Anwendung des DBA-Luxemburg
Anwendung der Konsultationsvereinbarung
Die umfangreiche Vereinbarung befasst sich mit der einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburg.
Zur Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist zu beachten: Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind entsprechend Art. 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls vom 6.7.2023 ab dem 1.1.2024 anzuwenden. Im Übrigen ist die Konsultationsvereinbarung auf alle Fälle anzuwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.
BMF, Schreiben v. 15.1.2024, IV B 3 - S 1301-LUX/23/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
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Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026