In einem Video informieren wir über die möglichen steuerlichen Folgen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 für GbR's und ihre Gesellschafter.mehr
Auch im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass niemand „Richter in eigener Sache“ sein darf. Ein Gesellschafter ist danach vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, sein Verhalten zu missbilligen.mehr
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Ein zum Zweck der Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen geschlossener Nachunternehmervertrag ändert nichts an der Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeit von Arbeitern im Baugewerbe.mehr
Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführen.mehr
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Obwohl die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber als grundsätzlich "freiwillig" konzipiert ist, wird für den Großteil der im Rechtsverkehr erscheinenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts die Eintragung alles andere als freiwillig sein. Gesellschaften können und sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten.mehr
Der an eine GbR übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR ..." ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter der aus Sicht der Behörde bestehenden Gesellschaft ergeben. So entschied das Schleswig-Holsteinische FG.mehr
Die Abgrenzung von GbR und OHG ist entscheidend für die Reichweite von Wettbewerbsverboten und den Weg zum Ausschluss von Gesellschaftern. Ob ein Handelsgewerbe und damit eine OHG vorliegt, ist im Wege einer Gesamtschau der den Betrieb kennzeichnenden Umstände zu beurteilen. Ein wesentlicher Anhaltspunkt ist der Jahresumsatz: Ab 250.000 EUR ist in der Regel von einer OHG auszugehen.mehr
Wird eine GbR zur Übertragung eines Grundstücks verurteilt, müssen zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt im Urteil alle im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter genannt sein.mehr
Die Verjährung des Abfindungsanspruchs beginnt in der Regel nicht vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschlusses aus wichtigem Grund.mehr
Nachfolgend wird ein Überblick über die Änderungen im Bereich des Rechts der Personengesellschaft durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften gegeben.mehr
Das FG Münster stellt klar, dass bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden kann.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass ein von der Vermögensbeteiligung abweichender Gewinnverteilungsschlüssel bei einer GbR die Verteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht unbedingt beeinflussen muss.mehr
Das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts macht weitere Fortschritte. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen für alle Formen der Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.mehr
Verhindert eine GbR, dass eine Gesellschaftsverbindlichkeit erlischt, indem sie die Abtretung an einen Treuhänder veranlasst, können Gesellschafter gegen ihre Inanspruchnahme durch den Treuhänder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erheben. mehr
Eine Außen-GbR kann im Zuge der Liquidation, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern. Das gilt nicht nur für Publikumsgesellschaften, sondern auch in einer personalistischen GbR.mehr
Das Doppelvertretungsverbot des § 181 BGB steht der Annahme einer Beherrschungsidentität von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Besitz-GbR und Betriebs-GmbH nicht entgegen, wenn die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen die Umgehung dieses Verbots durch Übertragung der Vertretung auf eine andere Person ermöglichen.mehr
Die Nachhaftung eines GbR-Gesellschafters kann auch gelten, wenn der konkrete Haftungsbetrag erst durch einen Beschluss festgesetzt wird, der nach Ausscheiden des Gesellschafters aus der GbR gefasst wurde.mehr
Stirbt bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einer der beiden Gesellschafter und ist für diesen Fall vereinbart, dass dem überlebenden Gesellschafter der Anteil des verstorbenen Gesellschafters unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs der Erben anwachsen soll, kann eine solche Vereinbarung eine Schenkung darstellen, die den Pflichtteilsanspruch der Erben erhöht.mehr
Das FG Münster hat zur Klagebefugnis eines GbR-Gesellschafters gegen einen Umsatzsteuerbescheid Stellung bezogen.mehr
Das FG Münster entschied in einem Fall, ob eine Gesellschafterin vom Finanzamt zurecht für Umsatzsteuerschulden einer GbR in Anspruch genommen wurde.mehr
Zur Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters reicht die Vorlage des privatschriftlichen Gesellschaftsvertrags – neben den Nachweisen zur Erbfolge – aus. Dies ist möglich in der Form der Bewilligungsberichtigung (§ 19 GBO) oder des Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 Abs. 1 GBO).mehr
Das Top-Thema gibt Tipps für gewerbliche eBay-Mitglieder bei einer Betriebsprüfung und was man tun kann, wenn ein privates eBay Mitglied als gewerblicher Händler entlarvt wurde. Es werden Begriffe wie Kleinunternehmerregelung, Differenzbesteuerung und die Gebührenrechnung von eBay näher erläutert.mehr
Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung ausgelösten Aufgabegewinns setzt die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit voraus. Daran fehlt es, wenn der im Rahmen der Realteilung einer Sozietät einem Sozius zugewiesene Mandantenstamm auf eine GbR übertragen wird und der daran beteiligte Sozius in einem zweiten Schritt gegen Abfindung aus dieser GbR ausscheidet.mehr
Eine Klage auf Feststellung der Gewinnverteilung nach Auflösung einer GbR ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs (Auseinandersetzung und Schlussabrechnung) nicht vorliegen.mehr
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten.mehr
Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk in ihrer Wohnanlage, kann sie auch ohne Gründung einer GbR gewerblich tätig sein. Mit den aus dem Betrieb erzielten Einkünften unterliegt sie der Gewerbesteuer.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zu der Jahresabschlusspflicht einer GbR.mehr
Die Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, ist regelmäßig als Sondervergütung zu qualifizieren, wenn sie gewinnunabhängig ausgestaltet ist und aufwandswirksam monatlich verbucht wird.mehr
Der BGH verfestigt in einer jüngeren Entscheidung das von der Rechtsprechung geschaffene Institut der Notgeschäftsführung in der GbR. Weder die Herleitung dieses Instituts noch der vom BGH attestierte Bedarf überzeugen jedoch. Deswegen sollte sich kein GbR-Gesellschafter darauf verlassen, Auslagen für eine Notgeschäftsführungsmaßnahme von seinen Sozien erstattet zu erhalten. Der sichere Weg bei eiligen Notmaßnahmen ist, die Mitgesellschafter gerichtlich zur Mitwirkung an der erforderlichen Maßnahme anzuhalten, oft auch im Wege des Eilrechtsschutzes.mehr
Bei einer Übertragung zum Jahreswechsel ("im Schnittpunkt der Jahre") – d.h. mit Ablauf des 31.12. bzw. mit Wirkung vom 1.1. – entsteht die Frage, ob der Veräußerungsvorgang dem alten oder neuen Jahr zuzurechnen ist.mehr
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.mehr
Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen.mehr
Eine GbR, unter deren Gesellschaftern sich zumindest eine juristische Person befindet, wird per se als Unternehmer betrachtet und kann sich nicht auf die Verbrauchereigenschaft ihrer weiteren Gesellschafter berufen.mehr
Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn hieraus ist steuerpflichtig, soweit er auf die einkommensteuerlich relevante Phase des Betriebs entfällt; er entspricht der Höhe nach den auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei gesondert festgestellten stillen Reserven. mehr
Wer persönlich haftender Gesellschafter i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, bestimmt sich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen.mehr
Vorlage an den Großen Senat, ob einer grundstücksverwaltenden, nur kraft Rechtsform gewerblich tätigen Gesellschaft die erweiterte Kürzung auch dann nicht zusteht, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.mehr
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Gesellschafterin einer GmbH sein. Nach Auffassung des OLG Hamm müssen in die Gesellschafterliste der GmbH neben der GbR selbst auch deren Gesellschafter eingetragen werden. Änderungen im Gesellschafterbestand der GbR müssen dann als Reflex immer auch in der Gesellschafterliste der GmbH nachvollzogen werden.mehr
Scheidet ein Gesellschafter einer GbR aus, die unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, richtet sich sein Ausgleichanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB allein gegen die Gesellschaft. Weitere Ausgleichsansprüche unter den Gesellschaftern bestehen nicht. Solche Ansprüche kommen regelmäßig nur im Falle der tatsächlichen Auseinandersetzung nach Auflösung der Gesellschaft in Betracht. mehr
Die ESt-Schulden, die aus der Verwaltung eines zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteils entstehen, der nach Insolvenzeröffnung fortgeführt oder durch den Insolvenzverwalter neu begründet und nicht freigegeben wurde, stellen Masseverbindlichkeiten dar.mehr
Personengesellschaften sind nach HGB bzw. AO verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art es sich handelt, welche wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden. Auch die Größe der Gesellschaft hat Bedeutung für die Art und den Umfang der Rechnungslegung. Die letzten größeren Änderungen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung haben sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRUG) ergeben.mehr
Auch wenn ein Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn der Gesamthandsbilanz abgezogen worden ist, kann eine Investition im Sonderbetriebsvermögen erfolgen.mehr
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.mehr
Bei Vergütung nach dem eigenen Umsatz und Ausschluss von den stillen Reserven liegt eine Mitunternehmerstellung nur bei besonders ausgeprägter Mitunternehmerinitiative vor.mehr
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist grundbuchfähig. Nimmt eine solche Gesellschaft eine GmbH als neue Gesellschafterin auf, um in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu wechseln, so hat dieser identitätswahrende Formwechsel nur eine Berichtigung des Grundbuchs zur Folge. Die Aufnahme der GmbH als Gesellschafterin muss grundbuchrechtlich nicht separat nachvollzogen werden.mehr
Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft kann ein Gesellschafter den anderen durch einseitige Erklärung ausschließen, wenn der Gesellschaftsvertrag die Fortsetzung der Gesellschaft vorsieht und dem Kündigenden die weitere Zusammenarbeit mit seinem Mitgesellschafter unzumutbar ist. Haben beide Seiten Pflichtverletzungen begangen, ist die „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ maßgeblich.mehr
Wenn sich Steuerberater in der neu geschaffenen Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) organisieren, sollten sie ihre Mandanten über die gesellschaftsrechtlichen Änderungen nicht einfach nur informieren, sondern unbedingt deren ausdrückliche Zustimmung zur Geltung der neuen Haftungsregelungen in allen bestehenden Mandaten einholen.mehr
Bei einer GbR liegt keine gewerbliche Prägung vor, wenn lediglich die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist und die Haftung der übrigen Gesellschafter durch individualvertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen ist.mehr
Eine Zahlungsverjährung bei der Steuerschuld hat keine Auswirkungen auf den Bestand der Haftungsschuld. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (6 K 1458/09, Urteil v. 26.9.2013).mehr
Insbesondere Steuerbüros müssen sich häufig mit den Besonderheiten der Versicherungspflicht von Handwerkern befassen. Die üblichen Spielregeln gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Handwerkern nämlich nicht.mehr
Der Eintritt der Zahlungsverjährung für die Steuerschuld nach Ergehen eines Haftungsbescheids bewirkt - trotz der grundsätzlich bestehenden Akzessorietät der Haftungsschuld - nicht das Erlöschen der Haftungsschuld. Nach Ergehen des Haftungsbescheids tritt der geltend gemachte Haftungsanspruch selbstständig neben den Steueranspruch.mehr