BMF: DBA zwischen Deutschland und Tunesien veröffentlicht

Am 08.02.2018 wurde ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Das Abkommen wird das geltende DBA vom 23.12.1975 ersetzen, welches nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. Damit das neu unterzeichnete Abkommen auch inkraft tritt, muss es noch ratifiziert werden. Nach seinem Inkrafttreten wird es in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.

BMF, Meldung v. 8.2.2018, veröffentlicht am 26.2.2018