Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten – § 13 Nr. 1 GrEStG

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.8 Steuerschuldner bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 90 % (bis 30.6.2021: 95 %) an einer Gesellschaft – § 13 Nr. 8 GrEStG

Rz. 14 Mit Art. 26 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809; BStBl I 2013, 802) wurde im Zusammenhang mit der Einfügung des neuen § 1 Abs. 3a GrEStG [2] AmtshilfeRLUmsG) in § 13 GrEStG eine neue Nr. 7 angefügt, mit der die Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist und auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Mit der Vorschrift des § 13 GrEStG wird die entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelung, allerdings nur beschränkt auf die Person des Steuerschuldners, getroffen. Die Steuersch...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.6 Steuerschuldner bei Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft – § 13 Nr. 6 GrEStG

Rz. 12 Die durch das Jahressteuergesetz 1997 (BGBl I 1996, 2049) erfolgte Schaffung des neuen Erwerbstatbestands des § 1 Abs. 2a GrEStG machte eine entsprechende Neuregelung der Steuerschuldnerschaft für diese Fälle und damit die Einfügung des § 13 Nr. 6 GrEStG notwendig. Die Vorschrift wurde durch Art. 15 Nr. 6 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.7 Steuerschuldner bei Änderung des Gesellschaftsbestands einer Kapitalgesellschaft von mindestens 90 % – § 13 Nr. 7 GrEStG

Rz. 13 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 der neue § 1 Abs. 2b GrEStG eingefügt, wonach eine Grundstücksübertragung auf Ebene der grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft fingiert wird, soweit innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile an einer solchen Kapitalgesellschaft auf ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.4 Steuerschuldner beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren – § 13 Nr. 4 GrEStG

Rz. 10 Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist der Meistbietende alleiniger Steuerschuldner.[1] Das ist derjenige, in dessen Namen das Meistgebot abgegeben wurde. Auch wenn der Meistbietende im Auftrag oder für Rechnung des späteren Erstehers handelt oder sein Gebot nur deswegen in eigenem Namen abgibt, weil er lediglich über ein...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Unternehmer müssen binnen bestimmter Fristen (meist bis zum 15. des auf die Leistung folgenden Monats) Rechnungen erstellen (vgl. im Einzelnen VAT Information Leaflet 1/06 auf der Webside von Revenue). Die Pflicht zur Rechnungstellung ist gegeben, wenn der Empfänger des Umsatzes eine der folgenden Personen oder Einrichtungen ist: ein anderer Steuerpflichtiger, eine Regierungs...mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / cc) Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung

Rz. 31 Damit stellt sich die Frage, ob die Problematik der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung nicht in Analogie zum Einzelunternehmer gelöst werden kann. Ist die Personenvereinigung mangels Rechtsfähigkeit nicht zu einem eigenen Handeln in der Lage, sind es ihre Mitglieder, die wie im Fall des neuen EuGH-Urteils im eigenen Namen tätig werden. Liegt eine derartige Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / 6. Ergebnis

Rz. 37 Die nicht rechtsfähige Personenvereinigung wird in der Besteuerungspraxis weiter für Beschäftigung sorgen. Ein neues EuGH-Urteil zur ehelichen Gütergemeinschaft lässt sich dahingehend verstehen, dass auch derartige Personenvereinigungen Steuerpflichtige und leistende Unternehmer sein können. Auch wenn dem Urteil nur wenig verbindliche Vorgaben zu entnehmen sind, liegt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Richtlinie "MwSt-Vorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände"

Am 17.5.2023 hat die Kommission im Rahmen einer breit angelegten und umfassenden Reform der Zollunion ein Paket von Vorschlägen zusammen mit einer Mitteilung mit dem Titel "Zollreform: Ausbau der Zollunion" vorgelegt (vgl. UStB 2023, 299). Dieses Paket umfasst auch einen Vorschlag, der die Mehrwertsteuer betrifft, nämlich einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änd...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale und (ab 1.7.2028) verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11.5 Weitere Aspekte

Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG, § 13 Nr. 8 GrEStG (bis 30.6.2021: § 13 Nr. 7 GrEStG [1] ) Steuerschuldnerschaft In § 13 Nr. 8 GrEStG wird bestimmt, dass derjenige, der aufgrund des nach § 1 Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgangs die wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an der grundbesitzenden Gesellschaft innehat, Steuerschuldner ist. Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.12.1 Vor dem 6.12.2024 verwirklichte Ergänzungstatbestände

Kurzüberblick über Hintergrund und Inhalt der gleich lautenden Ländererlasse vom 16.10.2023 Mit seinen Urteilen v. 1.12.2021[2] und v. 14.12.2022[3] hat der BFH Stellung dazu genommen, ob und wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört und es ihr für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG zugerechnet wird. Die Verwaltung hat sich mit diesen Urtei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.3 Umfang der Gegenleistung bei Bauherren- und Erwerbermodellen

Vereinbarter Zustand maßgebend Maßgebend ist, in welchem Zustand das Erwerbsobjekt zum Gegenstand des Vertrags gemacht worden ist. Hat sich der Erwerber durch einheitliches Vertragswerk[1] zur Abnahme eines bebauten Grundstücks verpflichtet, umfasst die Gegenleistung neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden auch: Was gehört zur Gegenleistung? die Herstellungs- und Baunebenko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung des Arbeitgebers bei Erfüllung seiner An...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungspapier ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / e) Problemfeld unentgeltliche Wertabgabe

Wenn eine Sacheinlage als unentgeltliche Wertabgabe einzuordnen ist, können erhebliche umsatzsteuerliche Nachteile die Folge sein. Ist der Gegenstand der Sacheinlage ausreichend, um ein Teilvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG zu sein[23], ist der Vorgang dabei relativ unproblematisch. Da § 1 Abs. 1a UStG auch unentgeltliche Transaktionen erfasst, kommt es nicht zu einer Besteuer...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Verwendung durch Leistungsempfänger Umsatzsteuerfreie Leistungen Reverse-Charge-Verfahren 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Verwendung durch Leistungsempfänger Umsatzsteuerfreie Leistungen Reverse-Charge-Verfahrenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Prüfen, ob die Gebäudereinigung eine sonstige Leistung ist

Herr Huber ist ein selbstständiger Gebäudereiniger, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) beauftragt, für ihn das Bürogebäude seines Kunden bzw. das eigene Bürogebäude zu reinigen. Herr Huber erbringt selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen. Die Gebäudereinigungsleistung des Subunternehmers fällt unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG, sodass ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TG: Finanzamt muss nachhaltige Gebäudereinigungsarbeiten bestätigen

Der Leistungsempfänger sollte beim Finanzamt eine Bestätigung beantragen, in der ihm das Finanzamt bescheinigt, dass er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt (Bescheinigung nach dem Vordruckmuster USt 1 TG). Es ist nicht erforderlich, dass die erbrachte Gebäudereinigungsleistung wiederum zur Erbringung einer Gebäudereinigungsleistung verwendet wird. Legt der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 3 Wann der Leistungsempfänger bei der Gebäudereinigung die Umsatzsteuer schuldet

Ein inländischer Unternehmer, der Gebäude und Gebäudeteile im Inland reinigt, schuldet als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn ein anderer Unternehmer für ihn Gebäude und Gebäudeteile reinigt unabhängig davon, ob er die Leistung wiederum für eine von ihm erbrachte Gebäudereinigungsleistung verwendet.[1] Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5 Diese Leistungen sind als Gebäudereinigungsleistungen einzustufen

Der Wechsel der Steuerschuld findet nur statt, wenn Gebäude bzw. Gebäudeteile gereinigt werden. Zu den Gebäuden gehören Baulichkeiten, die auf Dauer fest mit dem Grundstück verbunden sind. Zu den Gebäudeteilen zählen insbesondere Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume. Nicht zu den Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören Baulichkeiten, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Antiq... / 5.1 Die Gegenstände müssen dem Finanzamt genannt werden

Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres an auch auf folgende Gegenstände anwendet: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bildung von und Zuwendungen an Vermögensmassen ausländischen Rechts (Satz 2)

Rz. 298 [Autor/Stand] Durch Errichtung insb. eines Trusts nach angelsächsischem Recht überträgt der "Settlor" (Erblasser/Schenker) einem "Trustee" Vermögen zu treuhänderischer Verwaltung mit der Maßgabe, es nach Beendigung der Verwaltung dem Treugeber (er kann, muss aber nicht der Settlor sein[2]) oder von diesem benannten Personen ("beneficiaries") herauszugeben.[3] Vor Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Besteuerung bei Leistungen an ausländische Mandanten

Rz. 27 Gelegentlich werden anwaltliche Leistungen auch an im Ausland ansässige Mandanten erbracht. Ob diese Leistung dem deutschen Steuerrecht unterliegt, richtet sich danach, wo die Leistung als solche erbracht wurde. Die Regeln zur Behandlung dieser Fälle enthält § 3a UStG. Dabei wird zum einen nach dem Leistungsempfänger und zum anderen nach der Unternehmereigenschaft unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beförderungsleistungen / 2.1 Grundsätzliche Regelungen bei Personenbeförderungen

Wichtig Beförderungsstrecke für Bestimmung des Leistungsorts maßgeblich Bei der Beförderung von Personen bestimmt sich der Ort der Leistung und damit auch die Steuerbarkeit des Umsatzes in Abhängigkeit von der jeweils zurückgelegten Beförderungsstrecke. Die Beförderung von Personen ist nach § 3b Abs. 1 UStG grds. dort ausgeführt, wo die Be­förderung bewirkt wird. Dies ist die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Rechnungen bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 13b Abs. 2 UStG (§ 14a Abs. 5 UStG)

Rz. 37 Die Vorschrift des § 14a Abs. 5 S. 1 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen mit der Angabe Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in den Fällen, in denen der Leistungsempfänger für Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 UStG der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG ist. Für Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 UStG gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Innergemeinschaftliche Leistungen mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 14a Abs. 1 UStG)

Rz. 15 Im UStG sind die Vorschriften über die Rechnungserteilung für solche Umsätze, bei denen die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger verlagert wird, an unterschiedlichen Stellen geregelt. Für Leistungen, die ein Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet im Inland (Deutschland) erbringt und für die der deutsche Leistungsempfänger die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i. S. d. § 25b UStG (§ 14a Abs. 7 UStG)

Rz. 48 Nach § 14a Abs. 7 S. 1 UStG muss in einer Rechnung über eine Lieferung des sog. mittleren Unternehmers – des ersten Abnehmers i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG – im Rahmen eines innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft i. S. d. § 25b 2 UStG auf das "Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers" hingewiesen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 Seit der Neufassung der Vorschrift mWv 1.1.2004 (Rz. 1) spricht die Überschrift von "zusätzlichen Pflichten zur Ausstellung einer Rechnung in besonderen Fällen" und macht damit deutlich, dass § 14a UStG einerseits auf den Rechnungsbegriff in § 14 UStG aufbaut und andererseits besonders zu beachtende Umstände in besonderen Fällen der Rechnungsausstellung enthält. Diese ...mehr