Die KonsVerLUXV gilt nur für das DBA-Luxemburg 1958/2009, nicht aber auch für das DBA-Luxemburg 2012.mehr
Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 1.1.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt.mehr
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Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen.mehr
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Republik Österreich auf eine Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verständigt.mehr
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland haben sich auf eine Änderung des deutsch-schweizerischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verständigt.mehr
Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 AO eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat.mehr
Das FG Düsseldorf entschied zur Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung für die Anwendung der Switch-Over-Klausel nach § 20 Abs. 2 AStG.mehr
Deutschland und Luxemburg haben sich auf ein Änderungsprotokoll zum DBA geeinigt.mehr
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der insbesondere die OECD-Standards zur Vermeidung der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) im DBA mit Schweden umsetzen soll.mehr
Der Bundestag hat am 15.6.2023 Gesetze verabschiedet, die die OECD-Standards zur Vermeidung der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in den DBA mit Bulgarien, Lettland und Litauen umsetzen.mehr
Welche Bedeutung hat der OECD-Musterkommentar für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)? Das BMF hat Stellung bezogen und sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH gestellt.mehr
Bei der in bestimmten Fällen drohenden Doppelbesteuerung von Einkünften von Geflüchteten aus der Ukraine zeichnet sich keine schnelle Änderung ab.mehr
Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch für endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Bestätigung des BFH-Urteils v. 22.2.2017, I R 2/15, BStBl II 2017, S. 709).mehr
Infolge eines BFH-Urteils wurde eine Konsultationsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz getroffen.mehr
Das BMF hat ein Änderungsprotokoll zum DBA-Schweden veröffentlicht, das noch ratifiziert werden muss.mehr
Das BMF gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.mehr
Das Protokoll v. 29.9.2022 zur Änderung des DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland wurde veröffentlicht.mehr
Das Protokoll zur Änderung des DBA v. 22.7.1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen wurde veröffentlicht.mehr
Das FG Münster hat klargestellt, dass eine DBA-Änderung nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt.mehr
Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Das FG Baden-Württemberg bezog Stellung.mehr
Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und sind jeweils autonom und unabhängig voneinander auszulegen, so dass sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf jede Begünstigung berufen kann, die ihm eines dieser Abkommen gewährt.mehr
Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für Tage, an denen der Berufskraftfahrer sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland oder in einem Drittstaat unterwegs gewesen ist, steht das Besteuerungsrecht den Niederlanden nicht vollständig, sondern zeitanteilig zu.mehr
Oft ist bei Beschäftigten aus dem Ausland nicht klar, ob eine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Behält der Arbeitgeber fälschlicherweise Lohnsteuer ein, regelt ein neuer Verwaltungserlass, wie die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen.mehr
Die Finanzverwaltung hat sich zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer geäußert.mehr
In einem BMF-Schreiben wird zusammengefasst, welche Aufgaben das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz übernimmt.mehr
Deutschland hat mit Polen eine Konsultationsvereinbarung mit mehreren Maßnahmen geschlossen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen. Diese Vereinbarung wird zum 30.6.2022 gekündigt.mehr
Die Verständigungsvereinbarung mit Frankreich, wonach die Arbeitstage der Grenzpendler, die nicht die Voraussetzungen nach Art. 13 Abs. 5 des DBA erfüllen und wegen der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Frankreich behandelt werden, wurde zum 30.6.2022 gekündigt.mehr
Die Verständigungsvereinbarung mit den Niederlanden, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Niederlanden behandelt werden, wurde letztmalig verlängert.mehr
Mit Österreich wurden in den vergangenen Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen getroffen. So wurde beispielsweise eine Vereinbarung erneuert, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Österreich behandelt werden.mehr
Die Verständigungsvereinbarung mit Belgien, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Belgien behandelt werden, wurde erneut verlängert, jedoch zum 30.6.2022 gekündigt.mehr
Mit Luxemburg wurde eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden können. Die Vereinbarung wurde zum 30.6.2022 gekündigt.mehr
Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.mehr
Auf Anfrage des BVerfG hat die Bundesrechtsnwaltskammer (BRAK) zu einer Vorlagefrage des BFH Stellung genommen, bei der es um die Behandlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Anwendung von DBA geht.mehr
Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA-Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden.mehr
Das BMF hat Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen erläutert.mehr
Das BMF hat aktualisierte Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden veröffentlicht.mehr
Für die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 AStG, d. h. für den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode, bedarf es einer sich originär aus dem DBA ergebenden Freistellung. Sieht ein DBA eigene Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte vor, läuft § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG leer, entschied das Sächsische FG.mehr
Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten Arbeit sowie steuerpflichtige juristische Personen, die nach 1988 errichtet worden sind.mehr
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wurde veröffentlicht.mehr
Wird kurzfristig in erheblichem Umfang Gold umgeschlagen, liegt ein gewerblicher Goldhandel vor. Jedes gewerbliche Unternehmen hat mindestens eine, am Ort der Geschäftsleitung zu lokalisierende Betriebsstätte, welcher im Zweifel und bei Fehlen einer anderweitigen zusätzlichen Betriebsstätte der gesamte Unternehmensgewinn zuzurechnen ist. So entschied das FG München.mehr
Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018.mehr
Das BMF hat sich zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips auf ehemalige staatliche Pensionsfonds nach dem DBA-Niederlande geäußert.mehr
Das BMF hat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten veröffentlicht.mehr
Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag "3 Arbeitstage pro Monat" arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1 bis 2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz.mehr
Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25% der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, sind nach der Rechtslage 2010 wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen.mehr
Die Bundesrepublik Deutschland und Irland haben Vereinbarungen zur Besteuerungen von Sozialversicherungsrenten getroffen, die in einem BMF-Schreiben veröffentlicht wurden.mehr
Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.mehr
Das BMF hat das Änderungsprotokoll vom 19.01.2021 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht.mehr
Das BMF hat das Änderungsprotokoll v. 12.01.2021 des am 30.03.2010 unterzeichneten DBA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen.mehr