Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.3 Anwendungsbereich der Regelung; Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 142 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressvorgänge) fallen nicht unter die Regelung. Auch bei Lieferungen von Gegenständen der Anlage 4 im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes ist die Umkehrung der Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Leistungsbezüge für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 155 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.[1] Ausgenommen hiervon sind nach § 13b Abs. 5 S. 11 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher S. 10; Rz. 20a) Bauleistungen, die an den nichtunternehmerischen Bereich von juri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.1 Allgemeines

Rz. 133 Durch Gesetz v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.10.2014 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um edle und unedle Metalle, Selen und Cermets in verschiedenen Formen sowie bestimmte Erzeugnisse daraus. Die (zuletzt bis zum 31.12...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 1. Vorlageverfahren

Reihengeschäfte stellen mehrere aufeinander folgende Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne dar, bei denen der Gegenstand der Lieferung(en) unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Kette an den letzten Abnehmer geliefert wird (§ 3 Abs. 6a UStG, Art. 36a MwSt SystRL). Für sog. "innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte" mit grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU mit dre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 2. Anmerkung

Das Vorlageverfahren betrifft zwei interessante und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 In seiner ersten Fassung hatte § 22f UStG keine unmittelbaren unionsrechtlichen Vorgaben, die Regelung stellte einen Alleingang des nationalen deutschen Gesetzgebers zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung beim Online-Handel an Verbraucher dar, obwohl damals bereits die Einfügung einer Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen unionsrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Organschaft

Rz. 174 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht betrifft nach der aktuellen Gesetzesfassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Selbstständigkeit einer Kapitalgesellschaft ausschließlich unter umsatzsteuerlicher Betrachtungsweise. Soweit eine Kapitalgesellschaft in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatori...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.10 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil G des Hauptvordrucks [1] nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies ist der 31.7.2026 für die Veranlagung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.2 Ausgangsleistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

In der Zeile 70 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren). Achtung Zusammenfassung der Ausgangsleistungen In der Zeile 70 sind alle im Inland ausgeführten und steuerpflichtigen Umsätze des leistenden Unternehmers anzugeben, für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.2 Zurechnungsfortschreibung

Rz. 40 Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird gem. § 222 Abs. 2 BewG eine neue Feststellung getroffen (Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 41 Im Rahmen der Zurechnung ist festzustellen, wem bzw. welcher grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe (Zurech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechnungsangaben: Auch ande... / BMF-Schreiben

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wurden dazu Anpassungen vorgenommen. So dürfen zum Beispiel folgende englische Begriffe verwendet werden: "Self-billing" anstelle von "Gutschrift" "Reverse charge" anstelle von "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" "Margin scheme – Travel agents" für die "Sonderregelung für Reisebüros" "Margin scheme – Second-hand goods" für "Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechnungsangaben: Auch ande... / Hintergrund

Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie als ordnungsgemäß gelten und beispielsweise zum Vorsteuerabzug berechtigen. Diese Vorgaben stehen im Umsatzsteuergesetz. In Deutschland werden diese Angaben grundsätzlich auf Deutsch gemacht – etwa "Gutschrift", "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Sonderregelung für Reisebüros". Die Finanzverwal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht

Leitsatz Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis 31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt. Normenkette § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 1 KaffeeStG, § 26 KaffeeStV Sachverhalt Die Klägerin war Frachtführerin und transportierte im Auftrag des Versenders, der Firma E, im zollrechtlich freien Verkehr befindlichen Röstkaffee...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Änderung der Steuerschuldnerschaft (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

Rz. 344 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Steuerschuldnerschaft neu festzusetzen. Hierunter fallen insbesondere Veränderungen der bürgerlich-rechtlichen (Rz. 176) oder wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse (Rz. 184).mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.6 Anzeige- und Erklärungspflichten, Steuerschuldnerschaft

Rz. 24 Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind gemäß § 20 Abs. 2 ErbStG die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile und der überlebende Ehegatte für den gesamten Steuerbetrag Steuerschuldner. Das alleinige Verwaltungsrecht am Gesamtgut begründet die erweiterte Steuerschuldnerschaft des überlebenden Ehegatten. Der länger lebende Ehegatte haftet auch im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / ee) Rechtsnachfolge (§ 184 Abs. 1 Satz 4, § 182 Abs. 2 AO)

Rz. 465 [Autor/Stand] Der GrSt-Messbescheid wirkt aufgrund der Verweisung in § 184 Abs. 1 Satz 4 AO auf § 182 Abs. 2 AO auch gegenüber einem Rechtsnachfolger, auf den die wirtschaftliche Einheit nach dem Festsetzungszeitpunkt (§§ 8 ff. HGrStG) mit steuerlicher Wirkung übergeht. Damit entfaltet der GrSt-Messbescheid Bindungswirkung auch gegenüber einem Rechtsnachfolger (dingl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Alexander, Zollzuschlag im grünen Ausgang, DDZ 2007, F. 55; Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Allgayer/Sackreuther, Anm. zum Beschluss des BFH v. 12.12.2012 – VII R 44/22 – Zum Empfängerbegriff i.S.v. § 19 TabStG a.F., NZWiSt 2014, 235; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem "organisierten Schmug...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 337 [Autor/Stand] § 9 HGrStG ersetzt den § 17 GrStG (dazu Rz. 94) und regelt, unter welchen Voraussetzungen ein bestehender Steuermessbetrag neu festgesetzt wird. Dieser Vorgang wird als Neuveranlagung bezeichnet. Geregelt wird auch, zu welchem Zeitpunkt die Neuveranlagung erfolgt und welche Verhältnisse hierbei zugrunde zu legen sind. Eine Neuveranlagung erfolgt, wenn wä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.5 Die Erbschaftsteuer als Erwerbersteuer (Erbanfall- oder Bereicherungsteuer)

Rz. 25 Das geltende Erbanfallsteuersystem ist in Kontinentaleuropa weit verbreitet, während der angelsächsische Rechtsraum vom Nachlasssteuersystem geprägt ist (vgl. nur Geck in K/E, Einl., 17 ff.; M/W, Einl., 8 f. sowie Crezelius, Berliner Steuergespräche, 2006, 2). Dieser Ansatz wird – als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsgrundsatzes – zurzeit von niemandem in Frage gestell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Wertungswiderspruch zu § 20 – Ist § 28a ErbStG in Schenkungsfällen jemals anwendbar?

Rz. 132 Im Gesetzgebungsverfahren hat im Hinblick auf die Regelungen des § 28a ErbStG das mögliche Zusammenspiel mit § 20 ErbStG keine Rolle gespielt. Dies könnte fatale Folgen haben bis hin zu der Frage, ob bei einem lebzeitigen Erwerb, in dem entweder der Erwerber (Beschenkter) oder der Zuwender (Schenker) über weiteres "verfügbares" Vermögen verfügt, jemals die Verschonun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Grundtatbestand (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 170 [Autor/Stand] Die Steuergesetze bestimmen, wer Schuldner der Steuer ist (§ 43 Satz 1 AO). Für das Hessische Grundsteuergesetz ist Steuerschuldner nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HGrStG derjenige, dem der Steuergegenstand (Rz. 86) zuzurechnen ist. Die Steuerschuldnerschaft bei der Grundsteuer knüpft also an die Zurechnung des Steuergegenstands zu einem bestimmten Rechtssubjekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 336 [Autor/Stand] (1) Der Steuermessbetrag wird neu festgesetzt (Neuveranlagung), wenn 1. während des Hauptveranlagungszeitraumes nach § 8 Abs. 1 Satz 3 Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen eintreten, die sich auf die Höhe des Steuermessbetrages nach § 4 oder auf die Steuerschuldnerschaft nach § 3 auswirken oder 2. die letzte Veranlagung fehlerhaft ist; § 176 der ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Aufhebung der Stiftung

Rz. 3 Nach dem Urteil des BFH vom 25.11.1992 (BStBl II 1993, 238) ist Zuwendender die Stiftung und nicht der Stifter (mit Auswirkungen auf § 14 ErbStG und auf die Steuerschuldnerschaft des § 20 ErbStG). Umstritten ist die Behandlung der Satzungsänderung einer Stiftung (s. § 7 Rn. 653 nach Verwaltungsauffassung: Aufhebung). Wegen des Zusammenhangs mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG k...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 ErbStG ist im Wesentlichen mit der Vorgängernorm identisch (s. § 20 ErbStG a. F.). Allerdings findet das Lebenspartnerschaftsrecht erstmals im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz seinen Niederschlag (s. Eisele, NWB 2007, 4701). Dies hat konsequenterweise auch zur Folge, dass die eingetragenen Lebenspartner in die Regelungen über die Steuerschuldnerschaft aufgenom...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Zweck der Norm

Rz. 5 § 20 ErbStG regelt, wer bei unterschiedlichen Erwerbstatbeständen die Steuer schuldet bzw. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer haftet, d. h. in welcher Person eine Steuer- oder Haftungsschuld entstanden ist. Dies ist systematisch eher eine Frage der Steuerpflicht, die in Teil I des Gesetzes enthalten ist (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 1; Gottschalk in T/G/J/...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 166 [Autor/Stand] Der die Steuerschuldnerschaft regelnde § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 HGrStG ersetzt fast wortlautidentisch § 10 Abs. 1, 2 GrStG (i.d.F ab 2025). Inhaltliche Unterschiede bestehen zwischen der bundesgesetzlichen und der landesgesetzlichen Regelung nicht. Die damit in Landesrecht transformierte Bundesregelung zum Steuerschuldner schafft eine Erleichterung bei der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 1874 [Autor/Stand] Der Kauf bzw. Verkauf einer Kryptowährung stellt einen Tausch in bzw. von einer konventionellen Währung dar und ist somit als eine Dienstleistung und eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG einzuordnen.[2] Rz. 1875 [Autor/Stand] Der EuGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (Hedqvist)[4] entschieden, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zuwendungsbeteiligte

Rz. 46 Zuwendender und Zuwendungsempfänger kann jede natürliche oder juristische Person (auch Körperschaften öffentlichen Rechts; s. BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57 und s. § 1 Rn. 11) sein. Bei Personengesellschaften findet ein Durchgriff auf die Gesellschafter statt, so dass diese anteilig Zuwendende bzw. Zuwendungsempfänger sind (BFH vom 15.07.1998, BStBl II 1998, 630;...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Während § 1 ErbStG sachliche Steuervorgänge und damit das Steuerobjekt definiert, regelt § 2 ErbStG grundsätzlich das Steuersubjekt. Dabei bestimmt § 2 ErbStG jedoch nicht bestimmte Personen generell als steuerpflichtig, sondern stellt auf Vorgänge zwischen bestimmten beteiligten Personen ab. Die Regelung ist somit ebenfalls steuerobjektbezogen. Für die Besteuerung gib...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definitionen Schuldner, Haftung, Gesamtschuldner

Rz. 2 Allgemein ist ein Schuldner jemand, der einem anderen eine Leistung schuldet, insbesondere Geld (Wahrig, Dt. Wörterbuch, 1994 "Schuldner"). Im Zivilrecht ist u. a. in § 241 Abs. 1 BGB statuiert, dass der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Allerdings werden hier lediglich Verhaltenspflichten benannt (s. Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tabaksteuer

Rz. 1548 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zur Tabaksteuerhinterziehung (auch zur Abgrenzung Versuch/Vollendung[2]) sind in Rz. 317, 362, 420, 552 und 718 ff. dargestellt[3]. Dabei ist zu beachten, dass das TabStG durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuern vom 15.7.2009[4], mit welchem die Richtlinie 2008/118/EG (sog. Systemrichtlinie) in nationales Recht umge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Steuerschuldner (Absatz 1)

Rz. 7 Steuerschuldner ist der Erwerber. Anhand dieser Konzeption wird deutlich, dass im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht der Nachlass als solcher oder die Schenkung an sich der Besteuerung unterworfen wird, sondern vielmehr der einzelne Erwerb des Vermögens. Steuerschuldner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Bei Gesamthandgemeinsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Nachlasshaftung (Absatz 3)

Rz. 27 Grds. haftet jeder Miterbe nur für seine eigene Erbschaftsteuer, d. h. die Miterben haften grds. nicht für die jeweilige Erbschaftsteuer der anderen Miterben. Sie sind untereinander keine Gesamtschuldner. Daher wird durch § 20 Abs. 3 ErbStG eine besondere Sachhaftung des – noch ungeteilten – Nachlasses begründet. Der Nachlass darf nur so lange für die Haftung der Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Transitschmuggel

Rz. 1539 [Autor/Stand] Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland zum Durchschmuggeln von einfuhrabgabepflichtigen Waren wie Alkohol oder Zigaretten aus einem anderen EU-Staat in ein Drittland genutzt[2]. Nur wenn die durchgeschmuggelten Waren in den freien Verkehr gelangen, könnten deutsche Steuerinteressen verletzt sein. Das ist aber bereits dann der Fal...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1.3 Der exemplarische Anwendungsfall

Rz. 443 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Gründungsstadium einer Stiftung. Praxis-Beispiel Das Firmenimperium (Steuerwert: 15 Mio. EUR) des M soll nicht sang- und klanglos untergehen. Geplant ist eine inländische Stiftung, deren Erträge – wenn möglich – je zur Hälfte N1 und N2, seinen beiden Neffen sowie zur anderen Hälfte den Freunden F1–F10 zukommen. N1 und N2 sind in...mehr