EU-Kommission

Omnibus-Paket zur Besteuerung


Omnibus-Paket zur Besteuerung

Die EU-Kommission plant für das Zweite Quartal ein Omnibus-Paket zur Vereinfachung der EU-Vorschriften im Bereich der direkten Steuern. Hierzu kann bis zum 16.3.2026 Stellung genommen werden.

Das Omnibus-Paket zur Besteuerung ist unmittelbarer Bestandteil der Kommissionsbemühungen zur Vereinfachung des Unionsrechts. Das Ziel ist, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und die Funktionsweise des europäischen Rechtsrahmens für die Unternehmensbesteuerung (EU-Vorschriften zu Mutter- und Tochtergesellschaften, Zinsen und Lizenzgebühren, Fusionen, Verhinderung von Steuervermeidung sowie Streitbeilegungsmechanismen) zu verbessern.

Verwaltungsaufwand senken

Die EU-Kommission will den Verwaltungsaufwand für alle Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % bis zum Ende der Amtszeit zu senken, ohne die politischen Ziele der betreffenden Initiativen zu gefährden. Verschiedene Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung sollen daher geändert werden.

Die EU-Kommission sieht beispielsweise folgnde Probleme:

  • Bestimmte Vorschriften der Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD) erfordern eine Überarbeitung, insbesondere angesichts der Einführung einer globalen Mindeststeuer durch die Säule-2-Richtlinie.
  • Regelungen wie die Vorschriften zu kontrollierten ausländischen Unternehmen (CFC) überschneiden sich teilweise mit den Säule-2-Regeln, was zu wirtschaftlicher Doppelbesteuerung führen kann.
  • Die Zinsabzugsbeschränkung (Interest Limitation Rule - ILR) spiegelt nicht angemessen die Volatilität der Erträge oder sektorale Besonderheiten wider.

Weitere Informationen zur Initiative mit der Möglichkeit der Rückmeldung bis zum 16.3.2026 (EU-Kommission)


Schlagworte zum Thema:  Unternehmenssteuer
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