DBA zwischen Deutschland und Litauen
Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Es wurde am 30.9.2022 in Wilna unterzeichnet, bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 3.11.2022
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