Teilwertabschreibung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Handelt es sich um so genannte abnutzbare Wirtschaftsgüter, dann gilt ein verminderter Wertansatz. Die Abschreibungen, erhöhte Abschreibung, Sonderabschreibung sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Als Abschreibung gilt auch die außerordentliche Abschreibung, die das Steuerecht als die Teilwertabschreibung kennt. Im Handelsrecht wird diese als außerplanmäßige Abschreibung bezeichnet.

Die Voraussetzungen für die Teilwertabschreibung bzw. die außerplanmäßige Abschreibung ergeben sich aus § 253 HGB und den §§ 5, 6 Abs. 1 EStG.


News 26.03.2024 BMF

Bewertungsobergrenze beim Anlagevermögen beachten

Bewertungsobergrenze sind immer die Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bzw. der abweichenden steuerlichen Abschreibung. Dieser Wert darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Teilwert höher ist.

Steuerrechtlich kann und handelsrechtlich muss die Teilwertabschreibung angesetzt werden – mit einer Ausnahme 

Steuerrechtlich ist die Teilwertabschreibung nicht zwingend anzuwenden. Es besteht also ein steuerliches Wahlrecht. Und die Teilwertabschreibung darf aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Wert dauerhaft gesunken ist, also eine so genannte dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Liegt handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, muss die Teilwertabschreibung allerdings zwangsweise angesetzt werden. Ausnahme: Bei Finanzanlagen.

Was beim Umlaufvermögen gilt

Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, dazu zählt das Vorratsvermögen, also die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie die Waren, werden durch eine Inventur erfasst. Die so erfassten Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert am Bilanzstichtag auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, kann dieser angesetzt werden. Die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz ist nicht zwingend in der Steuerbilanz durch eine Teilwertabschreibung nachzuvollziehen. Das heißt., der Unternehmer kann, abweichend von der Handelsbilanz, darauf verzichten, in der Steuerbilanz eine Teilwertabschreibung durchzuführen.

News 08.11.2021 BFH Kommentierung

Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. Das Vorliegen einer "gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung" nach § 1 Abs. 4 AStG ist unter Heranziehung des für die ausländische Tochtergesellschaft maßgebenden materiellen Gesellschaftsrechts zu beurteilen.mehr

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News 26.02.2020 Praxis-Tipp

Die Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Bodenschatzes in das Gesamthandsvermögen einer KG berechtigt nicht zu einer Teilwertabschreibung oder Absetzung wegen Substanzverringerung (sog. AfS nach § 7 Abs. 6 EStG). Fraglich ist, ob dies aber in Betracht kommt, wenn ein Kommanditist einen Bodenschatz an die KG veräußert.mehr

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News 13.01.2020 BFH Kommentierung

Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf.mehr

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News 09.09.2019 BFH Kommentierung

Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf.mehr

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News 17.05.2019 BFH Kommentierung

Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung (Änderung der Rechtsprechung).mehr

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News 18.04.2019 BFH Kommentierung

Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von derartigen Anteilen liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet.mehr

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News 31.07.2018 BFH-Kommentierung

In einem aktuellen Urteil entscheidet der BFH, dass eine Teilwertabschreibung bei Wertpapieren aufgrund eines gesunkenen Kurswerts nicht möglich ist.mehr

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News 28.02.2018 BFH-Kommentierung - Rücklagen

In welchem Umfang ein Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Wegfall einer zuvor erfolgten Teilwertabschreibung über eine Rücklage nach § 6b EStG korrigiert werden kann, hat der BFH entschieden.mehr

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News 14.10.2016 Teilwertabschreibung

Mit seinem Schreiben vom 2.9.2016 (IV C 6 – S 2171-b/09/10002) hat das BMF sein zentrales Schreiben zur Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen sowie Wertaufholungen in der Steuerbilanz neu gefasst. Das BMF-Schreiben wird demnächst im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden.mehr

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News 15.09.2016 BMF Kommentierung

Mit Schreiben vom 2.9.2016 hat das BMF seine aus 2014 stammenden Aussagen zu Teilwertabschreibungen überarbeitet. Im Zentrum der neuen Weisung steht die Frage, wann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden kann.mehr

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News 08.09.2016 BMF

Der niedrigere Teilwert kann nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Es gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.mehr

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News 31.05.2016 FG Kommentierung

Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Abgesehen von Kursverlusten i. H. v. 5 % (Bagatellgrenze) rechtfertigt grundsätzlich jede Minderung des Kurswertes die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.mehr

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News 04.04.2016 BFH Kommentierung

Die als vGA beurteilte Wertberichtigung der Darlehensforderung schlägt nicht auf den Ausweis der Zinsforderung durch, da die Forderungen getrennt zu bilanzieren sind.mehr

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News 21.03.2016 BFH Kommentierung

Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, sind AfS und Teilwertabschreibungen auch dann nicht zulässig, wenn das Kiesvorkommen Dritten zur Substanzausbeute verpachtet wird.mehr

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News 12.05.2015 FG Kommentierung

Die Wertaufholung der in einem früheren Erhebungszeitraum wegen § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht gewerbesteuerwirksamen Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsbuchwert einer Tochtergesellschaft ist gewerbesteuerwirksam.mehr

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News 29.04.2015 FG Kommentierung

Eine Wertberichtigung ist (noch) unzulässig, wenn der Ausfall der Forderung erst durch eine Insolvenzeröffnung nach dem Bilanzstichtag begründet wird.mehr

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News 27.02.2015 FG Kommentierung

Bei einer GmbH darf eine Teilwertabschreibung auf Anteile an einer anderen GmbH auch dann den Gewinn nicht mindern, wenn über das Vermögen der Untergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und mit einer Auskehrung nicht zu rechnen ist.mehr

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News 14.08.2014 Praxis-Tipp

Teilwertabschreibungen auf eine GmbH-Beteiligung in der Steuerbilanz setzen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus. Entfallen die Gründe für die Teilwertabschreibung, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG eine Wertaufholung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorzunehmen.mehr

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News 06.03.2014 DStV

Der Schlagabtausch zwischen dem Bundesfinanzhof (BFH) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) in puncto Teilwertabschreibung geht in die nächste Runde.mehr

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News 27.01.2014 BMF

Mit Schreiben vom 17.1.2014 hat das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG an Verbände versandt.mehr

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News 25.09.2012 BMF

Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen aus einem BFH-Urteil zur Teilwertabschreibung wegen gesunkener Kurse festverzinslicher Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen.mehr

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