Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI).
In Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl II 2020 S. 946, 947) um 62 deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die von Deutschland getroffenen Auswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teil nachvollzogen.
Modifikationen von neu erfassten 62 Steuerabkommen
Die Modifikationen der neu erfassten 62 Steuerabkommen erfolgen nicht unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Zunächst bedarf es der übereinstimmenden Benennung des jeweiligen Steuerabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sowie den jeweils anderen Vertragsstaat als sog. vom BEPS-MLI erfasstes Steuerabkommen.
Anschließend bedarf es der Änderung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205), um die sich ergebenden Modifikationen zu konkretisieren. Zuletzt ist eine Notifikation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der OECD abzugeben, dass in Bezug auf das jeweilige Steuerabkommen die innerstaatlichen Verfahren für das Wirksamwerden des BEPS-MLI abgeschlossen sind.
Steuerabkommen multilateral oder bilateral anpassen
Deutschland will mit diesem Verfahren eine Vergrößerung der Möglichkeiten anstreben, sämtliche Steuerabkommen im multilateralen Wege anzupassen. Der Weg bilateraler Verhandlungen und Anpassungen einzelner Steuerabkommen an den BEPS-Mindeststandard soll ausdrücklich offenbleiben.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9662
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
484
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
474459
-
E-Rechnung
4069
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4054
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3353
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2632
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
218
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
205
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1821
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
27.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026