DBA zwischen Deutschland und Litauen
Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Es wurde am 30.9.2022 in Wilna unterzeichnet, bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 3.11.2022
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4284
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
357
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
335459
-
E-Rechnung
2839
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
268
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2663
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
223
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
175
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
173
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1471
-
Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027
20.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
17.08.2026
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
14.08.2026
-
Klingbeil nimmt Steuerpläne für Vereine zurück
11.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
10.08.2026
-
Union attackiert Klingbeils Steuerpläne
10.08.2026
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
07.08.2026
-
Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost
05.08.2026