Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.mehr
Wollen Vermieter einer Ferienwohnung entstandene Verluste steuerlich geltend machen, muss bei ihnen eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Maßgeblich als Nachweis dafür sind die individuellen Vermietungszeiten im Vergleich zur Auslastung vor Ort.mehr
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Das Top-Thema gibt Tipps für gewerbliche eBay-Mitglieder bei einer Betriebsprüfung und was man tun kann, wenn ein privates eBay Mitglied als gewerblicher Händler entlarvt wurde. Es werden Begriffe wie Kleinunternehmerregelung, Differenzbesteuerung und die Gebührenrechnung von eBay näher erläutert.mehr
Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose kommt in Betracht, wenn der Landwirt die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat. Das gilt betriebsübergreifend auch dann, wenn der Betrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird.mehr
Bei einer Sportanlage, die sich über mehrere Jahre im Aufbau befindet, kann der Zeitraum, in dem Anlaufverluste zu berücksichtigen sind, durchaus 10 Jahre betragen, sofern in diesem Zeitraum bereits Maßnahmen zur Verminderung der Verluste vorgenommen worden sind.mehr
Erzielt ein mit Einkünfteerzielungsabsicht tätiger Sporttrainer steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags, kann er seine Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.mehr
Das FG Münster musste entscheiden, wann eine Änderung von Steuerbescheiden wegen Liebhaberei noch möglich ist.mehr
Wird der Betrieb weder umstrukturiert noch aufgegeben, kommt es zum Strukturwandel und damit zur Liebhaberei.mehr
Ein Steuerpflichtiger, der durch den Erwerb eines Waldgrundstücks von knapp 5 ha einen Forstbetrieb begründet und diesen durch Hinzuerwerbe auf ca. 7,5 ha erweitert, kann sich regelmäßig auch dann nicht auf Liebhaberei berufen, wenn er ansonsten keine Land- und Forstwirtschaft betreibt.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein kann.mehr
Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn hieraus ist steuerpflichtig, soweit er auf die einkommensteuerlich relevante Phase des Betriebs entfällt; er entspricht der Höhe nach den auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei gesondert festgestellten stillen Reserven. mehr
Berichtet ein Steuerpflichtiger in einem Buch über die von ihm durchgeführten Wanderungen, können die Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schriftstellerischen Tätigkeit sein.mehr
Bei Verlust bringenden Nebenerwerbstätigkeiten fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn sie u. a ohne schlüssiges Betriebskonzept ausgeübt werden und hohe Ausbildungskosten erfordern und somit von Anfang an nicht geeignet sind, Gewinne zu erwirtschaften.mehr
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 8.5.2014 (6 K 1486/11) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein verlustbringender Friseursalon als Liebhabereibetrieb einzustufen ist.mehr
Mit einer Photovoltaikanlage auf einem Hallendach lukrative Einnahmen erzielen und gleichzeitig Gebäudekosten und Mietverluste gegenrechnen, klingt nach einem schönen Steuersparmodell. Aber nicht immer spielt der Bundesfinanzhof dabei mit.mehr
Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem privat genutzten Gebäude können anteilige Gebäudekosten nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus dem Betrieb der Anlage berücksichtigt werden.mehr
Betreibt eine wohlhabende Geschäftsfrau eine verlustbringende Reitanlage und kommen ihr die erzielten Verluste steuerlich gelegen, handelt sie nach Auffassung des Sächsischen FG um eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht.mehr
Das Niedersächsische FG hat einer Klage wegen steuerlicher Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung stattgegeben und dabei - entgegen der Rechtsprechung des BFH - die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.mehr