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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Robert C. Prätzler
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Rz. 35

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach dem lettischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Lettland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Lettland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 36

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Lettland hat eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Umsätze gilt:

  • bestimmte Lieferungen von Holz und damit verbundene Dienstleistungen (vgl. Art. 141 Mehrwertsteuergesetz),
  • bestimmte Bauleistungen (vgl. Art. 142 Mehrwertsteuergesetz), galt seit dem 01.01.2018 zusätzlich für Lieferungen von Baumaterialien, am 31.12.2019 außer Kraft getreten,
  • bestimmte Umsätze mit Metallschrott (vgl. Art. 143 Mehrwertsteuergesetz),
  • Lieferungen von Mobiltelefonen, Tablet-Computern, Laptops, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen (vgl. Art. 143.1 Mehrwertsteuergesetz),
  • bestimmte Umsätze mit Saaten, Getreiden usw. (vgl. Art. 143.2 Mehrwertsteuergesetz),
  • bestimmte Umsätze mit Metallen (vgl. Art. 143.3 Mehrwertsteuergesetz),
  • Lieferungen von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten seit dem 01.01.2018, am 31.12.2019 außer Kraft getreten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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