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DBA zwischen Deutschland und Litauen


DBA zwischen Deutschland und Litauen

Das Protokoll zur Änderung des DBA v. 22.7.1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen wurde veröffentlicht.

Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden

Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Es wurde am 30.9.2022 in Wilna unterzeichnet, bedarf zu seinem Inkrafttreten jedoch noch der Ratifikation. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.

BMF, Meldung v. 3.11.2022


Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen
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