BMF: DBA zwischen Deutschland und Lettland

Das Protokoll v. 29.9.2022 zur Änderung des DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland wurde veröffentlicht.

Änderungsprotokoll bedarf der Ratifizierung

Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Lettland umgesetzt. Es wurde am 29.9.2022 in Riga unterzeichnet und muss noch ratifiziert werden. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist. 

BMF, Meldung v. 3.11.2022

Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen