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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.1 Allgemeines

Robert C. Prätzler
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Rz. 49

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 68 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Bei Umsatzsteuer aus der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers muss das entsprechende Anmeldeprotokoll vorliegen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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