DBA zwischen Deutschland und Litauen
Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Es wurde am 30.9.2022 in Wilna unterzeichnet, bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 3.11.2022
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
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Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
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Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlungen in die Erhaltungsrücklage
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Reformen-Cockpit Steuern
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Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
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23.12.2024
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Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
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