Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
In der Debatte über die künftige Besteuerung kinderloser Ehepaare schlagen namhafte Wirtschaftsforscherinnen und -forscher vor, das sogenannte Ehegattensplitting zu begrenzen. Das heutige System begünstige vor allem Partnerschaften, in denen einer - meist der Mann - gut verdient und die Frau nur wenig oder gar nicht arbeitet, heißt es zur Begründung in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD).
Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels könne es sich Deutschland aber nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen. "Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt."
Zu den Initiatorinnen gehören die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Nicola Fuchs-Schündeln, die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics.
Vorteil beim Steuersplitting begrenzen
Konkret schlagen sie vor, den seit Jahrzehnten gewährten Ehegattenausgleich zu erhalten, aber den Vorteil zu begrenzen: Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen darf die besser verdienende Person nur maximal 13.805 EUR vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen - und den Betrag muss der andere Partner als sonstige Einkünfte versteuern. Die Obergrenze orientiert sich an den Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern.
Mehreinnahmen voll an Familien zurückgeben
Die Mehreinnahmen sollte der Staat vollständig an Familien zurückgeben, schlagen die Forscherinnen vor - und zwar durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. So würde die Förderung dorthin verlagert, wo Verantwortung für Kinder tatsächlich getragen wird - unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind, unverheiratet zusammenleben oder ein Kind allein erziehen. Konkret soll der Kinderfreibetrag danach von jetzt 9.756 auf 11.902 EUR steigen und das Kindergeld von monatlich 259 auf 316 EUR. "Der Reformvorschlag hebt beide Leistungen um rund 22 Prozent an", heißt es dazu.
Unterstützer der Initiative sind auch der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Felix Bierbrauer, der Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Reint E. Gropp sowie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, und Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts München.
Finanzministerium hat ähnliche Ideen
Anfang April hatte Klingbeils Finanzministerium ganz ähnliche Vorschläge gemacht und ebenfalls angeregt, sich beim Ehegattensplitting am Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 EUR zu orientieren, der für geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehepartner gilt. Der bisher besonders große Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen. Bei Paaren mit ähnlichem Einkommen ergäben sich keine Unterschiede.
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