DBA zwischen Deutschland und Lettland
Änderungsprotokoll bedarf der Ratifizierung
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Lettland umgesetzt. Es wurde am 29.9.2022 in Riga unterzeichnet und muss noch ratifiziert werden. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 3.11.2022
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