DBA zwischen Deutschland und Tunesien veröffentlicht

Das Abkommen wird das geltende DBA vom 23.12.1975 ersetzen, welches nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten entspricht. Damit das neu unterzeichnete Abkommen auch inkraft tritt, muss es noch ratifiziert werden. Nach seinem Inkrafttreten wird es in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
BMF, Meldung v. 8.2.2018, veröffentlicht am 26.2.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6815
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.930
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.398
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9436
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.855
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.267
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.114
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.541
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.28545
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.242
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UStAE zum Vorliegen einer einheitlichen Reiseleistung geändert
17.03.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
17.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
14.03.2025
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Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels
14.03.2025
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Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
14.03.2025
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Steuerfahndung deckt Betrug in Corona-Testzentren auf
14.03.2025
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
13.03.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
12.03.2025
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Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung
12.03.2025
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Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds
12.03.2025