DBA zwischen Deutschland und Litauen
Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Es wurde am 30.9.2022 in Wilna unterzeichnet, bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 3.11.2022
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
1.267
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.0774
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
758459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3883
-
E-Rechnung
3719
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
351
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
312
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
2731
-
Wachstumschancengesetz verkündet
1874
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
153
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
24.04.2026
-
Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
24.04.2026
-
Kurzstudie zu Einkommensteuersenkungen
23.04.2026
-
Senkung der Energiesteuer
17.04.2026
-
Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
14.04.2026
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
14.04.2026
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
13.04.2026
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026