Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-Multilateral Instrument, kurz BEPS-MLI).
In Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020 (BGBl II 2020 S. 946, 947) um 62 deutsche Steuerabkommen, die gegenwärtig nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die von Deutschland getroffenen Auswahlentscheidungen für diese 62 deutschen Steuerabkommen zum größten Teil nachvollzogen.
Modifikationen von neu erfassten 62 Steuerabkommen
Die Modifikationen der neu erfassten 62 Steuerabkommen erfolgen nicht unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Zunächst bedarf es der übereinstimmenden Benennung des jeweiligen Steuerabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sowie den jeweils anderen Vertragsstaat als sog. vom BEPS-MLI erfasstes Steuerabkommen.
Anschließend bedarf es der Änderung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205), um die sich ergebenden Modifikationen zu konkretisieren. Zuletzt ist eine Notifikation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der OECD abzugeben, dass in Bezug auf das jeweilige Steuerabkommen die innerstaatlichen Verfahren für das Wirksamwerden des BEPS-MLI abgeschlossen sind.
Steuerabkommen multilateral oder bilateral anpassen
Deutschland will mit diesem Verfahren eine Vergrößerung der Möglichkeiten anstreben, sämtliche Steuerabkommen im multilateralen Wege anzupassen. Der Weg bilateraler Verhandlungen und Anpassungen einzelner Steuerabkommen an den BEPS-Mindeststandard solle ausdrücklich offenbleiben.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.105
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4384
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
852459
-
E-Rechnung
6669
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
525
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4963
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4711
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
393
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
285
-
Steueränderungen 2026
254
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026
-
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
13.03.2026