KG

Richter im Gerichtssaal
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BFH

Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II

Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist.





roter Würfel Information
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Rechte „mittelbarer“ Gesellschafter

Auskunftsanspruch eines Gesellschafters einer Publikums-KG

Jeder Gesellschafter einer sogenannten Publikums-KG hat grundsätzlich einen unentziehbaren Anspruch auf Auskunft über seine Mitgesellschafter und deren Anschriften. Diesem Anspruch stehen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften im Wege. Diese Auskunft kann auch ein „mittelbarer Gesellschafter“ (Treugeber) verlangen, wenn dieser einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist.









Auf Oberfläche liegende ineinander passende Zahnräder
Auf Oberfläche liegende ineinander passende Zahnräder
Beschluss einer Publikums-KG

Antragsgegner im Eilrechtsschutz sind grundsätzlich die Gesellschafter

Ein aus einer Publikums-KG ausgeschlossener Kommanditist kann seinen gegen den Ausschließungsbeschluss gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht gegen die Gesellschaft richten. Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, sind in Anlehnung an das Hauptsachverfahren die Gesellschafter der KG, die von der Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses ausgehen, die richtigen Antragsgegner.