In einem Video informieren wir über die möglichen steuerlichen Folgen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 für GbR's und ihre Gesellschafter.

Mit dem Inkrafttreten des MoPeG wird ein neues Gesellschaftsregister für GbR ́s geschaffen. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll GbR ́s und ihre Gesellschafter erfassen. Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig.

Bisher ist die GbR und ihre Gesellschafter (anders als z. B. die KG, OHG oder PartG) in keinem Register eingetragen. Damit ist es für die Teilnehmer des Rechtsverkehrs oft schwer herauszufinden, wer Gesellschafter der GbR ist und damit für deren Verbindlichkeiten haftet. Durch das Gesellschaftsregister soll die Publizität der GbR (bei einem entsprechenden Willen ihrer Gesellschafter) erhöht werden, um ihre Teilnahme am Rechtsverkehr sicherer auszugestalten.

Im Wesentlichen ändert sich zum 1.1.2024:

1. Die GbR wird als rechtsfähige Außengesellschaft anerkannt
2. Optionale Registrierung der GbR
3. Novellierung des Beschlussmängelrechts bei Personenhandelsgesellschaften
4. Öffnung der Personenhandelsgesellschaft für Freifberufler

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