Eine GmbH kann nicht von einer Kommanditgesellschaft (KG) als Alleingesellschafterin gegründet werden, wenn auch die KG erst zeitgleich mit der GmbH als Komplementärin gegründet werden soll.mehr
Auf die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG findet § 43 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung.mehr
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Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer KG ist ein sog. relativ unentziehbares Recht. Ein Eingriff in dieses Recht ist nur rechtmäßig, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten und für den betroffenen Gesellschafter zumutbar ist oder dieser dem Eingriff zugestimmt hat.mehr
Jeder Gesellschafter einer sogenannten Publikums-KG hat grundsätzlich einen unentziehbaren Anspruch auf Auskunft über seine Mitgesellschafter und deren Anschriften. Diesem Anspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften im Wege. Diese Auskunft kann auch ein „mittelbarer Gesellschafter“ (Treugeber) verlangen, wenn dieser einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist.mehr
Die Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Bodenschatzes in das Gesamthandsvermögen einer KG berechtigt nicht zu einer Teilwertabschreibung oder Absetzung wegen Substanzverringerung (sog. AfS nach § 7 Abs. 6 EStG). Fraglich ist, ob dies aber in Betracht kommt, wenn ein Kommanditist einen Bodenschatz an die KG veräußert.mehr
Der Grundsatz der Kontinuität der Mitgliedschaft verbietet es nicht, dass ein persönlich haftender Gesellschafter erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels dem formwechselnden Rechtsträger beitritt.mehr
Erhält ein Land- und Forstwirt für die Überlassung von Vieheinheiten an "seine KG" einen vertraglich festgelegten Vorabgewinn, ist nach einem Urteil des FG Düsseldorf von einem Leistungsaustausch auszugehen. Die Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz.mehr
Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt.mehr
Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, ist für die kapitalertragsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Gewinnanteil der KG um die verrechneten Verluste zu erhöhen.mehr
Nicht selten mietet eine KG für ihre gewerblichen Zwecke von einem Kommanditisten Räume, die im Verhältnis zum Gesamtwert des Grundstücks nur von untergeordneter Bedeutung sind und deshalb vom Gesellschafter bislang nicht als Sonderbetriebsvermögen ausgewiesen wurden.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass bei einem den Steuerwert eines durch gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel vom Mitgesellschafter erworbenen Kommanditanteils übersteigenden Abfindungsanspruch der Erben auch dann kein negativer Erwerb nach § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG anzusetzen ist, wenn der Kommanditist zugleich Miterbe und damit Inhaber des Abfindungsanspruchs ist. mehr
Bei der Überschussprognose kann auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) nur ausnahmsweise auch die Nutzung durch den Rechtsnachfolger berücksichtigt werden.mehr
Ein aus einer Publikums-KG ausgeschlossener Kommanditist kann seinen gegen den Ausschließungsbeschluss gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht gegen die Gesellschaft richten. Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, sind in Anlehnung an das Hauptsachverfahren die Gesellschafter der KG, die von der Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses ausgehen, die richtigen Antragsgegner.mehr
Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art.mehr
Ein Kommanditist kann Ansprüche der Kommanditgesellschaft nicht direkt gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend machen.mehr
Das Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG, die aus einem ruhenden Gewerbebetrieb originär gewerbliche Einkünfte erzielt, führt nicht zu einer Betriebsaufgabe und nicht zu einer Änderung der Qualifizierung der Einkünfte.mehr
Die Wahrnehmung der Rechte an der Komplementär-GmbH durch die Kommanditisten steht der gewerblichen Prägung nicht entgegen. mehr
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils ist nicht in die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen.mehr
Erzielt eine KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, führt die Übernahme eines negativen Kapitalkontos bei Erwerb eines Kommanditanteils nicht dazu, dass Vermietungsverluste über den Betrag des gezahlten Kaufpreises hinaus als ausgleichsfähig statt lediglich verrechenbar anzusehen sind.mehr
Der Verlustanteil aus einer GbR, an der eine KG und deren alleiniger Kommanditist beteiligt sind, kann das negative Kapitalkonto i. S. v. § 15a EStG erhöhen und damit unter das Verlustausgleichsverbot fallen.mehr
Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, sind AfS und Teilwertabschreibungen auch dann nicht zulässig, wenn das Kiesvorkommen Dritten zur Substanzausbeute verpachtet wird.mehr
Der IV. Senat des BFH hat entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als 10 % nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der KG gehört.mehr
In Publikums-KGs müssen Ansprüche auf Rückzahlung von Ausschüttungen der KG gegenüber Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch kleine Kommanditgesellschaften sollten das Urteil des OLG Nürnberg zum Anlass nehmen, die Rückzahlung explizit im Gesellschaftsvertrag zu regeln.mehr
Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG haftet gegenüber der KG für Zahlungen an GmbH-Gesellschafter, wenn hierdurch das Stammkapital der GmbH angegriffen wird. Das Stammkapital der GmbH wird bei einer Zahlung durch die KG unter anderem dann angegriffen, wenn in der GmbH-Bilanz dem Passivposten „Haftung für die Verbindlichkeiten der KG“ keine hinreichenden Aktiva gegenüberstehen.mehr
Der 12. Senat des FG Münster hat entschieden, dass ein ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach deren Umwandlung in eine KG nicht im Hinblick auf seine Pensionszusage in die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einzubeziehen ist. Etwaige Korrekturen seien vielmehr im Gesamthandsbereich der KG zu erfassen.mehr
Wird ein Anteil an einer zwar gewerblich geprägten, jedoch der Sache nach nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG gegen wiederkehrende Bezüge übertragen, können diese steuerlich nicht als Versorgungsleistungen behandelt werden, sondern stellen Anschaffungskosten (Kaufpreisrente) im Rahmen eines (teil)entgeltlichen Erwerbs dar.mehr
Bundestag und Bundesrat haben am 28. bzw. 29. November 2013 die Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen verabschiedet.mehr
Kommanditgesellschaften und ihre Kommanditisten, die 2013 voraussichtlich Verluste erleiden, sollten prüfen, ob die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG bei ihnen greift und ob gezielte Maßnahmen notwendig sind, die den Verlustausgleich sicherstellen.mehr
Banken und andere hierzu Verpflichtete müssen auf Kapitalerträge von Kommanditgesellschaften zu deren Lasten die Kapitalertragsteuer abführen. Da Kommanditgesellschaften selbst nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, stellt sich die Frage nach einem Erstattungsanspruch der KG gegen ihre Gesellschafter.mehr
Der Bundesrat hat Bedenken gegen die Einführung von Investmentkommanditgesellschaften und hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen.mehr
Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.mehr