GbR

Vertrag_2 Gliederpuppen geben sich die Hand
Vertrag_2 Gliederpuppen geben sich die Hand
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ausschließung eines Gesellschafters bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft

Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft kann ein Gesellschafter den anderen durch einseitige Erklärung ausschließen, wenn der Gesellschaftsvertrag die Fortsetzung der Gesellschaft vorsieht und dem Kündigenden die weitere Zusammenarbeit mit seinem Mitgesellschafter unzumutbar ist. Haben beide Seiten Pflichtverletzungen begangen, ist die „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ maßgeblich.