Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldnerschaft

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Materiell-rechtliche Entwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift orientiert sich als "alter" § 13 Abs. 2 UStG seit Inkrafttreten des UStG 1980 an den Bestimmungen der 6. EG-RL/MwStSystRL (hierzu ausführlich vgl. § 13 Rz. 11 f.). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das UStÄndG 1997 (BGBl I 1996, 1851) hat den damaligen § 13 Abs. 2 UStG um eine neue Nr. 5 ergänzt um klarzustellen, dass bei einem i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Lieferung von Schrott und Altmetall (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle; vgl. hierzu Abschn. 13b.4 Abs. 1 UStAE) m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Verpflichteter Personenkreis (§ 13b Abs. 5 UStG)

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 5 UStG bestimmt, wer als Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift beschränkt sich danach auf Leistungsempfänger, die für USt-Zwecke bereits erfasst sind bzw. denen eine solche Erfassung zur Sicherstellung des USt-Aufkommens zugemutet werden kann. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach irischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Irland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Irland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Irland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Alle sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG) eines im Ausland ansässigen Unternehmers können, wenn deren Ort im Inland belegen ist, den Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auslösen. Bis zum 30.06.2010 fielen diese sonstigen Leistungen ohne Rücksicht auf ihre Art unter § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG in der bis zu diesem Zeitpunkt geltend...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach estnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Estland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Estland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Estland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 01.01.2002 hat das StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794) den § 13 UStG formal entzerrt, und zwar wie folgt: Die Regelungen zur Entstehung der Steuer regelt auch weiterhin § 13 UStG. Ein neuer § 13a UStG nimmt die allgemeinen Vorschriften zum Steuerschuldner auf. Die neue Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfän...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankomm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach schwedischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Schweden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Schweden steuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Lieferung von Erdgas und Elektrizität sowie von Wärme und Kälte über Wärme- oder Kältenetze (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 01.01.2005 wurde durch das EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) § 3g UStG neu in das UStG eingefügt. Durch § 3g UStG wird der Lieferort bei der Lieferung von Gas über Erdgasnetze oder von Elektrizität neu festgelegt. M. W. z. 01.01.2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Gas oder Elektrizität u...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Steuerschuldner für den letzten Umsatz eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall eines i. g. Dreiecksgeschäfts wird gem. § 25b Abs. 2 UStG die Steuer für die (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von dem letzten Abnehmer geschuldet (Hinweis auf die Ausführungen vgl. § 25b Rz. 32 ff.). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Tragen kommt die Regelung, wenn der letzte Abnehmer eine deutsche US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen an andere Unternehmer unterliegen im Grundsatz gem. § 3a Abs. 2 UStG dort der Umsatzsteuer, von wo aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Liegt der Leistungsort danach in einem anderen EU-Land, als der leistende Unternehmer ansässig ist, geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Besonderheiten beim Entgelt von dritter Seite

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu treffen in Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll es möglich werden festzulegen, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Rz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht u...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In dieser Form gilt § 13a UStG grundsätzlich mit Wirkung ab 01.01.2002; bis dahin wurde die Steuerschuldnerschaft von § 13 UStG mitgeregelt (vgl. Rz. 3). Zu den zeitlich später eingeführten Ergänzungen vgl. Rz. 4 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 07.10.2003 die RL 2003/92/EG (ABl EG vom 11.10.2003, L 260/2003, 8 zur Änderung der RL 77/388/EWG) hinsichtlich der Vorschriften über den Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität erlassen (Birgel, UVR 2005, 172). Die RL basiert auf folgenden Erwägungen: Angesichts der zunehmenden Liberalisierung der Ele...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerzahler, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften. Steuerschuldner ist auch eine Person, die ihre Registrierungspfli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Norwegen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). Mi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt, beim Eigenverbrauch jener Unternehmer, der ihn tätigt. Beim Tatbestand des i. g. Erwerbs ist Steuerschuldner der Abnehmer der Lieferung. Die Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr richtet sich nach den zollrechtlichen Vorschriften, wonach grun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Lie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.7 Anwendung der B2B-Regel auch bei "Mischbezügen"

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf die Durchführungsbestimmungen in Art. 19 MwStVO Rz. 14 des Einführungsschreibens zum Mehrwertsteuerpaket (BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2010, 1005) lautete ursprünglich (s. o.): "(8) Voraussetzung für die Anwendung der Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass die Leistung für den unternehmerischen Bereich des Leistungsemp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13a UStG wurde zum 01.01.2002 neu in das UStG eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Frage der Steuerschuldnerschaft von § 13 UStG mitgeregelt (§ 13 Abs. 2 UStG a. F., vgl. § 13 Rz. 11 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 13a Abs. 2 UStG bestimmt sich die Steuerschuldnerschaft nach § 21 Abs. 2 UStG (hierzu ausführlich vgl. § 21 Rz. 28 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Luxemburg wird die Einfuhrumsatzsteuer von mehrwertsteuerlich registrierten Personen (einschließlich in Luxemburg registrierten Ausländern) nicht durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner luxemburgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab (Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Sofortige elektronische Daten- und Informationsübermittlung ("Suministro Inmediato de Información" = "SII")

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.07.2017 hat die spanische Finanzverwaltung ein neues Reportingsystem eingeführt. Danach müssen Steuerpflichtige, die monatlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, die zu einer Mehrwertsteuergruppe gehören oder die für das monatliche Vorsteuerauszahlungsverfahren (vgl. 11.2) registriert sind, ihre Umsatzsteuerbücher elektronisc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Rechnungsausstellung (§§ 14ff. dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, über jeden Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen an natürliche und juristische Personen eine Rechnung auszustellen. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nicht-steuerpflichtigen juristischen Person ausstellt, muss folgende Anga...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 68 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuwe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher: entgeltliche steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG), den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Sachverhalte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1b ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Estland steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen Umsätze und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Bei Einzelhandelsumsätzen und allen Umsätzen an Nichtunternehmer mit Ausnahme des i. g. Ve...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Landwirte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen, sind von den normalen umsatzsteuerlichen Vorschriften mit Ausnahme derjenigen für den i. g. Warenverkehr sowie der Anwendung des Reverse-charge-Verfahrens bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers befreit. Unter anderem darf der Umsatz 250.000 EUR nicht überschreiten. Weiter darf de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Fälle des § 18 Abs. 4c UStG i. V. m. § 3a Abs. 5 UStG

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Macht ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer von § 18 Abs. 4c UStG Gebrauch, so bestimmt § 16 Abs. 1a UStG das Kalendervierteljahr zum Besteuerungszeitraum. Bei der Berechnung der Steuer ist in diesem Fall von der Summe der Umsätze nach § 3a Abs. 5 UStG auszugehen, die im Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind, soweit für sie in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu ber...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach zyprischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Zypern unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Zypern steuerbare Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lieferungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG waren bereits im UStG 1980 enthalten. Durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz (2. HStruktG vom 22.12.1981, BGBl I 1981, 1523) wurde § 9 UStG um einen Satz 2 ergänzt, der die Option bei Vermietungsumsätzen ausschloss, sofern diese auf der Endstufe zu Wohnzwecken dienten oder zu dienen bestimmt waren. Das Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Luxemburg das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 43 Stand: 6. A. – ET:...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt. Vielmehr erfolgt vorrangig eine Verrechnung mit anderen Steuerschulden. Liegen solche nicht vor, wird der Übergang auf die nächste Meldeperiode vorgetragen. Bis zum 31.12.2020 galt das folgende Erstattungsverfahren: Wenn am Jahr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.2 Pflichten der beteiligten Parteien

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss prüfen und nachweisen können, dass die Voraussetzungen für das inländische Reverse-Charge-Verfahren erfüllt sind. Insbesondere muss er prüfen, ob der Empfänger ein Endkunde ist. Er muss in seiner Rechnung auf das Revere-Charge-Verfahren hinweisen und darf keine britische Umsatzsteuer ausweisen. Er...mehr