Änderungen in DBA mit Bulgarien, Lettland und Litauen

Der Bundestag hat am 15.6.2023 Gesetze verabschiedet, die die OECD-Standards zur Vermeidung der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in den DBA mit Bulgarien, Lettland und Litauen umsetzen.

In den DBA wird durch eine Änderung der Präambel entsprechend dem BEPS-Mindeststandard ausgedrückt, dass sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.

Principal Purpose Test aufgenommen

Zudem wird die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt ("Principal Purpose Test" – PPT), aufgenommen. Danch werden die Abkommensvergünstigungen versagt, wenn festgestellt werden kann, dass einer der Hauptzwecke einer Gestaltung oder Transaktion unmittelbar oder mittelbar zur Erlangung eines Steuervorteils geführt hat.

Damit soll insbesondere dem sog. "Treaty Shopping" begegnet werden, mit dem Doppelbesteuerungsabkommen ausgenutzt werden, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu erreichen.

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

Gesetz: Änderung DBA Bulgarien

Gesetz: Änderung DBA Lettland

Gesetz: Änderung DBA Litauen