Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Robert C. Prätzler
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 83

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Straf- und Bußgeldvorschriften in Italien wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 umfassend neu gestaltet. Seitdem gelten die folgenden Vorschriften:

  • Verspätete Umsatzsteuerregistrierung

    Es gilt grundsätzlich ein Strafzuschlag von 500 bis 2.000 EUR.

  • Verspätete Umsatzsteuerjahreserklärung

    Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung verspätet abgegeben, kann ein Strafzuschlag zwischen 60 % und 120 % der Umsatzsteuerschuld festgesetzt werden, mindestens jedoch 200 EUR.

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlungen

    Für verspätete Umsatzsteuerzahlungen gilt grundsätzlich ein Strafzuschlag von 30 % des zu spät entrichteten Umsatzsteuerbetrags.

    Zusätzlich werden Zinsen mit einem jährlichen Satz von 5 % (seit 01.01.2023) bei freiwilliger Berichtigung und 3,5 % bei nachträglicher Feststellung durch eine steuerliche Betriebsprüfung erhoben.

  • Fehlerhafte Umsatzsteuerjahreserklärung

    Bei einer fehlerhaften Umsatzsteuerjahreserklärung können Strafen zwischen 120 % und 240 % des zu niedrig angemeldeten Ausgangsumsatzsteuerbetrags bzw. des zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerbetrags, mindestens aber 250 EUR erhoben werden.

  • Fehler im oder Nichtabgabe des Esterometro

    Die Strafe beträgt 2 EUR pro Rechnung, maximal aber 1.000 EUR.

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

    Gegen einen Steuerpflichtigen, der die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht angewendet hat, aber voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann ein Strafzuschlag zwischen 500 EUR und 20.000 EUR festgesetzt werden.

    Bei besonders schweren Verstößen kann zusätzlich eine Strafe festgesetzt werden, die zwischen 5 % und 10 % der Bemessungsgrundlage liegt, mindestens aber 1.000 EUR beträgt.

    Gegen Steuerpflichtige, die nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind zusätzlich die Strafen für unberechtigte Umsatzsteuer (90 %) bzw. für fehlerhafte Jahreserklärungen (90 % bis 180 %) möglich.

    Weiterhin können bei entsprechenden Verstößen gegen den Lieferanten und den Abnehmern Strafen zwischen 250 EUR und 10.000 EUR erhoben werden.

  • Verjährungsvorschriften

    Nach einer Reform im Jahr 2016 gilt grundsätzlich für die Umsatzsteuer in Italien eine Festsetzungsfrist von fünf Jahren. Die Frist beginnt mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu laufen. Bei Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung beträgt die Frist bis zu sieben Jahre. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung können die Fristen verdoppelt werden.

 

Rz. 84

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung zu Unrecht ausweist, schuldet diese Umsatzsteuer bis zu einer wirksamen Korrektur.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Jahreswechsel 2024/2025 (Aktualisierung): Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
USt2025
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Jahreswechsel 2024/2025 bringt viele praxisrelevante Änderungen im Umsatzsteuerrecht, nicht zuletzt die E-Rechnung und die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2024 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2025.


BFH: Reemtsma-Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung
Münzen Geld Geldpolitik Euroraum Europa-Flagge
Bild: AdobeStock

Ein Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung kann nur dann gegenüber der Finanzverwaltung geltend gemacht werden, wenn eine Steuer in einer Rechnung für eine Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde.


Steuererklärung: Abgabefrist für die Steuererklärung
Paragraf (modern)
Bild: Haufe Online Redaktion

Für die einen ist es eine lästige Pflicht da eine Nachzahlung ansteht, für die anderen ein freudiges Ereignis, da eine Erstattung winkt – die Einkommensteuererklärung. Während der Corona-Zeit und auch für die Jahre danach haben sich die Abgabefristen verändert – jetzt geht der Weg wieder zurück Richtung der alten Abgabefristen. Die nachfolgende News gibt einen Überblick hinsichtlich der vergangenen und aktuellen Abgabefristen.


Haufe Shop: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierungen
Bild: Haufe Shop

Der Praxisleitfaden behandelt grunderwerbsteuerrechtliche Probleme sowohl beim klassischen Share-Deal (Anteilsverkauf) als auch bei einer Umwandlung oder Unternehmensumstrukturierung. Der systematische Aufbau des Buchs, viele Fallbeispiele und Grafiken ermöglichen eine schnelle Einarbeitung in die komplexen Regelungen. So vermeiden Sie im Tagesgeschäft grunderwerbsteuerliche Nachteile und erkennen vorhandene Gestaltungsspielräume!


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren