BMF: Teilwertabschreibung

Der niedrigere Teilwert kann nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Es gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

Das BMF hat ausführlich zu den folgenden Punkten Stellung genommen:

  • Ermittlung des Teilwerts
  • Voraussichtlich dauernde Wertminderung
  • Wertaufholungsgebot
  • Verbindlichkeiten
  • Zeitliche Anwendung
  • Aufhebung eines BMF-Schreibens

BMF, Schreiben v. 2.9.2016, IV C 6 - S 2171-b/09/10002 :002

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