BMF

Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Der niedrigere Teilwert kann nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Es gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

Läufer

Das BMF hat ausführlich zu den folgenden Punkten Stellung genommen:

  • Ermittlung des Teilwerts
  • Voraussichtlich dauernde Wertminderung
  • Wertaufholungsgebot
  • Verbindlichkeiten
  • Zeitliche Anwendung
  • Aufhebung eines BMF-Schreibens

BMF, Schreiben v. 2.9.2016, IV C 6 - S 2171-b/09/10002 :002


Schlagworte zum Thema:  Teilwertabschreibung
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