Abweichende Gewinnverteilung bei einer GbR
Beteiligung an einer GbR
Vor dem FG Münster klagte eine GbR, die im Jahr 1993 durch die im Jahr 2012 verstorbene Erblasserin und ihre beiden Kinder gegründet worden war. Die Erblasserin brachte verschiedene Vermögenswerte in die GbR ein.
Die Beteiligungen waren wie folgt:
- Am Vermögen waren die Erblasserin zu 5 % und die beiden Kinder zu je 47,5 % beteiligt.
- Am Gewinn und Verlust waren die Erblasserin zu 90 % und die beiden Kinder zu jeweils 5 % beteiligt.
Abweichende Gewinnverteilung
Die abweichende Gewinnverteilung sollte, nach den vertraglichen Vereinbarungen, mit Beendigung der Geschäftsführerstellung der Erblasserin enden.Das Finanzamt stufte den Vorgang 1993 als Schenkung von jeweils 47,5 % der GbR-Beteiligung seitens der Erblasserin an ihre Kinder ein. Die abweichende Gewinnbeteiligung behandelte das Finanzamt als nießbrauchsähnliches Nutzungsrecht und gewährte hierfür eine Stundung nach § 25 Abs. 1 ErbStG a.F.
Im Jahr 2012 verstarb die Erblasserin. Das Finanzamt stellte zum Zwecke der Erbschaftsteuer den Wert des auf die Kinder entfallenden Anteils am Betriebsvermögen der GbR nach § 97 BewG unter Berücksichtigung des Gewinnverteilungsschlüssels in Höhe von 90 % fest.
Strittig war nun, ob dies zu einer Doppelbesteuerung führt, da bereits ein Anteil von 95 % des Betriebsvermögens im Jahr 1993 der Schenkungsteuer unterworfen wurde. Das FG Münster entschied zugunsten der Klägerin. Das FG sah in der Regelung im Gesellschaftsvertrag keine nießbrauchsähnliche Gestaltung, sondern einen von den Beteiligungsverhältnissen abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel. Die abweichende Gewinnverteilung sei jedoch mit dem Tod der Erblasserin erloschen. Daher könne sie nicht mehr für die Verteilung herangezogen werden.
FG Münster, Urteil v. 17.2.2021, 3 K 3911/18 F, veröffentlicht mit Mai-Newsletter des FG Münsters
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
281
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
270
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
189
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
146
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
113
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
102
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
98
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
76
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
72
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
72
-
Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
28.08.2026
-
Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
28.08.2026
-
Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
27.08.2026
-
Entstehung junger Finanzmittel i. S. d. ErbStG
27.08.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Gästekarte
27.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkung von Kommanditanteilen
26.08.2026
-
Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
-
Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
-
Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
-
Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026