Abweichende Gewinnverteilung bei einer GbR
Beteiligung an einer GbR
Vor dem FG Münster klagte eine GbR, die im Jahr 1993 durch die im Jahr 2012 verstorbene Erblasserin und ihre beiden Kinder gegründet worden war. Die Erblasserin brachte verschiedene Vermögenswerte in die GbR ein.
Die Beteiligungen waren wie folgt:
- Am Vermögen waren die Erblasserin zu 5 % und die beiden Kinder zu je 47,5 % beteiligt.
- Am Gewinn und Verlust waren die Erblasserin zu 90 % und die beiden Kinder zu jeweils 5 % beteiligt.
Abweichende Gewinnverteilung
Die abweichende Gewinnverteilung sollte, nach den vertraglichen Vereinbarungen, mit Beendigung der Geschäftsführerstellung der Erblasserin enden.Das Finanzamt stufte den Vorgang 1993 als Schenkung von jeweils 47,5 % der GbR-Beteiligung seitens der Erblasserin an ihre Kinder ein. Die abweichende Gewinnbeteiligung behandelte das Finanzamt als nießbrauchsähnliches Nutzungsrecht und gewährte hierfür eine Stundung nach § 25 Abs. 1 ErbStG a.F.
Im Jahr 2012 verstarb die Erblasserin. Das Finanzamt stellte zum Zwecke der Erbschaftsteuer den Wert des auf die Kinder entfallenden Anteils am Betriebsvermögen der GbR nach § 97 BewG unter Berücksichtigung des Gewinnverteilungsschlüssels in Höhe von 90 % fest.
Strittig war nun, ob dies zu einer Doppelbesteuerung führt, da bereits ein Anteil von 95 % des Betriebsvermögens im Jahr 1993 der Schenkungsteuer unterworfen wurde. Das FG Münster entschied zugunsten der Klägerin. Das FG sah in der Regelung im Gesellschaftsvertrag keine nießbrauchsähnliche Gestaltung, sondern einen von den Beteiligungsverhältnissen abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel. Die abweichende Gewinnverteilung sei jedoch mit dem Tod der Erblasserin erloschen. Daher könne sie nicht mehr für die Verteilung herangezogen werden.
FG Münster, Urteil v. 17.2.2021, 3 K 3911/18 F, veröffentlicht mit Mai-Newsletter des FG Münsters
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Kein Verlustvortrag aus Aktienveräußerung
22.01.2026
-
Alle am 22.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
22.01.2026
-
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung
22.01.2026
-
Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
-
Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
-
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026