Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
Nun fordert der Verein die Bundesländer auf, bei der Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag Widerstand gegen das Vierte Bürokratieetlastungsgesetz zu leisten. "Der Bundesrat hat die Gelegenheit, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss noch zu ändern", sagte Gerhard Schick, Geschäftsführer der Bürgerbewegung Finanzwende, der Deutschen Presse-Agentur. Briefe mit entsprechendem Appell wurden dem Verein zufolge an die Ministerpräsidenten der Länder verschickt.
Nachteil durch kürzere Aufbewahrungsfristen?
Finanzwende kämpft gegen das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, das unter anderem vorsieht, Buchungsbelege und Rechnungen nur noch acht statt zehn Jahre aufzubewahren. Der Bundestag stimmte dem Vorhaben Ende September zu. Belege seien wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals, argumentiert Finanzwende, hier gelte eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Viele Fälle könnten nie aufgeklärt werden, sollte das Gesetz in Kraft treten.
"Der Bundestag hätte das Bürokratie-Entlastungsgesetz mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nie verabschieden dürfen - diese Regelung entlastet vor allem Steuerhinterzieher, für die meisten ehrlichen Unternehmen ist die Reduzierung von Bürokratielasten minimal, weil die Belege digital aufbewahrt werden", kritisierte Schick. Seit Monaten lägen kritische Stellungnahmen aus den Landesfinanzministerien vor.
Finanzwende: Landesminister müssen Kurs korrigieren
"Fast alle Landesfinanzminister haben gegen die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen votiert - kein Wunder, es geht ja auch um ihre Steuergelder", kritisierte Schick. So hatte sich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk kritisch zu dem Gesetz geäußert. Nun müssten die Ministerpräsidenten den Mut haben, den Kurs zu ändern, so Schick.
Vom neuen Bürokratiegesetz wären Finanzwende zufolge Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle betroffen, bei denen noch keine Ermittlungen liefen. Mithilfe von Cum-Ex-Deals prellten Banken und andere Investoren den deutschen Staat um geschätzt mindestens 10 Mrd. EUR. Dabei erstatteten Finanzämter unwissentlich Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Cum-Cum-Geschäfte gelten als artverwandt und weiter verbreitet, aber als noch weniger aufgeklärt.
Der Steuerschaden von Cum-Cum liege konservativ geschätzt bei rund 28,5 Mrd. EUR, nur einen Bruchteil davon habe sich der Fiskus zurückgeholt, heißt es seitens Finanzwende.
Finanzwende schlägt Aufschubregelung vor
Finanzwende setzt nun auf eine Ausnahme im Gesetz: Für Personen und Gesellschaften unter Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin soll die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Jahr später gelten - begründet mit Cum-Ex-Ermittlungen. "Die Aufschubregelung sollte aus unserer Sicht eine generelle Ausnahmeregelung werden", fordert Schick. Damit wäre der Rest des Bürokratie-Entlastungsgesetzes nicht gefährdet, aber Cum-Cum-Aufklärung weiter möglich.
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