Das Besteuerungsrecht für Schweizer Grenzgänger steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu. Kehrt ein Arbeitnehmer berufsbedingt nicht an seinen Wohnsitz zurück, entfällt das Besteuerungsrecht. Deutschland und die Schweiz haben jetzt vereinbart, dass Tage im Homeoffice nicht als sogenannte Nichtrückkehrtage zählen. Nachfolgend erfahren Sie auch die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit diesem Thema in den letzten Jahren.mehr
Wann liegt eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge vor? Das FG Köln hat Stellung bezogen.mehr
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§ 35b EStG gilt für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nicht. Eine Doppelbelastung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer impliziert nach einem Urteil des FG Münster nicht zwingend eine verfassungswidrige Übermaßbesteuerung.mehr
Ein hochkarätiges Autorenteam zeigt, wie eine clevere Verrechnungspreisstruktur hilft, weltweite Tax Compliance Risiken zu reduzieren und Chancen in Bezug auf das internationale Steuergefälle sowie Cash Flow Optimierungen zu realisieren.mehr
Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, ist zu prüfen, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist, oder ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen infrage kommt. Einen Überblick dazu.mehr
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 12.11.2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet.mehr
Die aus der Schiedsrichtertätigkeit erzielten Gewinne unterliegen als gewerbliche Einkünfte der deutschen Besteuerung.mehr
Am 08.02.2018 wurde ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.mehr
Zusätzlich zu den üblichen Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug, müssen Arbeitgeber, die Grenzgänger aus Frankreich beschäftigen, ab 2017 weitere Aufzeichnungspflichten beachten. Grund ist der mit Frankreich geschlossene sogenannte Grenzgängerfiskalausgleich.mehr
Mit Panama besteht kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein steuerliches Informationsaustauschabkommen (Tax Information Exchange Agreement – TIEA) sowie ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Kontoinformationen („Common Reporting Standard“) werden gegenwärtig verhandelt.mehr
International agierende Unternehmen nutzen oft die nationalen Steuersysteme um Steuern zu senken. Ein Gesetzentwurf mit dem Namen "Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" wurde kürzlich auf den Weg gebracht. mehr
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wurde am 17.12.2015 in Tokyo unterzeichnet.mehr
When expanding into the U.S., DeutschCo faces several key tax issues. First, DeutschCo must decide whether to operate as a subsidiary or a branch. Second, DeutschCo will try to minimize the burden of a variety of state taxes. Finally, DeutschCo will want to minimize the tax burden on its German personnel in the U.S.mehr
Die Verständigungsvereinbarung stellt sicher, dass für die Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat die Vereinbarung von 2001 weiterhin zur Anwendung kommt.mehr
Die im DBA Niederlande 2012 enthaltenen Regelungen zu grenzüberschreitenden Gewerbegebieten in Bezug auf "Avantis" und "Eurode Business Center" kommen zur Anwendung. Die Verständigungsvereinbarung ist ab dem 1.12.2015 anzuwenden.mehr
The German individuals who work for DeutschCo will be concerned about any exposure to a U.S. federal tax liability from their assignment to the U.S. distribution center. A German individual’s U.S. federal tax liability depends on two levels of inquiry. First, is the individual a U.S. citizen or resident? Second, if the individual is a nonresident alien in the U.S., does the treaty exempt the individual from taxation?mehr
Because the states, counties, and municipalities are not parties to the treaty, some states do not respect the treaty. As a result, DeutschCo may be exempt from U.S. federal tax pursuant to various treaty provisions, but subject to various state taxes. Although a review of each state’s respect of the treaty is beyond the scope of this article, DeutschCo should know it may have some state tax exposure.mehr
DeutschCo has the choice of operating the distribution center as a U.S. subsidiary (“USSub”) or as a branch of DeutschCo in the U.S. There are several differences between the two types of organizations. Even if DeutschCo forms a limited liability company (“LLC”) in the U.S., DeutschCo will have to choose whether it will treat LLC as a USSub or branch for tax purposes under the entity classification regulations.mehr
Hinweis: Da es sich bei der Besteuerung von deutscher Geschäftstätigkeit in den USA um eine internationale Thematik handelt, und unser Autor und Referent zudem aus den USA stammt, haben wir uns dazu entschlossen, diese Serie im englischen Original darzustellen.mehr
Die Ermittlung der steuerfrei erstattbaren Kosten bei Entsendungsfällen ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Aktuelle Verwaltungserlasse schaffen hier mehr Klarheit - insbesondere in Bezug auf die Übernachtungskosten und bei Mitnahme von Familienmitgliedern.mehr
Bei der Lohnbesteuerung nach den DBA gibt es auch den "Mischfall": Wenn ein Mitarbeiter einen Teil des Jahres sowohl im Inland als auch im Ausland gearbeitet hat. Hier muss der Lohn auf In- und Ausland aufgeteilt werden. Wir zeigen im letzten Serienteil, was dafür ausschlaggebend ist.mehr
Bei der Prüfung der Ansässigkeit des Arbeitgebers ist insbesondere zu klären, wer steuerrechtlich als Arbeitgeber einzustufen ist. Dafür kommen bei der Mitarbeiterentsendung das entsendende und das aufnehmende Unternehmen in Betracht.mehr
Bei der Feststellung, ob Arbeitslohn bei der Mitarbeiterentsendung im Heimats- oder im Tätigkeitsstaat zu versteuern ist, muss insbesondere die 183-Tage-Grenze geprüft werden. Daneben gilt es festzustellen wo der Arbeitgeber ansässig ist und wer den Lohn trägt.mehr
Ist ein Arbeitnehmer in einem Staat tätig und in einem anderen wohnhaft, muss geklärt werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist. Speziell für entsendete Mitarbeiter ist es nötig festzustellen, ob der Arbeitslohn im Tätigkeits- oder Ansässigkeitsstaat zu versteuern ist.mehr
Was ist zu tun, wenn mehrere Staaten für denselben Arbeitslohn Anspruch auf Besteuerung erheben? Der Erlass zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde umfangreich überarbeitet und beantwortet viele Fragen anhand von Beispielen.mehr
Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert.mehr
Das Abkommen mit der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 28.3.2014 unterzeichnet.mehr
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica gibt es bisher kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen.mehr
Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.mehr
Die Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen stellt eine umfassende rechtliche Bindungswirkung für die durch sie umgesetzten Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz sicher.mehr
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf sind Vergütungen an Mitglieder der OSZE-Mission im Kosovo nach dem fortgeltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Jugoslawien im Inland steuerfrei und unterfallen allein dem sog. Progressionsvorbehalt.mehr
Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die Formel zu dessen Berechnung verstößt nach dem EuGH-Urteil vom 28.2.2013 gegen EU-Recht. Das BMF regelt nun, wie die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils zu verfahren haben und wie der Anrechnungshöchstbetrag unter Beachtung des EuGH-Urteils zu berechnen ist.mehr
Ob und wie Kapitalabfindungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk der Einkommensteuer unterliegen, wird am 23.10.2013 beim BFH verhandelt. mehr
DBA können unterschiedliche Regelungen enthalten, um zu verhindern, dass die Abkommensanwendung zur Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. zur ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen führt.mehr
Für die steuerliche Erfassung und abkommensrechtliche Behandlung von Einkünften aus spanischem Grundbesitz bei in Deutschland ansässigen Personen gelten folgende Besonderheiten.mehr
Das BMF hat den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen bekannt gegeben.mehr
Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am 7.11.2012 in Kraft getreten. Beide Seiten haben mitgeteilt, dass das unterzeichnete Abkommen nun innerstaatlich umgesetzt ist.mehr
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben am 23.4.2012 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet.mehr