Anwendung des DBA-Luxemburg
Anwendung der Konsultationsvereinbarung
Die umfangreiche Vereinbarung befasst sich mit der einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg.
Zur Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist zu beachten: Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Art. 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom 6.7.2023 ab dem 1.1.2024 anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.
BMF, Schreiben v. 15.1.2024, IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
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Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026