Änderungen in DBA mit Bulgarien, Lettland und Litauen

Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die die OECD-Standards zur Vermeidung der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in den DBA mit Bulgarien, Lettland und Litauen umsetzen sollen.

In den DBA soll durch eine Änderung der Präambel entsprechend dem BEPS-Mindeststandard ausgedrückt werden, dass sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.

Principal Purpose Test aufgenommen

Zudem wird die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt ("Principal Purpose Test" – PPT), aufgenommen. Danch werden die abkommensvergünstigungen versagt, wenn festgestellt werden kann, dass einer der Hauptzwecke einer Gestaltung oder Transaktion unmittelbar oder mittelbar zur Erlangung eines Steuervorteils geführt hat.

Gesetzentwurf: Änderung DBA Bulgarien

Gesetzentwurf: Änderung DBA Lettland

Gesetzentwurf: Änderung DBA Litauen