neue Umsatzsteuerfalle!

Rz. 43a Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Diesbezügliche Abrechnungsfehler sind nicht rückwirkend heilbar (EuGH, Urteil vom 8.12.2022, Rs. C-247/21, Luxury Trust Automobil; dazu ausführlich Weimann, ASR 4/2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Finanzierungsvorteil durch Dreiecksgeschäfte

Rz. 59 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Vorschrift des § 25b UStG war bereits Bestandteil der Neuregelung der Reihengeschäfte durch das UStÄndG 1997 vom 12.12.1996 (BGBl I 1996, 1851 = BStBl I 1996, 1560). In der Unternehmenspraxis begegnet die Vorschrift noch immer gewissen Berührungsängsten, so dass sie in Deutschland eher selten angewandt wird. Dabei wird übersehen,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Sicherungsübereignete Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 34 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung). Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung zurück. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.3 Auf die Rechnung des Zwischenerwerbers anzuwendendes nationales Recht

Rz. 43n Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nicht beantwortet hat der EuGH die Frage des vorlegenden Gerichts, ob die Vorschriften über die Rechnungsstellung des Mitgliedstaats des Zwischenerwerbers oder jene des Mitgliedstaats des Enderwerbers anzuwenden sind. Dem vorlegenden Gericht stellt sich diese Frage, weil die Steuerpflichtige im Rahmen des Ausgangsverfahrens geltend ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Werklieferungen und Werkleistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 29 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 In § 13b Abs. 2 UStG werden die Umsätze definiert, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Hauptanwendungsfall sind Werklieferungen und alle sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer – mit Ausnahme der sonstigen Leistungen, die unter § 13b Abs. 1 UStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG). Rz. 30 Stand: 5. A. Update 4 – ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher: entgeltliche steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG), den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Sachverhalte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 3...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort – Update 4 zur 5. Auflage

Umsatzsteuer – national und international § 4 Nr. 4a Steuerbefreiungen: Umsätze mit dem Steuerlager, § 4 Nr. 4b Steuerbefreiungen: Lieferungen vor Einfuhr Berücksichtigung der Rechtsentwicklung und aktueller Praxisfälle. § 4 Nr. 13 UStG Steuerbefreiungen: Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften § 4 Nr. 13 UStG ist nach Auffassung des EuGH richtlinienwidrig. Der Gesetzgeb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.24 Inkrafttreten und Übergangsregelungen

Rz. 150 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Zur Übergangsregelung in § 27 Abs. 4 UStG vgl. BMF vom 05.12.2001, BStBl I 2001, 1013. Zur Übergangsregelung bei der Anwendung der Erweiterung des § 13b UStG ab 01.04.2004 auf alle Umsätze, die unter das GrEStG fallen, und auf bestimmte Bauleistungen vgl. BMF vom 31.03.2004, BStBl I 2001, 453, und vom 02.12.2004, BStBl I 2004, 1129....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze

Rz. 41 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende Leistungen von im A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Stand: 5. A. – Update 2/2020 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 Proze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 90 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt die Berichtigungspflicht für Fälle des i. g. Erwerbs nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG sinngemäß. Unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG fallen sowohl der i. g. Erwerb nach § 1a UStG und der i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge nach § 1b UStG. Rz. 91 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Bei i. g. Erwerb n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 82 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Rz. 83 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Zu den Gebäuden gehören Baulichkeiten, die auf Dauer fest...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 17 Abs. 1 S. 1 UStG regelt die Pflicht zur Berichtigung des für einen ausgeführten Umsatz geschuldeten Steuerbetrages durch den leistenden Unternehmer, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Nachhinein geändert hat. Korrespondierend dazu enthält § 17 Abs. 1 S. 2 UStG die Ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Vorsteuerabzug

Rz. 139 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG ermöglicht dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug für die Steuer, die er nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet. Die auf Anzahlungen entfallende Steuer kann bereits in dem Voranmeldungszeitraum als Vorsteuer abgezogen werden, in dem die Zahlung geleistet wurde (vgl. Abschn. 13b.15 Abs. 1 S. 2 UStAE). Damit soll ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Bestimmte Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 88 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um bestimmte Lieferungen von Gold m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG). Rz. 89 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG (vgl. Abschn. 13b.6 USt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 2.2 Definition Werklieferung

Nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG liegt eine Werklieferung vor, wenn der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat und er hierbei Stoffe verwendet, die er selbst beschafft hat und es sich bei diesen Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt. Es ist dabei unerheblich, ob der leistende Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 1 Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz kennt nur Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbare Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einheitliche Leistungen, die sowohl Elemente von Lieferungen als auch von sonstigen Leistungen enthalten, müssen für die korrekte umsatzsteuerliche Erfassung entweder den Lieferungen oder den sonstigen Leistungen zugeordnet werden. Auswirkungen ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.2 Definition tauschähnlicher Umsatz

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz ergibt sich aber auch, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht.[1] Erfolgt im Rahmen eines solchen tauschähnlichen Umsatzes auch noch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Organschaft

Rz. 174 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht betrifft nach der aktuellen Gesetzesfassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Selbstständigkeit einer Kapitalgesellschaft ausschließlich unter umsatzsteuerlicher Betrachtungsweise. Soweit eine Kapitalgesellschaft in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatori...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 7 Sonderfälle: Mobilfunklieferungen, Tablet-Computer und Spielekonsolen Edelmetalllieferungen

Wie oben unter Punkt 1 näher ausgeführt, findet das Reverse-Charge-Verfahren auch bei bestimmten inländischen Vorgängen Anwendung. Das Gesetz sieht so beispielsweise einen Übergang der Umsatzsteuersteuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsempfänger für inländische Lieferungen von Mobilfunkgeräten integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen vor, sofer...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 1 Französischer Unternehmer erbringt Leistungen an deutschen Unternehmer – kreditorischer Sachverhalt

So buchen Sie richtig Französischer Unternehmer erbringt Leistungen an deutschen Unternehmer Bauunternehmer B aus Breisach/Rhein wird von seinem französischen Freund und Unternehmer F im Januar 2023 besucht. F baut dabei gleichzeitig im Büro von B eine Holzdecke ein. Das Holz hat er aus Frankreich mitgebracht. Zeitgleich mit der Werklieferung erhält B die Rechnung über 1.000 E...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 4 Erbringung einer Dienstleistung an niederländischen Unternehmer – debitorischer Sachverhalt

Mit der Grundregel, dass die sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich dort besteuert werden, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte hat, für die er die Leistung bezieht, hat das Reverse-Charge-Verfahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei den unter § 3a Abs. 2 UStG fallenden sonstigen Leistungen, bei denen sich der Ort der Leistung k...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 5 Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung – kreditorischer Sachverhalt

Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbrin...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten; Veröffentlichung des EuGH-Urt. v. 9.7.2020 – C-374/19 – Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, und des BFH-Urt. v. 27.10.2020 – V R 20/20 (V R 61/17): Auf ein Vorlageersuchen des BFH hat der EuGH entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der ein Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.2 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Richtet sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück und besteht die Veräußererseite aus mehreren Personen, ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand nicht das bebaute Grundstück. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist nur die Lieferung des unbebauten Grundstücks. Die Leistungen der übrigen Personen (z. B. Architekt, Bauunternehmer, Handwerker) unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen und Personen, die eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige Tätigkeit für eigene Rechnung ausüben, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Nach Artikel 9 des portugiesischen Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 132 ff MwStSystRL) müssen sich auch Einrichtungen registrieren lassen, die steuerfrei Umsätze erbringen. Bei Umsätzen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Versagung des Vorsteuerabzugs

Bei positiver oder möglicher Kenntnis des Unternehmers, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug involviert ist, wird ihm der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung seines Vorlieferanten versagt. Dies gilt selbst dann, wenn nicht der Vorlieferant, sondern ein anderer Beteiligter in der Lieferkette die Umsatzsteuerhinterziehung begangen hat. Allerdings ist anzunehmen, dass das "K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Umsatzsteuerbetrug

Das System der "Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug"[10] sieht die Entlastung des Unternehmers von der Umsatzsteuer vor, die er an seinen Vorlieferanten entrichtet hat (Vorsteuerabzug). Grenzüberschreitende Lieferungen (Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der Umsatzsteuer befreit und sehen die Erstattung der Vorsteuern an den liefernden Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung des Arbeitgebers bei Erfüllung seiner An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Leistungen, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen.[2] V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbb...mehr